Entlastung des Faktors Arbeit
Setzung umweltschonender Maßnahmen
Verbesserung der Eigenkapitalbasis insb.
bei KMU
Erhöhung der Kaufkraft
Erhöhung der Steuergerechtigkeit
Vereinfachung des Steuersystems (u.a.
Abschaffung Bagatellsteuern, einfacherer Steuertarif, Pauschalierung von
Abgaben)
Wenige Monate nach Antritt der neuen der
neuen Regierung im Februar 2003 – wurde bereits die erste Etappe der
Steuerreform mit einem Nettoentlastungsvolumen von 500 Mio. Euro vom Parlament
beschlossen. Die wesentlichen Schwerpunkte dieser Etappe, welche mit 1.1.2004
in Kraft getreten ist, sind:
Entlastung unterer und mittlerer
Einkommen durch Erhöhung der Steuerfreigrenze im Bereich der Einkommensteuer
und Lohnsteuer (Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von 14.500 €, bei
Pensionisten von 12.500 € und bei Selbständigen 8.888 € steuerfrei);
damit sind von ca. 5,9 Mio. Steuerpflichtigen insgesamt 2,4 Mio. steuerfrei
gestellt.
Förderung der Eigenkapitalbildung im
Unternehmen durch Einführung einer Begünstigung nicht entnommener Gewinne für
Einzelunternehmer und Personengesellschaften
Verstärkung der ökologischen Komponenten
im österreichischen Steuersystem im europäischen Gleichklang (Energiesteuern
und Mineralölsteuern)
Entlastung im Bereich der
Lohnnebenkostensenkung für ältere Arbeitnehmer, wodurch gemeinsam mit früheren
Maßnahmen eine deutliche Kostensenkung des Faktors Arbeit erreicht wurde (Summe
seit 2000 648 Mio. €)
Abschaffung der 13. Umsatzsteuer –
Sondervorauszahlung ab 2003
Für die im Regierungsprogramm
vorgesehene zweite Etappe der Steuerreform hat die Bundesregierung nunmehr
folgende konkrete Steuerentlastungsmaßnahmen vereinbart, durch die
sichergestellt werden soll, dass das eingangs erwähnte Entlastungsvolumen
erreicht wird. Einige dieser Maßnahmen sollen bereits für das Jahr 2004
wirksam werden. Darüber hinaus sollen wichtige Schritte zur Vereinfachung des
Steuersystems gesetzt werden.
1. Große Reform des
Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes
Der Einkommensteuertarif soll ab dem
1. Jänner 2005 einer grundlegenden Strukturreform unterzogen werden. Es
sollen an Stelle von Grenzsteuersätzen Durchschnittssteuersätze eingeführt
werden, was eine enorme Vereinfachung und Transparenz des Tarifs nach sich
ziehen würde. Dadurch soll es dem Durchschnittsbürger ermöglicht werden, die
Lohn- oder Einkommensteuer selbst zu berechnen. Da vor allem das Einschleifen
des allgemeinen Absetzbetrages bisher ein beachtliches Hindernis darstellte,
soll dieser in den neuen Tarif 2005 integriert werden, damit über eine sehr
einfache Formelberechnung die zutreffende Steuer sehr rasch ermittelt werden
kann.
Aus dem neuen Tarif 2005 wird sich ein
mit der Einkommenshöhe stetig steigender Grenzsteuersatzverlauf ergeben.
Bislang haben hingegen die Grenzsteuersätze stark nach oben und nach unten
geschwankt. Das heißt, dass sie teilweise bei niedrigeren Einkommen höher
waren, als in darüber liegenden Einkommensstufen. Durch den neuen Tarif ergibt
sich der Effekt, dass die neuen Grenzsteuersätze über weite Bereiche geringer
sind als die alten. Neben einer Steuerentlastung für alle wird der Tarif 2005
eine dauerhaft leistungsfreundliche und leistungssteigernde Wirkung garantieren.