Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 88

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Die in zwei Etappen angelegte große Tarifreform soll garantieren, dass alle Steuer­pflichtigen im Verhältnis 2003 zu 2005 zwischen 679 Euro und 144 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Schwerpunkt der Entlastung soll bei kleineren und mittleren Ein­kommen gesetzt werden.

Mit der ersten Etappe 2004 wurden bereits 200.000 Personen zusätzlich steuerfrei gestellt, durch die zweite Etappe werden weitere 150.000 Personen steuerfrei gestellt werden, sodass von 5,9 Millionen Steuerpflichtigen daher ab 1.1.2005 2,550.000 Per­sonen keine Steuer zahlen werden.

Durch diese Maßnahme wird sich eine Steuerentlastung von 1.100 Mio. € ergeben.

2. Einkommensstärkung für Familien

Kinderzuschlag zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag

Alleinverdienerhaushalte zählen nach einer Vielzahl von Studien zu den besonders ar­mutsgefährdeten Gruppierungen. In Österreich gibt es derzeit 900.000 Alleinverdiene­rInnen, davon 100.000 AlleinerzieherInnen. Es ist dieser Koalition ein großes Anliegen, diese Gruppierung zu entlasten. Dazu kommt ein Weiteres: Doppelverdienerhaushalte profitieren zweimal von der Tarifentlastung, während dies bei einem vergleichbaren Alleinverdienerhaushalt nur einmal der Fall ist. Verbesserungen im Bereich der Allein­verdienerInnen würden diesen Nachteil teilweise ausgleichen.

In diesem Sinne sollen Kinderzuschläge zum Alleinverdiener- und Alleinerzieher­absetzbetrag eingeführt werden. Da der Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag zu einer Negativsteuer – nunmehr einschließlich der Kinderzuschläge – führen kann, würde sich für diese Zielgruppe auch die Negativsteuer erhöhen. Die Kinderzuschläge sollen für das erste Kind 130 €, für das zweite Kind 175 € und für das dritte und jedes weitere Kind 220 € betragen.

Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag

Um das Familienpaket abzurunden, soll die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener­absetzbetrag mit Kind, und zwar von 4.400 € auf 6.000 €, deutlich angehoben werden. Sowohl die neuen Kinderzuschläge beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag als auch die Anhebung der Zuverdienstgrenze würden vor allem den Frauen zu Gute kommen , da sie im Durchschnitt weniger verdienen und insbesondere Frauen unter die Gruppe der AlleinerzieherInnen fallen.

Alle diese Maßnahmen im Familienbereich sollen bereits für das gesamte Jahr 2004 gelten. Die Berücksichtigung soll zum Teil über die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber (ab Gesetzesbeschluss), zum anderen Teil (vor Gesetzesbeschluss) durch eine Aufrollung noch im Jahr 2004 erfolgen.

Durch die beiden Maßnahmen wird sich eine Steuerentlastung von 230 Mio. € erge­ben.

3. Anhebung Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale soll generell um etwa 15% angehoben werden, womit die Kostenerhöhungen für die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden.

Die Anhebung des Pendlerpauschales wird zu einer Entlastung von 20. Mio. € führen und soll bereits für das gesamte Jahr 2004 gelten.

4. Körperschaftsteuersatz

Um auch den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich weiter abzusichern und zu stärken, soll der Körperschaftsteuertarif ab 2005 von derzeit 34% auf 25% gesenkt


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