Jene
Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald,
Kolleginnen und Kollegen zustimmen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. –
Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir
kommen sogleich zur Abstimmung über die Ziffer 1 § 4 Abs. 5 in
der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich
ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes
ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit
angenommen.
Die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Ziffern 2 und 3 sowie auf eine Änderung der Ziffer 4 bezieht.
Ich bitte jene Abgeordneten, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Bestimmungen in der Fassung des Ausschussberichtes ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strafbestimmungen bei Übertretungen im Bereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
12. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die
Regierungsvorlage (308 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das
Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
geändert werden (318 d.B.)
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen
nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Öllinger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.