Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 176

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Meine Damen und Herren vor allem von den Regierungsfraktionen! Ich lade Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich stelle fest, dass der Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Versorgungsqualität und Vermeidung von Mehrfachbefundungen, den Kollege Kaipel soeben vorgetragen hat, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

 


18.22

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Schon in den Artikel-15a-Vereinbarungen zur Neustrukturierung des Gesundheits­wesens und der Krankenanstaltenfinanzierung ist festgelegt, dass es zu einer weiteren Verbesserung des Dokumentationswesens kommen muss. Mit dieser Regierungsvor­lage ist dieses Ziel nun erreicht.

Vereinheitlichung und Vereinfachung der Informations- und Berichtssysteme in den Krankenanstalten sind dadurch weitaus besser gesichert, als es bis jetzt war. Die ver­besserte Dokumentation wird auch klarere organisatorische Abläufe, weniger Prüfin­stanzen auf den verschiedenen Ebenen und damit auch eine schnellere und sicherere Verfügbarkeit der Daten bewirken. Das ist insbesondere am Vorabend der Gesund­heitsreform eine ganz wichtige Sache, weil man Daten und Fakten als Grundlage für zukünftige Änderungen, Reformen und Reformvorhaben zur Verfügung haben muss.

Damit ist für die Gesundheitsreform eine gute Vorarbeit geleistet, und wir werden dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.23

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 


18.24

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage ist ein Ergebnis eines Artikel-15a-Vertrages, der zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde, um nach Be­schlussfassung in der Strukturkommission ein aktualisiertes Informations- und Be­richtssystem in den Krankenanstalten mit Wirksamkeit 1. Jänner 2004 zu schaffen. Nach inhaltlicher Abstimmung der Änderungen in Arbeits- und Expertengremien der Strukturkommission, unter anderem auch mit Vertretern der Bundesländer und Vertre­terInnen der Krankenanstalten und anderer Institutionen, wurde in den Sitzungen der Strukturkommission im Juni und im Oktober einvernehmlich die weitere Vorgangsweise beschlossen.

Die Regierungsvorlage, die heute zum Beschluss ansteht, enthält

die Zusammenfassung und Vereinheitlichung verschiedener Datenmeldungen zu einem einzigen Jahresbericht, denn bisher wurden die Diagnose- und Leistungsbe­richte einschließlich der Intensivberichte, die Krankenanstalten-Kostenrechnung und die Krankenanstalten-Statistik jeweils gesondert und jeweils zu verschiedenen Termi­nen übermittelt;

weiters eine Reduktion der Berichtstermine, wobei den Krankenanstalten teilweise auch mehr Zeit für die Meldungen zur Verfügung steht, was sowohl die Vollständigkeit als auch die Qualität der Meldungen verbessert;

 


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