Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 21

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Beginn der Sitzung: 12 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweiter Präsident Dr. Heinz Fischer.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich eröffne die 43. Sitzung des Nationalrates, die auf Grund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäfts­ordnungsgesetzes einberufen wurde, und darf Sie alle im neuen Jahr sehr herzlich begrüßen.

Die Amtlichen Protokolle der 40. Sitzung vom 3. Dezember 2003 sowie der 41. und 42. Sitzung vom 4. Dezember 2003 ... (Unruhe im Saal; viele Abgeordnete begrüßen einander. – Präsident Dr. Khol unterbricht die Verlesung des Croquis. – Abg. Mag. Molterer: Das ist die Wiedersehensfreude!) – Wenn ich mich selbst nicht mehr höre, muss ich ein bisschen warten.

Die von mir soeben genannten Protokolle sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Marek, Mag. Langreiter, Rossmann, Dr. Puswald und Bayr.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1235/J bis 1292/J.

2. Anfragebeantwortungen: 869/AB bis 1078/AB.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 16/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird (349 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Durchführung der Richtlinie der Euro­päischen Gemeinschaften über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten und indirekten Steuern (EG-Amtshilfegesetz - EG-AHG) geändert wird und ein EU-Quellen­steuergesetz (EU-QuStG) erlassen wird (350 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (351 d.B.),

Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG) (353 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (355 d.B.).

 


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