Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 59

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wie andere Maßnahmen mit wirtschaftslenkenden Effekten besteht. Die kleinen Kapi­talgesellschaften mit kleinen Gewinnen haben nichts von der Reform, weil sie auch weiterhin ohne Reduktion mit der Mindest-KöSt belastet werden.

Die große Zahl der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, die in der Regel als Personengesellschaften oder Einzelfirmen organisiert sind, profitieren von der Senkung der KöSt überhaupt nicht. Da die KMU in der Regel auch geringe Gewinne ausweisen, können sie auch nicht von der im Rahmen der Budgetbegleitgesetze per 2004 einge­führten steuerlichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne profitieren. Denn die allermeisten UnternehmerInnen müssen von ihren Gewinnen leben und können sie nicht, wenn auch mit dem halben Steuersatz begünstigt, sieben Jahre lang im Betrieb liegen lassen.

Beinahe die Hälfte des Volumens der Steuerreform 2005, ca. 1,1 Milliarden Euro, wer­den auf lediglich 20% der österreichischen Unternehmen, die Kapitalgesellschaften verteilt. Dabei hatte die schwarzblaue Bundesregierung immer wieder eine substan­tielle Entlastung des Faktors Arbeit versprochen, was zur Erreichung von mehr Wachs­tum und Beschäftigung auch richtiger gewesen wäre. Auch hier hat die Bundesregie­rung gründlich versagt.

Die Steuerreform ist auch in ihrer Verteilung zwischen Unternehmen und Arbeitnehme­rInnen und PensionistInnen falsch. Denn angesichts der Struktur des österreichischen Steuersystems, wonach rund zwei Drittel des Gesamtaufkommens durch den Faktor Arbeit erbracht wird, liegt die Steuerreform auch in der Halbe-Halbe-Verteilung der Entlastung auf Arbeit und Gewinn schief. Denn unter Zugrundelegung des Beitrags zum Gesamtsteueraufkommen werden damit in Wahrheit die Gewinne doppelt so stark entlastet wie die Arbeit.

Wenn die neuen Steuer- und Abgabenbelastungen des Jahres 2004 und die geplanten Entlastungen des Jahres 2005 zusammengerechnet werden, ergibt sich lt. Berechnun­gen der AK, dass 2,015 Milliarden Euro Entlastung der Wirtschaft nur 975 Millionen Euro Entlastung für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen gegenübersteht. – Ob­wohl ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen die Hauptlast der Belastungen der letz­ten Jahre zu tragen hatten. – Unter Einrechnung der Belastungen aus der Pensions­kürzungsreform bleibt von den Entlastungen der Jahre 2004 und 2005 im Jahr 2006 für ArbeitnehmerInnen und Pensionistinnen gar nichts mehr übrig.

Damit bleiben auch nach dem Jahr 2005, nach der angeblich größten Entlastung aller Zeiten, wegen der sich summierenden und von dieser Bundesregierung zu verantwor­tenden Belastungen seit dem Jahr 2000 (ohne Pensionskürzungsreform 2003!) unterm Strich für die Arbeitnehmer und Pensionisten immer noch 600 Millionen Euro an Belastungen über, während die Unternehmer in Summe um mehr als eine Milliarde Euro entlastet werden.

Die Regierung hat mit der vorgelegten Steuerreform auch die Gelegenheit ausgelas­sen, die Steuerstrukturen in Österreich so zu verändern, dass das System gerechter wird und Wachstum und Beschäftigung besser unterstützt. Es wurde die Gelegenheit verpasst, unter gerechterer Einbeziehung aller Einkommen in das Steuer- und Abga­bensystem für eine fairere Finanzierung der Staatsaufgaben und der Systeme sozialer Sicherheit zu sorgen. Die schwarzblaue Bundesregierung ist reformunfähig, weil sie echte Reformen offensichtlich nicht zustande bringt.

Die Regierung macht darüber hinaus keine Angaben über die Gegenfinanzierung der Steuerreform. Es ist mit einer erheblichen Erhöhung des Defizits in Zeiten einer guten Konjunktur zu rechnen, was auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushalts falsch ist.

 


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