Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 89

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werden. Die Bemessungsgrundlage soll durch die Abschaffung der Eigenkapitalzu­wachsverzinsung sowie der Abschaffung der steuerfreien Übertragung stiller Reserven verbreitert werden.

Nach Berechnungen des WIFO und des IHS liegt die effektive Körperschaftsteuer­belastung in Österreich derzeit zwischen 27% und 29%, währenddessen eine Reihe von europäischen Staaten Nominalsätze von 20% oder darunter aufweisen. Auf Grund des neuen Tarifes 2005 soll die effektive Körperschaftsteuerbelastung in etwa bei 21% liegen.

Zur Sicherung und Attraktivierung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes Österreich ist es wirtschaftspolitisch erforderlich, den Körperschaftsteuersatz abzusenken. Diese Maßnahme kommt selbstverständlich in einem beachtlichen Umfang den Arbeitneh­mern zu Gute. Sie verhindert Betriebsabwanderungen und dient damit der Sicherung österreichischer Arbeitsplätze.

Bereits in der ersten Steuerreformetappe kam den Einzelunternehmern und Personen­gesellschaften durch die Steuersatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne eine Steuerentlastung von 400 Mio. Euro zu Gute.

Ziel ist es, mit den Maßnahmen der ersten und zweiten Steuerreformetappe die breite Masse der Klein- und Mittelbetriebe – die ein Steuervolumen von 7 Mrd. € aufbringt – zu entlasten. Gerade die Wirtschaftskraft der Klein- und Mittelunternehmen Österreichs ist eine wesentliche Stütze für den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungssicherheit. Überdies „produzieren“ sie einen Großteil der Wertschöpfung.

Gesamtwirtschaftlich betrachtet, soll durch die geplante Körperschaftsteuersenkung einerseits und die Steuerentlastung über die Begünstigung nicht entnommener Ge­winne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine gewichtige Stärkung der österreichischen Wirtschaft und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen erfolgen.

Die Senkung des Körperschaftssteuertarifes wird eine Entlastung von 975 Mio. € nach sich ziehen.

5. Gruppenbesteuerung

An Stelle der bestehenden Organschaftsregelung soll eine moderne und international attraktive Gruppenbesteuerung treten. Dies aus folgenden Gründen:

Die heutige Organschaft ist antiquiert und entspricht nicht den heutigen Unternehmens­strukturen.

Andere Länder bieten deutlich attraktivere Systeme.

Es bestehen EU-rechtliche Bedenken.

Ziele einer neuen Gruppenbesteuerung sind:

Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreichs

Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft

Verlagerung von Headquarters sowie von Forschungs- und Entwicklungszentren nach Österreich

Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen

Mit folgenden Eckwerten der Neukonzeption einer Gruppenbesteuerung sollen diese Zielsetzungen erreicht werden:

Ab 51% Kapitalbeteiligung können die Ergebnisse von Mutter- und Tochterunterneh­mung wahlweise zusammengefasst besteuert werden (damit insbesondere Verlustaus­gleich möglich).

 


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