Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 180

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warum bestimmte Formen von Erkrankungen in gewissen Gebieten häufiger sind und woanders geringer. Das wäre zum Beispiel etwas, das man mit diesen Daten sehr wohl machen könnte.

Um die Daten dann vergleichen zu können, ist es natürlich auch wichtig, dass alle die­selbe Vorgabe bei ihrer Datenerstellung haben. Dazu braucht es einheitliche Grund­lagen, damit jeder das, was er an Datenmaterial abgeben soll und kann, richtig hinein­schreibt.

Nur, Frau Ministerin, auf eines müssen wir schon aufpassen: Diese neue Dokumenta­tion darf keinesfalls auf Kosten der Pflege gehen! Das muss sichergestellt sein, denn Sie wissen – es ist ja gerade in den letzten Monaten sehr häufig an die Öffentlichkeit gelangt –, dass schon so viele Daten gesammelt werden, dass für die Pflege im statio­nären Bereich so gut wie keine Zeit mehr übrig bleibt.

55 Prozent der Arbeitszeit verbringt zum Beispiel eine Diplomkrankenschwester oder eine Altenhelferin bereits mit der Dokumentation. Sie übt also de facto einen völlig fal­schen Beruf aus, sie wird zur Bürokraft degradiert, obwohl sie eigentlich eine Pflege­kraft sein sollte. Sie müssen sich also darüber im Klaren sein, dass, wenn eine Daten­erfassung gemacht wird, die auch einen Sinn haben soll, das entsprechend mehr an Büropersonal erfordert, welches diese Daten erfasst und ausarbeitet.

Frau Ministerin! Was mir in diesem Zusammenhang in diesem Dokumentationsgesetz fehlt, das ist – ganz konkret – die Kostenfrage. Es steht überhaupt nichts darüber drin, wer die Kosten trägt, vor allem, wer die Personalkosten trägt. Ein Gesetz ohne diese grundlegenden Voraussetzungen ist halt einfach nur ein Gesetz, und die Auswirkungen solcher Gesetze kennen wir. Es bleibt dann nicht viel davon übrig, oder es geht auf Kosten der Patienten, es geht auf Kosten der Pflege.

Ich würde Sie, Frau Ministerin, bitten, vielleicht noch dazu Stellung zu nehmen, denn das wird ein Teil des Um und Auf dieses neuen Dokumentationsgesetzes sein, und ich will, wie gesagt, auf keinen Fall, dass es auf Kosten der Pflege geht. Wenn man doku­mentiert, dann müssen das Bürokräfte machen, die das tippen, oder irgendjemand anderer, aber sicher nicht das Pflegepersonal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.39

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wöginger. Ich erteile ihm das Wort.

 


18.39

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir diskutieren mit dieser Novelle einen wichtigen Bereich, der auch bei der anstehenden Neustrukturierung des Gesundheitswesens eine Rolle spielt, nämlich den Bereich der Dokumentation.

Ich finde dies wichtig und unterstütze den eingeschlagenen Weg, der in den letzten Jahren da gegangen wird. Es muss lückenlos nachvollziehbar sein, wie die Behand­lung eines Patienten erfolgte. Nur so können die Fälle der Patientenanwälte aufgeklärt und beantwortet werden, nämlich auf Grund dieser Aufzeichnungen. Daher bietet die Dokumentation auch einen Schutz für die Bediensteten, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Berufen tätig sind – und das ist auch wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es besteht andererseits aber kein Zweifel an der Notwendigkeit eines effizienten Doku­mentationssystems in unseren Krankenanstalten. Es steht jedoch nicht die Dokumen­tation an sich zur Diskussion, sondern die Art und Weise der Durchführung. Wir müssen da die angesprochene Effizienz noch steigern.

 


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