Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 175

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sammenhang mit der Festlegung der Strafhöhe wird ausgeführt, dass einzelne Kran­kenanstaltenträger die Ansicht vertreten, dass die Strafen günstiger seien als die Er­stellung der Dokumentation.

Frau Bundesministerin! Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie einen Gutteil meiner Fragen im Ausschuss beantwortet haben. Zwei Fragen sind offen geblieben, und ich erlaube mir, diese nunmehr hier noch einmal zu stellen.

Sind Sie im Zusammenhang mit der Erhöhung des Strafausmaßes der Meinung, dass die neue Strafhöhe nun doch dazu führen wird, dass es mehr Kultur in der Dokumenta­tion geben wird? Sind Sie der Meinung, dass nunmehr die Strafe höher sein wird als die Kosten für die Dokumentation?

Außerdem sind Sie angehalten, auch eine Verordnung zu erlassen, welche die ge­schützten Datenübermittlung sichert: Gibt es diese schon, und – wenn ja – mit welchen Inhalten?

Zwei meiner Vorredner haben schon auf Ihren Umgang mit Anträgen von der Opposi­tion Bezug genommen. – Meine lieben Kollegen von den Regierungsfraktionen! Frau Ministerin! Wir werden nicht hinnehmen, dass Sie die Anträge der Oppositionsparteien mit der Arroganz der Macht in Bausch und Bogen vertagen. Das ist nicht neu, das passiert seit nunmehr drei Jahren. Sie ärgern damit nicht nur die Opposition, sondern Sie schädigen damit auch das Gesundheitssystem insgesamt und enthalten da den Patienten wichtige Verbesserungen vor. Ich denke, dass Ihnen das wohl nicht zusteht!

Wenn Frau Kollegin Rosenkranz die Vertagung so begründet hat, dass nun etwas Neues entsteht, das aus einem Guss sein soll, dann denke ich, dass Sie doch mit mir einer Meinung sind, dass es nichts gibt, das eher aus einem Guss ist als die in Be­handlung stehende Dokumentation und die Telematik. Und aus dieser Sicht ist es nicht erklärbar, dass Sie zwar Ihre Vorlage betreffend Dokumentation behandeln, nicht aber unsere Vorlage betreffend Telematik.

Daher werde ich nun den nachfolgenden Entschließungsantrag einbringen, mit dem ein wesentlicher Beitrag zur Sparsamkeit und Effizienzsteigerung unseres Gesundheits­systems geleistet wird und der, wie schon erwähnt, die ideale Ergänzung zum heute zu beschließenden Dokumentationsgesetz wäre:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kaipel, Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhö­hung der Versorgungsqualität und Vermeidung von Mehrfachbefundungen und Mehr­fachbehandlungen

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass für PatientIn­nen die unterschiedlichen Finanzierungszuständigkeiten beim Übergang von einer Be­treuungsform zur anderen nicht spürbar sind und die Qualität der Leistung nicht beein­trächtigt wird. Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:

Ein Gesundheitstelematikgesetz, das die sichere Übertragung von sensiblen Gesund­heitsdaten regelt und den raschen Aufbau eines sicheren, standardisierten und teilneh­merstarken Gesundheitsdatennetzes ermöglicht, um die Versorgungsqualität zu er­höhen, gleichzeitig Mehrfachbefundungen und Mehrfachbehandlungen zu vermeiden und die Effizienz zu steigern.“

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