wie
andere Maßnahmen mit wirtschaftslenkenden Effekten besteht. Die kleinen Kapitalgesellschaften
mit kleinen Gewinnen haben nichts von der Reform, weil sie auch weiterhin ohne
Reduktion mit der Mindest-KöSt belastet werden.
Die
große Zahl der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe, die in der Regel als
Personengesellschaften oder Einzelfirmen organisiert sind, profitieren von der
Senkung der KöSt überhaupt nicht. Da die KMU in der Regel auch geringe Gewinne
ausweisen, können sie auch nicht von der im Rahmen der Budgetbegleitgesetze per
2004 eingeführten steuerlichen Begünstigung für nicht entnommene Gewinne
profitieren. Denn die allermeisten UnternehmerInnen müssen von ihren Gewinnen
leben und können sie nicht, wenn auch mit dem halben Steuersatz begünstigt,
sieben Jahre lang im Betrieb liegen lassen.
Beinahe
die Hälfte des Volumens der Steuerreform 2005, ca. 1,1 Milliarden Euro,
werden auf lediglich 20% der österreichischen Unternehmen, die
Kapitalgesellschaften verteilt. Dabei hatte die schwarzblaue Bundesregierung
immer wieder eine substantielle Entlastung des Faktors Arbeit versprochen, was
zur Erreichung von mehr Wachstum und Beschäftigung auch richtiger gewesen
wäre. Auch hier hat die Bundesregierung gründlich versagt.
Die
Steuerreform ist auch in ihrer Verteilung zwischen Unternehmen und ArbeitnehmerInnen
und PensionistInnen falsch. Denn angesichts der Struktur des österreichischen
Steuersystems, wonach rund zwei Drittel des Gesamtaufkommens durch den Faktor
Arbeit erbracht wird, liegt die Steuerreform auch in der Halbe-Halbe-Verteilung
der Entlastung auf Arbeit und Gewinn schief. Denn unter Zugrundelegung des
Beitrags zum Gesamtsteueraufkommen werden damit in Wahrheit die Gewinne doppelt
so stark entlastet wie die Arbeit.
Wenn
die neuen Steuer- und Abgabenbelastungen des Jahres 2004 und die geplanten
Entlastungen des Jahres 2005 zusammengerechnet werden, ergibt sich lt.
Berechnungen der AK, dass 2,015 Milliarden Euro Entlastung der Wirtschaft
nur 975 Millionen Euro Entlastung für ArbeitnehmerInnen und
PensionistInnen gegenübersteht. – Obwohl ArbeitnehmerInnen und
PensionistInnen die Hauptlast der Belastungen der letzten Jahre zu tragen
hatten. – Unter Einrechnung der Belastungen aus der Pensionskürzungsreform
bleibt von den Entlastungen der Jahre 2004 und 2005 im Jahr 2006 für
ArbeitnehmerInnen und Pensionistinnen gar nichts mehr übrig.
Damit
bleiben auch nach dem Jahr 2005, nach der angeblich größten Entlastung
aller Zeiten, wegen der sich summierenden und von dieser Bundesregierung zu verantwortenden
Belastungen seit dem Jahr 2000 (ohne Pensionskürzungsreform 2003!) unterm
Strich für die Arbeitnehmer und Pensionisten immer noch 600 Millionen Euro
an Belastungen über, während die Unternehmer in Summe um mehr als eine
Milliarde Euro entlastet werden.
Die
Regierung hat mit der vorgelegten Steuerreform auch die Gelegenheit ausgelassen,
die Steuerstrukturen in Österreich so zu verändern, dass das System gerechter
wird und Wachstum und Beschäftigung besser unterstützt. Es wurde die Gelegenheit
verpasst, unter gerechterer Einbeziehung aller Einkommen in das Steuer- und
Abgabensystem für eine fairere Finanzierung der Staatsaufgaben und der Systeme
sozialer Sicherheit zu sorgen. Die schwarzblaue Bundesregierung ist
reformunfähig, weil sie echte Reformen offensichtlich nicht zustande bringt.
Die
Regierung macht darüber hinaus keine Angaben über die Gegenfinanzierung der
Steuerreform. Es ist mit einer erheblichen Erhöhung des Defizits in Zeiten
einer guten Konjunktur zu rechnen, was auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung
eines über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushalts falsch ist.