Die
Bundesregierung nimmt immer neue Höchststände an Arbeitslosigkeit in Kauf, um
ihre Geschenke im Rahmen einer wahltagsorientierten Wirtschafts- und
Steuerpolitik zu finanzieren. Die Reformansätze lassen jegliche wirksamen
Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für mehr Wachstum vermissen.
Österreich
hat sich besseres verdient:
Die Österreicherinnen und Österreicher verdienen
sich Wachstum und Beschäftigung, Wohlstand und soziale Sicherheit.
Dafür
brauchen wir die besten Rahmenbedingungen für eine florierende und investierende
Wirtschaft.
Dafür
brauchen wir auch dringend eine umfassende Steuerreform, die die Strukturen
nachhaltig ändert und verbessert.
Wir
brauchen ein faires, zukunftsorientiertes und die Wirtschaft förderndes
Steuersystem.
Die SPÖ will die dafür notwendigen Rahmenbedingungen
für die Menschen in Österreich sicherstellen.
Die
SPÖ tritt deshalb dafür ein, dass die entsprechenden Änderungen am Steuerreformvorschlag
der Bundesregierung vorgenommen werden, um das Gesamtvolumen der Maßnahmen im
Jahr 2004 und 2005 im Ausmaß von rund 3,3 Milliarden Euro so
einzusetzen, dass sichergestellt ist:
eine
gerechtere und faire Verteilung der Entlastung und
bessere
Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung und Wachstum
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert,
1)
bis spätestens Ende April 2004 dem Nationalrat eine umfassende Steuerreform vorzulegen,
die die Strukturen des Steuersystems nachhaltig so verändert, verbessert und
modernisiert, dass die Steuerlast zwischen allen Einkommen fairer verteilt ist,
die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft unterstützt wird,
Investitionen in die Unternehmen erleichtert, Aus- und Weiterbildung sowie
Forschung und Entwicklung gefördert und ein Höchstmaß an sozialer Sicherheit
garantiert wird.
2)
die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und dem Nationalrat ebenfalls
bis spätestens Ende April 2004 dem Nationalrat vorzulegen, die insbesondere
Folgendes sicherstellen:
Das
Gesamtvolumen der geplanten bzw. bereits vorgesehenen steuerlichen Entlastungen
in den Jahren 2004 und 2005 im Ausmaß von insgesamt 3,3 Milliarden
Euro so zu gestalten, dass
die
Absenkung des nominellen KöSt-Satzes auf 25% durch Veränderungen der Bemessungsgrundlage
den nach OECD- und EU-Kommissions-Berechnungen realen KöSt-Satz von 19% um
weitere 300 Millionen Euro netto absenkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit
der österreichischen Kapitalgesellschaften in einem ausreichendem Maß sowohl im
Hinblick auf nominelle als auch nach OECD-Berechnungen reale Sätze
gewährleistet,