Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 216

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Der Abänderungsantrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, Öllinger zum Antrag der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Punkt 1.: In § 4 Abs. 5 lautet:

„(5) Ab 1. Jänner 1998 dürfen innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wo­chen im Durchschnitt höchstens zehn verlängerte Dienste pro Monat gemäß Abs. 1 geleistet werden. Diese Höchstzahl vermindert sich

1. ab dem 1. Jänner 2001 auf acht verlängerte Dienste und

2. ab dem 1. Jänner 2004 auf sechs verlängerte Dienste. Durch Betriebsvereinbarung oder im Einvernehmen mit der Personalvertretung kann für den Zeitraum bis 31.12.2005 festgelegt werden, dass bis zu acht verlängerte Dienste zulässig sind. Danach verringert sich die Höchstzahl auf sechs verlängerte Dienste.“

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Der Entschließungsantrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strafbestimmungen bei Übertretungen im Bereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitge­setzes

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Minister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf vorzulegen, der eine Änderung des KA-AZG in folgenden Punkten vorsieht:

das Vorsehen von Strafen für die Übertretung des KA-AZG auch im öffentlichen Dienst

Beseitigung der Ungleichheit der Strafbestimmungen im privaten Bereich (keine Bevor­zugung bei Nichtvorhandensein von Arbeitsaufzeichnungen mehr)

Zusätzlich ist bis 31.3.2004 eine Evaluierung des KA-AZG durchzuführen.

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


20.14

 


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