Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 182

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Frust, der dadurch bei den Ärzten aufkommt, dient nicht der besseren Versorgung der Patienten.

Leider wurde diesen unseren Anträgen im Ausschuss nicht näher getreten.

Nicht vergessen dürfen wir, dass die Mehrfachuntersuchungen die Patientinnen und Patienten ängstigen und sie verunsichern, was dem Heilungsprozess sicher abträglich ist. Ich weiß Sie hoffentlich mit mir einer Meinung, dass es dringend an der Zeit ist, auch unnötige Heilmittel einzuschränken, auch diese sind der Gesundheit der Patien­ten und Patientinnen abträglich.

Deshalb hielte ich es für notwendig, unseren Antrag betreffend ein Gesundheitstele­matikgesetz zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.45

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Beantwortung einer Frage hat sich noch einmal Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.46

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zu den Kosten dieses Gesetzes, die von Frau Abgeordneter Haidlmayr angesprochen wurden, kurz Stellung nehmen.

Dank der Vereinfachungen, die es in diesem Gesetz gibt, dank der Eliminierung redun­danter Daten und der entsprechenden Vorgaben wird dieses Gesetz eher Kosten ein­sparen. Wir rechnen allerdings damit, dass die eingesparten Kosten dann für die Aus­stattung der entsprechenden EDV-Systeme mit der notwendigen Software notwendig sein werden, also damit, dass sich durch die Einsparungen in etwa diese Adaptie­rungskosten ergeben.

Nicht vorgesehen in diesem Gesetz, Frau Kollegin Haidlmayr, ist die Dokumentation am Krankenbett. Es geht dabei um die Dokumentation von Daten, die verwaltungstech­nisch an die Landes- beziehungsweise Bundesstellen gemeldet werden. Somit gehe ich davon aus, dass wir diesmal ein Gesetz verabschieden, das nicht mehr Kosten, sondern weniger Kosten verursachen wird.

In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön für die allgemeine Zustimmung und für das Lob, das dieses Gesetz auch bei der Opposition gefunden hat. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.47

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Dann stimmen wir ab.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 282 der Beilagen.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die dieser Vorlage in zweiter Lesung zu­stimmen, dies bekunden. – Die Vorlage ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, dass die Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, dies bekunden. – Die Vorlage wird auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Es liegt ein Entschließungsantrag vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag des Abgeordneten Ing. Kaipel betreffend Erhöhung der Versorgungsqualität und Vermeidung von Mehr­fachbefundungen.

 


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