doch in die Verpflichtung genommen –, an den allgemeinen Preissteigerungen quasi nicht übermäßig zu verdienen, wobei sie dennoch dafür sorgen wird, eine umfassende Versorgung mit den modernsten Medikamenten sicherzustellen.
Zweitens bedeutet dieses Paket eine Einsparung von 120 Millionen € pro Jahr, und zwar einschließlich der Mehrwertsteuereinsparungen. – Das lässt sich sehen!
Drittens werden – und das halte ich für besonders beachtenswert – die zu erzielenden Verbilligungen und Erleichterungen auch an die Versicherten und an die Patienten weitergegeben.
Sichergestellt werden soll das mit einem neuen Erstattungskatalog, der sich am EU-Durchschnittspreis orientieren wird: mit einer schnelleren Zulassung von Medikamenten, mit einer deutlichen Bevorzugung von Generika, wo es auch die um ein Drittel günstigere Rezeptgebühr geben wird, und mit dem Wegfall der Chefarztpflicht, die ich hier schon vor Jahren als eine Schikane gegenüber dem Patienten bezeichnet habe.
Im Zusammenhang gerade mit dieser Neuerung bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Tancsits, Kolleginnen und Kollegen in zweiter Lesung ein, den ich in den Eckpunkten erläutern darf:
Abschluss einer Ersatzregelung, einer
näheren Ausführung genau dieser Neuregelung chefarztpflichtiger Medikamente,
die sich in Zukunft zwischen Krankenversicherung und Arzt abspielen wird. Hier
delegieren wir die Ausführung an die Selbstverwaltungskörper Hauptverband
beziehungsweise Ärztekammer, wie es sich gehört. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn
übernimmt den Vorsitz.)
Dieser Abänderungsantrag wird weiterhin die freie Apothekenwahl in Österreich sicherstellen. Weitere Punkte sind: die Verwaltungskostendeckelung für Sozialversicherungsträger, die Einrechnung der Inflationsrate, sofern – und das soll ein besonderer Anreiz sein – die Ziele der bisherigen Einsparungen erfüllt werden.
Ich denke, dass sich dieses Paket sehen
lassen kann. Wir rechnen damit, dass sich allein aus dem Arzneimittelpaket für
eine Durchschnittsfamilie, eine vierköpfige Familie, im Jahr Einsparungen von
50 € und der Wegfall von acht Arbeitsstunden, die bisher auf Grund von
Botengängen im Zuge der Chefarztpflicht geleistet werden mussten, ergeben.
Ich bin daher einigermaßen verwundert
darüber, dass gerade bei diesem Paket die SPÖ nicht mitgehen wird. (Abg.
Dr. Rasinger: Wirklich? – Erstaunlich!) Meine Aufforderung
an die SPÖ ist: Stehen Sie doch so wie wir auch auf der Seite der Versicherten
und nicht auf der Seite der Pharma-Multis! – Wir jedenfalls treffen die
entsprechenden Maßnahmen für die soziale Krankenversicherung und für die
Patienten in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.01
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Tancsits in den Kernpunkten erläuterte Antrag ist vervielfältigt und verteilt worden. Gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird er auch dem Stenographischen Protokoll beigegeben und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Tancsits, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 316 der Beilagen über die Regierungsvorlage 310 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial-