Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 186

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doch in die Verpflichtung genommen –, an den allgemeinen Preissteigerungen quasi nicht übermäßig zu verdienen, wobei sie dennoch dafür sorgen wird, eine umfassende Versorgung mit den modernsten Medikamenten sicherzustellen.

Zweitens bedeutet dieses Paket eine Einsparung von 120 Millionen € pro Jahr, und zwar einschließlich der Mehrwertsteuereinsparungen. – Das lässt sich sehen!

Drittens werden – und das halte ich für besonders beachtenswert – die zu erzielenden Verbilligungen und Erleichterungen auch an die Versicherten und an die Patienten weitergegeben.

Sichergestellt werden soll das mit einem neuen Erstattungskatalog, der sich am EU-Durchschnittspreis orientieren wird: mit einer schnelleren Zulassung von Medikamen­ten, mit einer deutlichen Bevorzugung von Generika, wo es auch die um ein Drittel günstigere Rezeptgebühr geben wird, und mit dem Wegfall der Chefarztpflicht, die ich hier schon vor Jahren als eine Schikane gegenüber dem Patienten bezeichnet habe.

Im Zusammenhang gerade mit dieser Neuerung bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Tancsits, Kolleginnen und Kollegen in zweiter Lesung ein, den ich in den Eckpunkten erläutern darf:

Abschluss einer Ersatzregelung, einer näheren Ausführung genau dieser Neuregelung chefarztpflichtiger Medikamente, die sich in Zukunft zwischen Krankenversicherung und Arzt abspielen wird. Hier delegieren wir die Ausführung an die Selbstverwaltungs­körper Hauptverband beziehungsweise Ärztekammer, wie es sich gehört. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Dieser Abänderungsantrag wird weiterhin die freie Apothekenwahl in Österreich sicher­stellen. Weitere Punkte sind: die Verwaltungskostendeckelung für Sozialversicherungs­träger, die Einrechnung der Inflationsrate, sofern – und das soll ein besonderer Anreiz sein – die Ziele der bisherigen Einsparungen erfüllt werden.

Ich denke, dass sich dieses Paket sehen lassen kann. Wir rechnen damit, dass sich allein aus dem Arzneimittelpaket für eine Durchschnittsfamilie, eine vierköpfige Familie, im Jahr Einsparungen von 50 € und der Wegfall von acht Arbeitsstunden, die bisher auf Grund von Botengängen im Zuge der Chefarztpflicht geleistet werden mussten, er­geben.

Ich bin daher einigermaßen verwundert darüber, dass gerade bei diesem Paket die SPÖ nicht mitgehen wird. (Abg. Dr. Rasinger: Wirklich? – Erstaunlich!) Meine Auffor­derung an die SPÖ ist: Stehen Sie doch so wie wir auch auf der Seite der Versicherten und nicht auf der Seite der Pharma-Multis! – Wir jedenfalls treffen die entsprechenden Maßnahmen für die soziale Krankenversicherung und für die Patienten in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.01

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Tancsits in den Kernpunkten erläuterte Antrag ist vervielfältigt und verteilt worden. Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird er auch dem Stenographischen Protokoll beige­geben und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetz­entwurf im Bericht des Sozialausschusses 316 der Beilagen über die Regierungsvor­lage 310 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial-


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