Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 183

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag betreffend Erhö­hung der Versorgungsqualität zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsge­setz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 – 2. SVÄG 2003) (316 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Mi­nuten. – Bitte.

 


18.49

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! – Die Frau Bundesministerin ist uns kurzfristig abhanden gekommen. – Hohes Haus! Zu Be­ginn der Debatte möchte ich einen Punkt des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgeset­zes 2003 besonders hervorheben: Dank der Initiativen unseres Salzburger SPÖ-Abgeordneten Johann Maier und der Intervention von Volksanwalt Dr. Kostelka im Fall Reischl wird nämlich mit dieser Vorlage ein langjähriges Anliegen von uns teilweise erfüllt, und zwar die Schaffung des Anspruchs auf eine Invaliditätspension bei Invalidi­tät von Geburt an.

Es ist ein erster Schritt – deswegen sage ich teilweise – in die richtige Richtung, zehn Jahre Beschäftigung sind weiterhin erforderlich. Dennoch werden Menschen wie eben Herr Reischl beispielsweise auch Ansprüche im sozialen Sicherungssystem geltend machen können.

Frau Staatssekretärin! Wir können grundsätzlich auch der Fusion der Versicherungsan­stalten der Eisenbahnen und des Österreichischen Bergbaues zustimmen. Es ist dies ja eine Intervention und Bemühung seitens der Träger gewesen, und auch dem können wir zustimmen.

Auf das Arzneimittelpaket wird Kollege Lackner in seinem Debattenbeitrag genauer eingehen.

Ich möchte zu einigen Punkten Stellung nehmen, die unter anderem unsere Ablehnung dieses Paketes begründen.

Das ist zum einen der Entfall der Qualitätskontrolle. Ich verweise in diesem Zusam­menhang auf die Diskussion, die wir heute schon über das Ärztegesetz geführt haben. Es ist mehr oder weniger die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung bezie­hungsweise die Abgeltung, die aus unserer Sicht einfach nicht den tatsächlichen Auf­wand deckt, um für die Versicherten die entsprechende Betreuung durch die Versiche­rungsträger auch gewährleisten zu können.

Wir sind weiters gegen den weiteren Schildbürgerstreich bei den Ambulanzgebühren, den Sie sich mit dieser Gesetzesvorlage wieder haben einfallen lassen.

Sie haben in der Vorlage eine Vielzahl an Reparaturen des Pensionskürzungspro­gramms 2003 vorzunehmen, weil Sie damals – unabhängig von den qualitativen Wer­tigkeiten sozusagen der inhaltlichen Wirkung – auch schlampig gearbeitet haben, weil


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