Gruppenbildung über die Grenze zulässig
Mehrmütterorganschaft möglich mit
Erfordernis eines Kerngesellschafters (40%) – Joint Ventures
Dies wird zu einer Entlastung von 100
Mio. € führen.
6. Versicherungstechnische
Rückstellungen
Die steuerliche Abzugsfähigkeit
bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen soll ab 2005 verbessert
werden. Bisher waren 14% der Rückstellungsdotierungen zur Schadensreserve nicht
abzugsfähig. In Hinkunft sollen es nur noch 8% sein.
Die Entlastung wird 25 Mio. € betragen.
7. Abschaffung von Bagatellsteuern bzw.
Senkung von Steuern
Die Schaumweinsteuer soll
"abgeschafft" (Nullsatz) und die Biersteuer abgesenkt werden (von
2,08 € auf 2 € pro Liter). Einem nominellen Minderaufkommen stehen
die fiskalischen Erträge aus einer höheren Wertschöpfung gegenüber.
8. Agrardiesel
Für die Landwirtschaft benötigter
Treibstoff (Diesel) soll ab 2005 von der Mineralölsteuer teilweise entlastet
werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Landwirtschaft, um die
Wettbewerbsfähigkeit auf Grund ständig steigender Produktionskosten zu gewährleisten.
Die Nettoentlastung wird 50 Mio. €
betragen
9. Pauschalierung
Es gibt derzeit sechs
Pauschalierungsverordnungen, die wegen ihrer Unübersichtlichkeit nur in
geringem Umfang in Anspruch genommen. Diese sollen in einer Verordnung
gestrafft, zusammengeführt und damit eine allgemeine Vereinfachung der
Pauschalierungsregelungen erreicht werden.
Gebrauch machen können nur Unternehmer,
die
keine Handelsbilanz erstellen müssen,
steuerlich nicht bilanzierungspflichtig
sind,
steuerlich nicht freiwillig bilanzieren.
Die Pauschalierung wird damit für
200.000 bis 300.000 Unternehmer bzw. Freiberufler möglich werden.
Pauschaliert wird der Gewinn als
solcher. Die Einnahmen müssen aber in tatsächlichem Ausmaß erfasst werden
(wegen der Umsatzsteuer).
Die Pauschalierung leitet sich von
steuerlichen Vergangenheitsergebnissen – also den vergangenen
Gewinnen – ab. Der Pauschalierungsgewinn ergibt sich aus dem Durchschnitt
der Gewinne der letzten Jahre. Als Referenzjahre (Beobachtungszeitraum) werden
die Jahre 2001, 2002 und 2003 festgelegt.
Die Pauschalierung soll für die
Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 gelten. Der sich nach der
Durchschnittsermittlung ergebende Gewinn soll jeweils pro Jahr um 5% angehoben
werden. Für 2005 ist jedenfalls ein Mindestgewinn von 15.000 € anzusetzen.
10. Betrugsbekämpfung
Die substantielle
Unternehmenssteuerreform soll mit einer verstärkten Bekämpfung des
Steuerbetrugs verknüpft werden, um der steuerlichen Illegalität
entgegenzuwirken. Dazu wird ein Bündel von Maßnahmen in Aussicht genommen,
u.a.: