Die in zwei Etappen angelegte große
Tarifreform soll garantieren, dass alle Steuerpflichtigen im Verhältnis 2003
zu 2005 zwischen 679 Euro und 144 Euro pro Jahr entlastet werden. Der
Schwerpunkt der Entlastung soll bei kleineren und mittleren Einkommen gesetzt
werden.
Mit der ersten Etappe 2004 wurden
bereits 200.000 Personen zusätzlich steuerfrei gestellt, durch die zweite
Etappe werden weitere 150.000 Personen steuerfrei gestellt werden, sodass von
5,9 Millionen Steuerpflichtigen daher ab 1.1.2005 2,550.000 Personen
keine Steuer zahlen werden.
Durch diese Maßnahme wird sich eine
Steuerentlastung von 1.100 Mio. € ergeben.
2. Einkommensstärkung für Familien
Kinderzuschlag zum
Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag
Alleinverdienerhaushalte zählen nach
einer Vielzahl von Studien zu den besonders armutsgefährdeten Gruppierungen.
In Österreich gibt es derzeit 900.000 AlleinverdienerInnen, davon 100.000
AlleinerzieherInnen. Es ist dieser Koalition ein großes Anliegen, diese
Gruppierung zu entlasten. Dazu kommt ein Weiteres: Doppelverdienerhaushalte
profitieren zweimal von der Tarifentlastung, während dies bei einem
vergleichbaren Alleinverdienerhaushalt nur einmal der Fall ist. Verbesserungen
im Bereich der AlleinverdienerInnen würden diesen Nachteil teilweise
ausgleichen.
In diesem Sinne sollen Kinderzuschläge
zum Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag eingeführt werden. Da der
Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag zu einer Negativsteuer – nunmehr
einschließlich der Kinderzuschläge – führen kann, würde sich für diese
Zielgruppe auch die Negativsteuer erhöhen. Die Kinderzuschläge sollen für das
erste Kind 130 €, für das zweite Kind 175 € und für das dritte und
jedes weitere Kind 220 € betragen.
Anhebung der Zuverdienstgrenze beim
Alleinverdienerabsetzbetrag
Um das Familienpaket abzurunden, soll
die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind, und zwar von
4.400 € auf 6.000 €, deutlich angehoben werden. Sowohl die neuen
Kinderzuschläge beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag als auch die
Anhebung der Zuverdienstgrenze würden vor allem den Frauen zu Gute kommen , da
sie im Durchschnitt weniger verdienen und insbesondere Frauen unter die Gruppe
der AlleinerzieherInnen fallen.
Alle diese Maßnahmen im Familienbereich
sollen bereits für das gesamte Jahr 2004 gelten. Die Berücksichtigung soll
zum Teil über die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber (ab
Gesetzesbeschluss), zum anderen Teil (vor Gesetzesbeschluss) durch eine
Aufrollung noch im Jahr 2004 erfolgen.
Durch die beiden Maßnahmen wird sich
eine Steuerentlastung von 230 Mio. € ergeben.
3. Anhebung Pendlerpauschale
Das Pendlerpauschale soll generell um
etwa 15% angehoben werden, womit die Kostenerhöhungen für die Wegstrecke
Wohnung – Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden.
Die Anhebung des Pendlerpauschales wird
zu einer Entlastung von 20. Mio. € führen und soll bereits für das gesamte
Jahr 2004 gelten.
4. Körperschaftsteuersatz
Um auch den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich weiter abzusichern und zu stärken, soll der Körperschaftsteuertarif ab 2005 von derzeit 34% auf 25% gesenkt