Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag betreffend Erhöhung der Versorgungsqualität zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.
10. Punkt
Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (310 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
(2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 –
2. SVÄG 2003) (316 d.B.)
Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Ein Wunsch nach
mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.
Erste Rednerin
ist Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. –
Bitte.
18.49
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! – Die Frau
Bundesministerin ist uns kurzfristig abhanden gekommen. – Hohes Haus! Zu
Beginn der Debatte möchte ich einen Punkt des
2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003 besonders hervorheben:
Dank der Initiativen unseres Salzburger SPÖ-Abgeordneten Johann Maier und der
Intervention von Volksanwalt Dr. Kostelka im Fall Reischl wird nämlich mit
dieser Vorlage ein langjähriges Anliegen von uns teilweise erfüllt, und zwar
die Schaffung des Anspruchs auf eine Invaliditätspension bei Invalidität von
Geburt an.
Es ist ein erster
Schritt – deswegen sage ich teilweise – in die richtige Richtung, zehn
Jahre Beschäftigung sind weiterhin erforderlich. Dennoch werden Menschen wie
eben Herr Reischl beispielsweise auch Ansprüche im sozialen Sicherungssystem
geltend machen können.
Frau
Staatssekretärin! Wir können grundsätzlich auch der Fusion der Versicherungsanstalten
der Eisenbahnen und des Österreichischen Bergbaues zustimmen. Es ist dies ja
eine Intervention und Bemühung seitens der Träger gewesen, und auch dem können
wir zustimmen.
Auf das Arzneimittelpaket wird Kollege Lackner in seinem Debattenbeitrag genauer eingehen.
Ich möchte zu einigen Punkten Stellung nehmen, die unter anderem unsere Ablehnung dieses Paketes begründen.
Das ist zum einen der Entfall der Qualitätskontrolle. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Diskussion, die wir heute schon über das Ärztegesetz geführt haben. Es ist mehr oder weniger die Verlängerung der Verwaltungskostendeckelung beziehungsweise die Abgeltung, die aus unserer Sicht einfach nicht den tatsächlichen Aufwand deckt, um für die Versicherten die entsprechende Betreuung durch die Versicherungsträger auch gewährleisten zu können.
Wir sind weiters gegen den weiteren Schildbürgerstreich bei den Ambulanzgebühren, den Sie sich mit dieser Gesetzesvorlage wieder haben einfallen lassen.
Sie haben in der Vorlage eine Vielzahl an Reparaturen des Pensionskürzungsprogramms 2003 vorzunehmen, weil Sie damals – unabhängig von den qualitativen Wertigkeiten sozusagen der inhaltlichen Wirkung – auch schlampig gearbeitet haben, weil