Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 90

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Gruppenbildung über die Grenze zulässig

Mehrmütterorganschaft möglich mit Erfordernis eines Kerngesellschafters (40%) – Joint Ventures

Dies wird zu einer Entlastung von 100 Mio. € führen.

6. Versicherungstechnische Rückstellungen

Die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen soll ab 2005 verbessert werden. Bisher waren 14% der Rückstellungsdotierungen zur Schadensreserve nicht abzugsfähig. In Hinkunft sollen es nur noch 8% sein.

Die Entlastung wird 25 Mio. € betragen.

7. Abschaffung von Bagatellsteuern bzw. Senkung von Steuern

Die Schaumweinsteuer soll "abgeschafft" (Nullsatz) und die Biersteuer abgesenkt werden (von 2,08 € auf 2 € pro Liter). Einem nominellen Minderaufkommen stehen die fiskalischen Erträge aus einer höheren Wertschöpfung gegenüber.

8. Agrardiesel

Für die Landwirtschaft benötigter Treibstoff (Diesel) soll ab 2005 von der Mineralöl­steuer teilweise entlastet werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Landwirtschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit auf Grund ständig steigender Produktionskosten zu ge­währleisten.

Die Nettoentlastung wird 50 Mio. € betragen

9. Pauschalierung

Es gibt derzeit sechs Pauschalierungsverordnungen, die wegen ihrer Unübersichtlich­keit nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Diese sollen in einer Verordnung gestrafft, zusammengeführt und damit eine allgemeine Vereinfachung der Pauschalie­rungsregelungen erreicht werden.

Gebrauch machen können nur Unternehmer, die

keine Handelsbilanz erstellen müssen,

steuerlich nicht bilanzierungspflichtig sind,

steuerlich nicht freiwillig bilanzieren.

Die Pauschalierung wird damit für 200.000 bis 300.000 Unternehmer bzw. Freiberufler möglich werden.

Pauschaliert wird der Gewinn als solcher. Die Einnahmen müssen aber in tatsäch­lichem Ausmaß erfasst werden (wegen der Umsatzsteuer).

Die Pauschalierung leitet sich von steuerlichen Vergangenheitsergebnissen – also den vergangenen Gewinnen – ab. Der Pauschalierungsgewinn ergibt sich aus dem Durch­schnitt der Gewinne der letzten Jahre. Als Referenzjahre (Beobachtungszeitraum) wer­den die Jahre 2001, 2002 und 2003 festgelegt.

Die Pauschalierung soll für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 gelten. Der sich nach der Durchschnittsermittlung ergebende Gewinn soll jeweils pro Jahr um 5% angehoben werden. Für 2005 ist jedenfalls ein Mindestgewinn von 15.000 € anzusetzen.

10. Betrugsbekämpfung

Die substantielle Unternehmenssteuerreform soll mit einer verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs verknüpft werden, um der steuerlichen Illegalität entgegenzuwirken. Dazu wird ein Bündel von Maßnahmen in Aussicht genommen, u.a.:

 


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