Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 181

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Es soll durch diese Novellierung auch zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Dokumentation in den Krankenanstalten kommen. Gute EDV-Programme sind Bei­spiele dafür, wie die Bediensteten bei der Erfassung einer einheitlichen Dokumentation unterstützt werden können, um wieder mehr Zeit für die Patienten aufwenden zu können, denn deren Wohl muss im Vordergrund stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch wir vom Roten Kreuz gehen bei der Dokumentation mit der Zukunft und mit der Technik. Unsere Angestellten in der Hauskrankenpflege verwalten und vereinfachen ihre Dokumentation – ich muss sagen: sehr effizient – mittels Handy. Erwähnenswert ist auch die derzeit bundesweit einmalige Kooperation des Oberösterreichischen Roten Kreuzes mit der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse im Bereich der Dokumen­tation und des Datenaustausches. Die Effizienz konnte dadurch auf beiden Seiten gesteigert werden.

Diese neuen Technologien verringern den zeitlichen Aufwand bei der Erfassung und liefern in kurzer Zeit ein einheitliches Datenmaterial – und das ist das Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre nur wünschenswert, dass die EDV- oder Handy-Erfassung keine Einzelbeispiele bleiben, sondern vielmehr auf den gesamten Kranken­anstaltenbereich umgelegt werden könnten.

Abschließend möchte ich noch betonen, dass diese Neustrukturierung des Gesund­heitswesens der richtige Weg ist, besonders auch für die Patienten und für die Be­diensteten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Gesundheitsbereich be­schäftigt sind. Die Vereinheitlichung des Berichtswesens, die rasche Verfügbar­machung von Ergebnissen und die Vermeidung von aufwendigen Prozessen, die diese Novelle zum Inhalt hat, sollen uns dabei helfen. – Ich danke für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.42

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Walther. – Bitte.

 


18.42

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Auch ich möchte mich zur Dokumentation im Gesundheits­wesen lobend und anerkennend äußern – und deswegen wird diese Gesetzesvorlage auch unsere Unterstützung finden –, dient sie doch der Vereinheitlichung und der Übersichtlichmachung des Berichtssystems in den Krankenanstalten.

Diese neuen Schnittstellen, neue Instrumente der Datenverarbeitung, einheitliche Er­hebungsmasken, dienen dazu, die Berichtspflicht zu vereinfachen. In diesem Zusam­menhang geht es nicht nur um viel Geld, sondern auch um den Abbau unnötiger Büro­kratie.

Auch im Zusammenhang mit der von uns geforderten Qualitätsoffensive im Gesund­heitsbereich ist die Vereinheitlichung und Vereinfachung von großer Bedeutung. Der von uns eingebrachte Antrag betreffend ein Gesundheitstelematikgesetz würde diesem Zweck dienen, geht es dabei doch um die Patienten, um ihre Pflege und ihr Recht auf Pflege und Zuwendung, und nicht darum, dass Ärzte mit überbordender Bürokratie überlastet sind. Die Schätzungen belaufen sich laut mehreren Studien auf ungefähr 40 Prozent, die für solche bürokratischen Erhebungen aufgewendet werden.

Laut einer IFES-Studie, bei der jeder Zehnte der rund 20 000 Spitalsärzte und Spitals­ärztinnen zu Wort kam, wurden rund 63 Prozent der Arbeitszeit für die Betreuung der Patienten verwendet, der Rest wird für Verwaltungsaufgaben eingesetzt. Beim Pflege­personal ist die Situation nicht anders. Abgesehen von der verlorenen Zeit, auch der


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