Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 91

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Verschärfung des Finanzstrafrechts

Aktion scharf bei den Prüfungshandlungen

Ausweitung des "normalen" Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre

Verstärkung der personellen Ressourcen im Prüfungsbereich

Strafbefreiende pauschale Steuernachzahlungsmöglichkeit für das Jahr 2001 und die Vorjahre

Diese größte Steuerentlastung der Zweiten Republik ist dazu geeignet, den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig abzusichern und eine positive Entwick­lung unseres Landes auch in den nächsten Jahren sicherzustellen. Wirtschaftsforscher gehen davon aus, dass sich das BIP durch ein Ansteigen der Binnennachfrage um bis zu 0,4% im Jahr 2005 und um bis zu 0,5% im Jahr 2006 erhöhen wird. Dadurch wer­den tausende neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten. Aus diesen Gründen treten die Abgeordneten dafür ein, dass eine für die Umsetzung der zweiten Etappe der Steu­erreform notwendige Regierungsvorlage möglichst rasch dem Nationalrat zugeleitet wird, damit dieser jedenfalls noch im Mai 2004 den entsprechenden Gesetzesbe­schluss fassen kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat begrüßt daher die von der Bundesregierung in Aussicht genommene Steuerreform und ersucht den Bundesminister für Finanzen , eine für die Umsetzung der zweiten Etappe der Steuerreform notwendige Regierungsvorlage mit folgenden Schwerpunkten bis spätestens Ende April 2004 dem Nationalrat zuzuleiten:

Große Reform des Einkommensteuer-/Lohnsteuertarifes (Bruttojahreseinkommen bei Arbeitnehmern von 15.770 €, bei Selbständigen von 10.000 € und bei Pensionisten von 13 500 € steuerfrei; Durchschnittssatztarif bei gleichzeitiger Senkung der Steuerlast)

Einkommensstärkung für Familien: Neue Kinderzuschlagsstaffel zum Alleinverdie­ner(erzieher)absetzbetrag, Anhebung Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetz­betrag

Anhebung Pendlerpauschale generell um ca. 15%

Körperschaftsteuersatz wird auf 25% abgesenkt. Die Bemessungsgrundlage wird durch Abschaffung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung sowie der Abschaffung der steuerfreien Übertragung stiller Reserven verbreitert.

An Stelle der bestehenden Organschaftsregelung tritt eine moderne, international attraktive Gruppenbesteuerung.

Die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen wird verbessert.

Die Schaumweinsteuer wird "abgeschafft" (Nullsatz) und die Biersteuer wird abgesenkt (auf einen runden Satz).

Für die Landwirtschaft benötigter Treibstoff (Diesel) wird entlastet.

Einführung einer allgemeinen Pauschalierung für Kleinunternehmer (ersetzt sechs nebeneinander bestehende Regelungen)

 


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