Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 185

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Auftrag zur Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die gesetz­liche Unfallversicherung,

Verstärkung der vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten,

laufende Anpassung der Berufskrankheitenliste,

Sicherstellung der Präventionsarbeit durch Festschreibung eines budgetären Mindest­umfanges.“

*****

Wir werden im Zuge dieser Debatte noch einige Entschließungsanträge einbringen. Sie werden bei der Abstimmung darüber beweisen können, welch soziales Verständnis Sie hier in diesem Hohen Haus an den Tag legen.

Ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.55

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tancsits. 6 Mi­nuten Redezeit sind vorgeschlagen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.55

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 2. Sozialversiche­rungs-Änderungsgesetz enthält eine Fülle von Maßnahmen. Ich möchte es in drei Bereiche teilen: erstens Strukturmaßnahmen, zweitens Anpassungen, drittens ein sehenswertes Arzneimittel-Kostendämpfungspaket.

Zu den Strukturmaßnahmen: die Zusammenführung der Versicherungsanstalten der Eisenbahnen und des Bergbaues – ein Schritt in die richtige Restrukturierungsrichtung der Sozialversicherung –, moderne Verträge für leitende Angestellte der Sozialver­sicherung sowie im Bundesdienst Beschränkungsmöglichkeiten auf fünf Jahre.

Für besonders erfreulich halte ich die gesetzliche Ermächtigung, dass Sozialversiche­rungsbedienstete eine Pensionskasse gründen und abschließen können. (Abg. Öllin­ger: Na super!) Kollege Öllinger wird ihnen zwar abraten (Abg. Öllinger: Ja, richtig!), wie wir von gestern noch wissen, doch ich halte das für einen wesentlichen sozialen Fortschritt für diese Personengruppe. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zu den Anpassungen: der schon erwähnte Anspruch auf Invaliditätspension von Ge­burt an, die Anrechnung der Familienhospiz-Versicherungszeiten auf die Beitragszei­ten, die Wohnsitzzuständigkeit der Pensionsversicherung.

Nun zum Arzneimittelpaket, das einen wesentlichen Problembereich unserer sozialen Krankenversicherung der letzten Jahrzehnte an den Wurzeln packt, nämlich an der Kostenentwicklung für Medikamente. Diese haben sich im Schnitt an die 9 Prozent pro Jahr gesteigert. 2,2 Milliarden € wurden im Jahr 2002 ausgegeben, und dies bei einem Wirtschaftswachstum, das deutlich darunter blieb. Im Spitzenjahr 1998 wurde sogar eine Steigerung im zweistelligen Bereich erreicht.

Ziel dieses Paketes ist es, bei den Gesamtausgaben für Medikamente eine Steigerung von nur 3 bis 4 Prozent zu erreichen. Das ist noch immer fast doppelt so hoch wie das prognostizierte Wirtschaftswachstum.

Das heißt, dass dann durchaus Geld für die weitere Entwicklung, für eine auch for­schungsorientierte Pharmaindustrie in Österreich, an der wir natürlich auch Interesse haben, übrig bleiben wird. Diese Pharmaindustrie wird dann freiwillig bereit sein – aber


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