werden. Die Bemessungsgrundlage soll
durch die Abschaffung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie der Abschaffung
der steuerfreien Übertragung stiller Reserven verbreitert werden.
Nach Berechnungen des WIFO und des IHS
liegt die effektive Körperschaftsteuerbelastung in Österreich derzeit zwischen
27% und 29%, währenddessen eine Reihe von europäischen Staaten Nominalsätze von
20% oder darunter aufweisen. Auf Grund des neuen Tarifes 2005 soll die
effektive Körperschaftsteuerbelastung in etwa bei 21% liegen.
Zur Sicherung und Attraktivierung des
Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich ist es wirtschaftspolitisch
erforderlich, den Körperschaftsteuersatz abzusenken. Diese Maßnahme kommt
selbstverständlich in einem beachtlichen Umfang den Arbeitnehmern zu Gute. Sie
verhindert Betriebsabwanderungen und dient damit der Sicherung österreichischer
Arbeitsplätze.
Bereits in der ersten Steuerreformetappe
kam den Einzelunternehmern und Personengesellschaften durch die
Steuersatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne eine Steuerentlastung von
400 Mio. Euro zu Gute.
Ziel ist es, mit den Maßnahmen der
ersten und zweiten Steuerreformetappe die breite Masse der Klein- und
Mittelbetriebe – die ein Steuervolumen von 7 Mrd. € aufbringt – zu
entlasten. Gerade die Wirtschaftskraft der Klein- und Mittelunternehmen
Österreichs ist eine wesentliche Stütze für den Arbeitsmarkt und die
Beschäftigungssicherheit. Überdies „produzieren“ sie einen Großteil der
Wertschöpfung.
Gesamtwirtschaftlich betrachtet, soll
durch die geplante Körperschaftsteuersenkung einerseits und die
Steuerentlastung über die Begünstigung nicht entnommener Gewinne bei
Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine gewichtige Stärkung der
österreichischen Wirtschaft und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen
erfolgen.
Die Senkung des
Körperschaftssteuertarifes wird eine Entlastung von 975 Mio. € nach sich
ziehen.
An Stelle der bestehenden
Organschaftsregelung soll eine moderne und international attraktive
Gruppenbesteuerung treten. Dies aus folgenden Gründen:
Die heutige Organschaft ist antiquiert
und entspricht nicht den heutigen Unternehmensstrukturen.
Andere Länder bieten deutlich
attraktivere Systeme.
Es bestehen EU-rechtliche Bedenken.
Ziele einer neuen Gruppenbesteuerung
sind:
Erhöhung der Attraktivität des
Wirtschaftsstandortes Österreichs
Internationalisierung der
österreichischen Wirtschaft
Verlagerung von Headquarters sowie von
Forschungs- und Entwicklungszentren nach Österreich
Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen
Mit folgenden Eckwerten der
Neukonzeption einer Gruppenbesteuerung sollen diese Zielsetzungen erreicht
werden:
Ab 51% Kapitalbeteiligung können die
Ergebnisse von Mutter- und Tochterunternehmung wahlweise zusammengefasst
besteuert werden (damit insbesondere Verlustausgleich möglich).