warum
bestimmte Formen von Erkrankungen in gewissen Gebieten häufiger sind und
woanders geringer. Das wäre zum Beispiel etwas, das man mit diesen Daten sehr
wohl machen könnte.
Um die
Daten dann vergleichen zu können, ist es natürlich auch wichtig, dass alle dieselbe
Vorgabe bei ihrer Datenerstellung haben. Dazu braucht es einheitliche Grundlagen,
damit jeder das, was er an Datenmaterial abgeben soll und kann, richtig hineinschreibt.
Nur, Frau
Ministerin, auf eines müssen wir schon aufpassen: Diese neue Dokumentation
darf keinesfalls auf Kosten der Pflege gehen! Das muss sichergestellt sein,
denn Sie wissen – es ist ja gerade in den letzten Monaten sehr häufig an
die Öffentlichkeit gelangt –, dass schon so viele Daten gesammelt werden,
dass für die Pflege im stationären Bereich so gut wie keine Zeit mehr übrig
bleibt.
55 Prozent
der Arbeitszeit verbringt zum Beispiel eine Diplomkrankenschwester oder eine
Altenhelferin bereits mit der Dokumentation. Sie übt also de facto einen völlig
falschen Beruf aus, sie wird zur Bürokraft degradiert, obwohl sie eigentlich
eine Pflegekraft sein sollte. Sie müssen sich also darüber im Klaren sein,
dass, wenn eine Datenerfassung gemacht wird, die auch einen Sinn haben soll,
das entsprechend mehr an Büropersonal erfordert, welches diese Daten erfasst
und ausarbeitet.
Frau
Ministerin! Was mir in diesem Zusammenhang in diesem Dokumentationsgesetz
fehlt, das ist – ganz konkret – die Kostenfrage. Es steht überhaupt
nichts darüber drin, wer die Kosten trägt, vor allem, wer die Personalkosten
trägt. Ein Gesetz ohne diese grundlegenden Voraussetzungen ist halt einfach nur
ein Gesetz, und die Auswirkungen solcher Gesetze kennen wir. Es bleibt dann
nicht viel davon übrig, oder es geht auf Kosten der Patienten, es geht auf
Kosten der Pflege.
Ich würde Sie, Frau Ministerin, bitten,
vielleicht noch dazu Stellung zu nehmen, denn das wird ein Teil des Um und Auf
dieses neuen Dokumentationsgesetzes sein, und ich will, wie gesagt, auf keinen
Fall, dass es auf Kosten der Pflege geht. Wenn man dokumentiert, dann müssen
das Bürokräfte machen, die das tippen, oder irgendjemand anderer, aber sicher
nicht das Pflegepersonal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.39
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Wöginger. Ich erteile ihm das Wort.
18.39
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir diskutieren mit dieser Novelle einen wichtigen Bereich, der auch bei der anstehenden Neustrukturierung des Gesundheitswesens eine Rolle spielt, nämlich den Bereich der Dokumentation.
Ich finde dies wichtig und unterstütze den eingeschlagenen Weg, der in den letzten Jahren da gegangen wird. Es muss lückenlos nachvollziehbar sein, wie die Behandlung eines Patienten erfolgte. Nur so können die Fälle der Patientenanwälte aufgeklärt und beantwortet werden, nämlich auf Grund dieser Aufzeichnungen. Daher bietet die Dokumentation auch einen Schutz für die Bediensteten, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Berufen tätig sind – und das ist auch wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es besteht andererseits aber kein Zweifel an der Notwendigkeit eines effizienten Dokumentationssystems in unseren Krankenanstalten. Es steht jedoch nicht die Dokumentation an sich zur Diskussion, sondern die Art und Weise der Durchführung. Wir müssen da die angesprochene Effizienz noch steigern.