tung der medizinischen Versorgung. Das finde ich in Ordnung. – Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
20.10
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Anfang der neunziger Jahre wurde in Innsbruck – auf meine Initiative hin – eine Untersuchung angestellt, mit der die Arbeitsbelastung an den Universitätskliniken sozusagen zu Papier gebracht werden sollte. Diese Analyse hat ergeben, dass in den chirurgischen Fächern von jedem im Schnitt damals weit über 80 Stunden pro Woche gearbeitet wurde; in den so genannten konservativen Fächern lag der Schnitt auch weit über 70 Stunden pro Woche.
Auf das
Ergebnis dieser Studie gab es ein relativ lang anhaltendes mediales Echo, einen
Krisengipfel nach dem anderen; ebenso Zitierungen ins Ministerium, wo es hieß,
ich hätte meine Aussagen bei einer Pressekonferenz der Holding widerrufen
müssen – was ich klugerweise nicht getan habe, sage ich dazu.
Dann hat
es sage und schreibe fünf Jahre lang gedauert, bis es zu einem Arbeitszeitgesetz gekommen ist, obwohl
Österreich durch EU-Richtlinien gezwungen gewesen wäre, das schon viel früher
zu machen.
Der
Widerstand der Länder im Zusammenhang mit einem Arbeitszeitgesetz war hinhaltend,
der Widerstand der Anstaltsträger detto. Das Arbeitszeitgesetz konnte nur abgeschlossen
werden, indem man sich die Rufbereitschaft eingehandelt hat, das heißt, die
Facharzt-/Fachärztinnenanwesenheit an Krankenanstalten reduziert wurde. –
Sie können schon darüber lachen, aber finden Sie es eigentlich witzig, dass in
diesem Gesetz für ärztliches Personal eine maximale Arbeitszeit von
72 Stunden pro Woche erlaubt ist?! Finden Sie es witzig und vergleichbar
mit anderen Berufsgruppen, dass an Wochenenden durchgehende Arbeitszeiten von
49 Stunden erlaubt sind – und unter der Woche bei Journaldiensten von
32 Stunden?! Finden Sie das üblich? – Ein Vergleich mit Piloten und
Fernfahrern ist da durchaus passend.
Im
Jahre 2000 wurde dieses Gesetz an den österreichischen Krankenanstalten
nicht einmal zu zwei Dritteln eingehalten! Das hat eine Erhebung des Sozialministeriums,
das unser Anliegen auf äußerst ehrenhafte und soziale Weise stets unterstützt
hat, ergeben. Laut dieser Überprüfung hat es krasse Überschreitungen der
Arbeitszeiten gegeben, ebenso fehlende Arbeitszeitdokumentationen. Das heißt,
dieses Gesetz war zu einem signifikanten Prozentsatz Schall und Rauch.
Die
Wirtschaftskammer – darüber bin ich schon enttäuscht, muss ich sagen, und
ich finde das sozialpartnerschaftlich nicht gerade sehr witzig – geht
jedoch in einem Kommentar zu diesem Gesetzesvorschlag noch darüber hinaus und
sagt, man solle überhaupt bei acht verlängerten Diensten pro Monat bleiben und
nicht potentiell auf sechs verkürzen. Gerade wegen Oberösterreich hat man
damals Übergangsregelungen großzügigster
Natur mit über zehn Journaldiensten pro Monat – stellen Sie sich das ruhig
einmal plastisch vor! – erlaubt, und Oberösterreich und anderen wurde dann
die Gelegenheit gegeben nachzurüsten, was den Personalbedarf betrifft.
Wenige
Jahre später meldete Oberösterreich: Alles in Butter, alles wunderbar! –
Jetzt aber sieht man, dass es doch wieder nicht geht.
Trotzdem:
Insgesamt sehen wir die Problematik kleinerer Spitäler ein, stimmen dem zu,
aber mit folgendem Abänderungs- beziehungsweise Entschließungsantrag: