Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 61

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die Erhöhung der Massenkaufkraft für mehr Wachstum und Beschäftigung durch fol­gende Maßnahmen sichergestellt wird:

Kleine und mittlere EinkommensbezieherInnen sollen um jeweils etwas mehr eine Milli­arde Euro durch einen neuen Formeltarif entlastet werden.

Die Entlastung der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen stärkt die inländische Nachfrage und damit die Konjunktur. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche und hoher Arbeitslosigkeit ist dieser Kaufkraft- und Wachstumsimpuls unabdingbar. Die Entlastung muss daher bereits 2004 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den von der SPÖ zuletzt im Sommer 2003 im Nationalrat eingebrachten Gesetzesan­trag 202/A zur Änderung des Einkommenssteuer-Gesetzes verwiesen.

Konkret sollen entsprechend dem SPÖ-Vorschlag Einkommen bis zu 10.000 Euro Steuerbemessungsgrundlage jährlich steuerfrei gestellt werden und den Beziehern jährlich rund 720 Euro mehr an verfügbarem Einkommen zukommen. Davon werden in hohem Maße auch Familien- und Kleinbetriebe profitieren. Ferner sollen dabei jene ArbeitnehmerInnen, die AlleinverdienerInnen oder AlleinerhalterInnen sind, steuerlich besonders begünstigt werden und die Bezüge bis zu einer monatlichen Lohnsteuer­bemessungsgrundlage von 1.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Damit würden wie im Regierungsvorschlag auch vorgesehen, jährliche Bruttoeinkommen von mehr als 15.000 Euro und darüber hinaus 18.000 Euro für Alleinverdiener steuerfrei gestellt.

Schließlich soll aber im Gegensatz zu den bisherigen Regierungsvorschlägen auch die so genannte Negativsteuer auf 220 Euro je Monat verdoppelt werden. Damit bekom­men BezieherInnen von Niedrigsteinkommen, die bereits heute keine Steuern zahlen, um bis zu 110 Euro mehr im Jahr verfügbares Einkommen.

Die von der SPÖ vorgeschlagene neue Formel für die Steuerbemessung soll das Steuersystem durch die Abschaffung der Tarifstufen so vereinfachen, dass die Steuer jeder mit einer einfachen Anleitung mittels Taschenrechner und ohne Lohnsteuer­tabellen ermitteln kann. Die von der SPÖ vorgeschlagene technische Lösung hat die Bundesregierung ohnehin bereits in ihr – allerdings vom Ergebnis her verfehltes – Tarifmodell übernommen.

Wachstum, Beschäftigung und Konjunktur unterstützt sowie Investitionen gefördert werden.

Auch die investierende Wirtschaft soll um eine Milliarde Euro entlastet werden.

Steuersysteme können zum Ausgleich von Konjunkturschwankungen beitragen und generell eine positive Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung unterstützen. Neben der Stärkung der Massenkaufkraft durch Steuersenkung für untere und mittlere Einkommensbezieher kommt dabei steuerlichen Investitionsanreizen eine besondere Bedeutung zu. Eine Wifo-Studie kommt zum Ergebnis, dass die auf Drängen der SPÖ im Jahr 2001 eingeführte Investitionszuwachsprämie einen positiven BIP-Effekt von 0,25% hatte.

Die SPÖ tritt daher dafür ein, dass im österreichischen Steuersystem Investitionen in das Unternehmen, insbesondere in Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen sowie Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktinnovation begünstigt werden. Dabei sind die Konjunkturzyklen zu berücksichtigen und Mitnahmeeffekte so weit als möglich zu unterbinden.

Die SPÖ hat bereits als konkrete Maßnahmen die Einführung neuer Investitionsfreibe­günstigungen und die Umsetzung des SPÖ-Bildungsprämienmodells mit einer steuer­lichen Förderung für die Weiterbildung von MitarbeiterInnen im Interesse der österrei­chischen Wirtschaft vorgeschlagen.

 


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