Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 215

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tung der medizinischen Versorgung. Das finde ich in Ordnung. – Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


20.10

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Anfang der neunziger Jahre wurde in Innsbruck – auf meine Initiative hin – eine Untersuchung angestellt, mit der die Arbeitsbelastung an den Uni­versitätskliniken sozusagen zu Papier gebracht werden sollte. Diese Analyse hat ergeben, dass in den chirurgischen Fächern von jedem im Schnitt damals weit über 80 Stunden pro Woche gearbeitet wurde; in den so genannten konservativen Fächern lag der Schnitt auch weit über 70 Stunden pro Woche.

Auf das Ergebnis dieser Studie gab es ein relativ lang anhaltendes mediales Echo, einen Krisengipfel nach dem anderen; ebenso Zitierungen ins Ministerium, wo es hieß, ich hätte meine Aussagen bei einer Pressekonferenz der Holding widerrufen müssen – was ich klugerweise nicht getan habe, sage ich dazu.

Dann hat es sage und schreibe fünf Jahre lang gedauert, bis es zu einem Arbeitszeit­gesetz gekommen ist, obwohl Österreich durch EU-Richtlinien gezwungen gewesen wäre, das schon viel früher zu machen.

Der Widerstand der Länder im Zusammenhang mit einem Arbeitszeitgesetz war hinhal­tend, der Widerstand der Anstaltsträger detto. Das Arbeitszeitgesetz konnte nur abge­schlossen werden, indem man sich die Rufbereitschaft eingehandelt hat, das heißt, die Facharzt-/Fachärztinnenanwesenheit an Krankenanstalten reduziert wurde. – Sie können schon darüber lachen, aber finden Sie es eigentlich witzig, dass in diesem Gesetz für ärztliches Personal eine maximale Arbeitszeit von 72 Stunden pro Woche erlaubt ist?! Finden Sie es witzig und vergleichbar mit anderen Berufsgruppen, dass an Wochenenden durchgehende Arbeitszeiten von 49 Stunden erlaubt sind – und unter der Woche bei Journaldiensten von 32 Stunden?! Finden Sie das üblich? – Ein Ver­gleich mit Piloten und Fernfahrern ist da durchaus passend.

Im Jahre 2000 wurde dieses Gesetz an den österreichischen Krankenanstalten nicht einmal zu zwei Dritteln eingehalten! Das hat eine Erhebung des Sozialministeriums, das unser Anliegen auf äußerst ehrenhafte und soziale Weise stets unterstützt hat, ergeben. Laut dieser Überprüfung hat es krasse Überschreitungen der Arbeitszeiten gegeben, ebenso fehlende Arbeitszeitdokumentationen. Das heißt, dieses Gesetz war zu einem signifikanten Prozentsatz Schall und Rauch.

Die Wirtschaftskammer – darüber bin ich schon enttäuscht, muss ich sagen, und ich finde das sozialpartnerschaftlich nicht gerade sehr witzig – geht jedoch in einem Kom­mentar zu diesem Gesetzesvorschlag noch darüber hinaus und sagt, man solle über­haupt bei acht verlängerten Diensten pro Monat bleiben und nicht potentiell auf sechs verkürzen. Gerade wegen Oberösterreich hat man damals Übergangsregelungen großzügigster Natur mit über zehn Journaldiensten pro Monat – stellen Sie sich das ruhig einmal plastisch vor! – erlaubt, und Oberösterreich und anderen wurde dann die Gelegenheit gegeben nachzurüsten, was den Personalbedarf betrifft.

Wenige Jahre später meldete Oberösterreich: Alles in Butter, alles wunderbar! – Jetzt aber sieht man, dass es doch wieder nicht geht.

Trotzdem: Insgesamt sehen wir die Problematik kleinerer Spitäler ein, stimmen dem zu, aber mit folgendem Abänderungs- beziehungsweise Entschließungsantrag:

 


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