Verschärfung des Finanzstrafrechts
Aktion scharf
bei den Prüfungshandlungen
Ausweitung des
"normalen" Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre
Verstärkung der
personellen Ressourcen im Prüfungsbereich
Strafbefreiende
pauschale Steuernachzahlungsmöglichkeit für das Jahr 2001 und die Vorjahre
Diese größte
Steuerentlastung der Zweiten Republik ist dazu geeignet, den Arbeits- und
Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig abzusichern und eine positive Entwicklung
unseres Landes auch in den nächsten Jahren sicherzustellen. Wirtschaftsforscher
gehen davon aus, dass sich das BIP durch ein Ansteigen der Binnennachfrage um
bis zu 0,4% im Jahr 2005 und um bis zu 0,5% im Jahr 2006 erhöhen
wird. Dadurch werden tausende neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten. Aus
diesen Gründen treten die Abgeordneten dafür ein, dass eine für die Umsetzung
der zweiten Etappe der Steuerreform notwendige Regierungsvorlage möglichst
rasch dem Nationalrat zugeleitet wird, damit dieser jedenfalls noch im Mai 2004
den entsprechenden Gesetzesbeschluss fassen kann.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Der Nationalrat
begrüßt daher die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Steuerreform
und ersucht den Bundesminister für Finanzen , eine für die Umsetzung der
zweiten Etappe der Steuerreform notwendige Regierungsvorlage mit folgenden
Schwerpunkten bis spätestens Ende April 2004 dem Nationalrat zuzuleiten:
Große Reform des
Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes (Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von 15.770 €, bei
Selbständigen von 10.000 € und bei Pensionisten von 13 500 €
steuerfrei; Durchschnittssatztarif bei gleichzeitiger Senkung der Steuerlast)
Einkommensstärkung
für Familien: Neue Kinderzuschlagsstaffel zum Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag,
Anhebung Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag
Anhebung
Pendlerpauschale generell um ca. 15%
Körperschaftsteuersatz
wird auf 25% abgesenkt. Die Bemessungsgrundlage wird durch Abschaffung der
Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie der Abschaffung der steuerfreien
Übertragung stiller Reserven verbreitert.
An Stelle der
bestehenden Organschaftsregelung tritt eine moderne, international attraktive
Gruppenbesteuerung.
Die steuerliche
Abzugsfähigkeit bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen wird
verbessert.
Die
Schaumweinsteuer wird "abgeschafft" (Nullsatz) und die Biersteuer
wird abgesenkt (auf einen runden Satz).
Für die
Landwirtschaft benötigter Treibstoff (Diesel) wird entlastet.
Einführung
einer allgemeinen Pauschalierung für Kleinunternehmer (ersetzt sechs nebeneinander
bestehende Regelungen)