meldungen notwendig, und es werden keine zusätzlichen Berichtszeitpunkte eingeführt. Es gibt also keine Mehrbelastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenanstalten. Hohe Transparenz, die Statistiken ja haben sollen beziehungsweise zu deren Schaffung sie dienen sollen, erhöht auch die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese administrative Tätigkeit durchzuführen. Letztlich dient dies nur unseren Patientinnen und Patienten.
Abgesichert werden diese Maßnahmen durch
eine in dieser Novelle enthaltene Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen für die
nicht landesfondsfinanzierten Krankenanstalten, indem das Strafausmaß erhöht
wird. Für die landesfondsfinanzierten Krankenanstalten gibt es bereits im
Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die
Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung
ein Sanktionssystem, wonach bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten die
Finanzmittel von den Ländern zurückbehalten werden.
Diese Novelle betrifft wiederum eines von vielen Themen der gesamten Gesundheitsreform unserer Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.
Eine weitere Neuerung hinsichtlich der personenbezogenen Dokumentation wurde ebenfalls bereits von ihr angekündigt. Frau Abgeordnete Haidlmayr, das war auch Ihr Wunsch im Gesundheitsausschuss, und Sie werden sich sicher darüber freuen: Durch die geplante Online-Lösung im Wege der Gesundheitscard werden Ärzte die Möglichkeit erhalten, Befunde abzurufen und damit über eine laufende Dokumentation zu verfügen, um auf diese Weise Mehrfachbefundungen auszuschließen.
So wird ein Baustein auf den anderen gesetzt. Ich bin überzeugt davon, dass nach Abschluss der Gesundheitsreform ein System entstanden sein wird, das sich durch Innovationen, hohe Patientenzufriedenheit und überschaubare Kostensteigerungen auszeichnet und für die Zukunft tragfähig ist.
Frau Gesundheitsministerin! Ich bedanke
mich im Namen aller Österreicherinnen und Österreicher! (Beifall bei der ÖVP
und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
18.17
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 5 Minuten vorgeschlagene Redezeit. – Bitte.
18.17
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und
Herren! Meine Vorrednerin hat sehr ausführlich die Ziele der vorliegenden
Novelle zur Dokumentation im Gesundheitswesen erläutert.
Im Wesentlichen wird das Ziel verfolgt, zu einer einheitlichen Berichterstattung zu gelangen, was zweifellos zu mehr Klarheit und zu besser verständlichen Berichten führen wird. Die Neuregelungen werden weiters dazu führen, dass die Zahl der Fälle, in welchen Nachbearbeitungen notwendig sind, geringer sein wird und dass die Ergebnisse schneller vorliegen. Auch die Strafbestimmungen werden umfassend neu geregelt. Inhalte, denen wir natürlich zustimmen werden, zumal es auch durchwegs nur positive Stellungnahmen dazu gibt.
Nicht klar beziehungsweise nicht ganz klar scheinen offensichtlich die finanziellen Auswirkungen zu sein. In der Vorlage heißt es zunächst, dass es keine geben wird, dann wird aber doch ausgeführt, dass die verbesserten organisatorischen Abläufe eine Reduzierung des Prüf- und Korrekturaufwandes auf allen Ebenen nach sich ziehen werden, was den Schluss zulässt, dass es doch zu einer Verbilligung kommen könnte.
Die Änderung der Strafbestimmungen wird damit erklärt, dass es trotz mehrmaliger Urgenz nicht möglich war, von allen Krankenanstalten Daten zu bekommen. Im Zu-