Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Entlastung des Faktors Arbeit

Setzung umweltschonender Maßnahmen

Verbesserung der Eigenkapitalbasis insb. bei KMU

Erhöhung der Kaufkraft

Erhöhung der Steuergerechtigkeit

Vereinfachung des Steuersystems (u.a. Abschaffung Bagatellsteuern, einfacherer Steuertarif, Pauschalierung von Abgaben)

Wenige Monate nach Antritt der neuen der neuen Regierung im Februar 2003 – wurde bereits die erste Etappe der Steuerreform mit einem Nettoentlastungsvolumen von 500 Mio. Euro vom Parlament beschlossen. Die wesentlichen Schwerpunkte dieser Etappe, welche mit 1.1.2004 in Kraft getreten ist, sind:

Entlastung unterer und mittlerer Einkommen durch Erhöhung der Steuerfreigrenze im Bereich der Einkommensteuer und Lohnsteuer (Bruttojahreseinkommen bei Arbeitneh­mern von 14.500 €, bei Pensionisten von 12.500 € und bei Selbständigen 8.888 € steuerfrei); damit sind von ca. 5,9 Mio. Steuerpflichtigen insgesamt 2,4 Mio. steuerfrei gestellt.

Förderung der Eigenkapitalbildung im Unternehmen durch Einführung einer Begünsti­gung nicht entnommener Gewinne für Einzelunternehmer und Personengesellschaften

Verstärkung der ökologischen Komponenten im österreichischen Steuersystem im europäischen Gleichklang (Energiesteuern und Mineralölsteuern)

Entlastung im Bereich der Lohnnebenkostensenkung für ältere Arbeitnehmer, wodurch gemeinsam mit früheren Maßnahmen eine deutliche Kostensenkung des Faktors Arbeit erreicht wurde (Summe seit 2000 648 Mio. €)

Abschaffung der 13. Umsatzsteuer – Sondervorauszahlung ab 2003

Für die im Regierungsprogramm vorgesehene zweite Etappe der Steuerreform hat die Bundesregierung nunmehr folgende konkrete Steuerentlastungsmaßnahmen verein­bart, durch die sichergestellt werden soll, dass das eingangs erwähnte Entlastungs­volumen erreicht wird. Einige dieser Maßnahmen sollen bereits für das Jahr 2004 wirk­sam werden. Darüber hinaus sollen wichtige Schritte zur Vereinfachung des Steuer­systems gesetzt werden.

1. Große Reform des Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes

Der Einkommensteuertarif soll ab dem 1. Jänner 2005 einer grundlegenden Struktur­reform unterzogen werden. Es sollen an Stelle von Grenzsteuersätzen Durchschnitts­steuersätze eingeführt werden, was eine enorme Vereinfachung und Transparenz des Tarifs nach sich ziehen würde. Dadurch soll es dem Durchschnittsbürger ermöglicht werden, die Lohn- oder Einkommensteuer selbst zu berechnen. Da vor allem das Ein­schleifen des allgemeinen Absetzbetrages bisher ein beachtliches Hindernis darstellte, soll dieser in den neuen Tarif 2005 integriert werden, damit über eine sehr einfache Formelberechnung die zutreffende Steuer sehr rasch ermittelt werden kann.

Aus dem neuen Tarif 2005 wird sich ein mit der Einkommenshöhe stetig steigender Grenzsteuersatzverlauf ergeben. Bislang haben hingegen die Grenzsteuersätze stark nach oben und nach unten geschwankt. Das heißt, dass sie teilweise bei niedrigeren Einkommen höher waren, als in darüber liegenden Einkommensstufen. Durch den neuen Tarif ergibt sich der Effekt, dass die neuen Grenzsteuersätze über weite Be­reiche geringer sind als die alten. Neben einer Steuerentlastung für alle wird der Tarif 2005 eine dauerhaft leistungsfreundliche und leistungssteigernde Wirkung garantieren.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite