Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 177

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drittens eine Beseitigung redundanter Datenmeldungen; bisher wurden manche Daten mehrmals in verschiedenen Berichten erhoben und jeweils dem Ministerium gemeldet;

viertens die Einführung bundesweit definierter automatisationsunterstützter Vollständig­keits- und Plausibilitätsprüfungen; dies vereinfacht und beschleunigt die Prüfungen und verbessert die Vergleichbarkeit der Daten der verschiedenen Krankenanstalten;

und letztendlich eine raschere Verfügbarkeit von validen Daten und Auswertungen. Da die genannten automatisationsunterstützten Prüfprogramme den Krankenanstalten und den Landesstellen zur Verfügung stehen und von diesen anzuwenden sind, erhält das Ministerium bereits zweifach überprüfte Daten, Prüfungen durch das Ministerium sind daher dann nicht mehr erforderlich.

Zur Frage des Herrn Abgeordneten Kaipel über die ausstehenden Verordnungen: Es sind insgesamt vier Verordnungen, die bereits in Begutachtung waren und noch im Dezember erlassen werden. Ihr Inhalt sind: die Neuerlassung der bereits bestehenden Verordnungen, die Umsetzung des Dokumentationsgesetzes und die Anpassung von Begriffen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Die Uhr ist auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

 


18.27

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es ist in Artikel 23 Abs. 3 der Artikel-15a-Vereinba­rungen zur Neustrukturierung des Gesundheitswesens festgehalten, dass bis 1. Jänner 2004 ein geändertes Informations- und Berichtssystem zu etablieren ist. Wenn man sehr charmant ist, kann man sich dafür bedanken, dass das geschehen ist; an und für sich ist es jedoch eine Aufgabe der Bundesregierung, dieser Verpflichtung nachzukom­men. Aber bitte, es ist geschehen. Hurra!, kann man sagen.

Das Gesetz regelt an und für sich Diagnose- und Leistungsberichterstattung im Zusam­menhang mit anderen statistischen Daten und der Kostenrechnung, die mit der Statis­tik Austria zu vernetzen sind. Das ist gut. Der ÖVP kann man nicht ganz Recht geben, dass die Datenlage bis jetzt so hervorragend war. Die Datenlage war unterschiedlich. Sie war sehr gut bis sehr schlecht bis teilweise nicht vorhanden, teilweise existierten Datenfriedhöfe, bei denen man nicht ohne Schaufel zu Ergebnissen kommen konnte, und das war natürlich verboten, weil es sich ja nicht sittet, sozusagen an Friedhöfen herumzustochern.

Ich nehme an, dass sich die Lage durch dieses Gesetz – und das ist das Gute daran – verbessert. Es gibt Anträge von uns, mit denen wir eigentlich nur diese Daten so ge­stalten wollten, dass sie international vergleichbar sind, dass sie bundeseinheitlich sind und sozusagen Vergleiche zwischen Bundesländern und einzelnen Krankenanstalten zulassen, dass das genauer geregelt wird, dass nicht nur Leistungen und Prozesse so­zusagen festgehalten, Krankengeschichten gehortet und dokumentiert, sondern auch Ergebnisse festgehalten werden. Also: Eine Ergebnisevaluation und -dokumentation täte Not, aber das kann ja noch kommen.

Insgesamt vielleicht schon mehr als ein erster Schritt, ein zweiter, aber sicher nicht der letzte. Und charmant (in Richtung der auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminis­terin Rauch-Kallat): vielen Dank! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


18.29

 


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