die Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 25 Prozent;
anstelle der bestehenden Organschaftsregelung tritt eine moderne, internationale, attraktive Gruppenbesteuerung;
die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter versicherungstechnischer Rückstellungen wird verbessert;
die Schaumweinsteuer wird abgeschafft, die Biersteuer wird gesenkt;
für die Landwirtschaft benötigter Treibstoff – der Diesel – wird steuerlich entlastet;
Anhebung der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages, Einführung einer allgemeinen Pauschalierung für Kleinunternehmer;
Setzung von Schwerpunkten in der Bekämpfung des Steuerbetrugs.
Schließlich noch einige Zahlen: Sie wissen wahrscheinlich, dass es in Österreich 300 000 Unternehmer gibt. 100 000 sind Kapitalgesellschaften, 200 000 sind Einzelgesellschaften, Personengesellschaften. Die Kapitalgesellschaften erreichen wir mit der Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent. Die andere Gruppe haben wir bereits mit der Definition des halben Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne erreicht. (Abg. Öllinger: Nein! Das stimmt doch nicht! – Abg. Sburny: Aber nur, wenn sie Gewinne haben! Sie werden doch nicht behaupten, dass alle Gewinne haben! 47 Prozent haben keinen!) Unterm Strich sind es 90 Prozent der Unternehmer.
Ob es Ihnen gefällt oder nicht: Wir erreichen das! Und ich würde gerne mit Ihnen auf diese Steuerreform anstoßen – passenderweise mit einem Gläschen Sekt, weil auch dieses wird uns ja in Zukunft durch die Abschaffung der Schaumweinsteuer noch besser schmecken. (Beifall bei der ÖVP.)
13.12
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Felzmann in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Molterer, Scheibner, Felzmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen ist gemäß der Geschäftsordnung verteilt worden, wird dem Stenographischen Protokoll beigedruckt und ist somit eingebracht.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Molterer,
Scheibner, Felzmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die größte
Steuerentlastung der Zweiten Republik
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP
1, Erklärungen des Bundes- u. des Vizekanzlers zum Thema „Die Steuerentlastung
bringt Aufschwung für Wirtschaft und Arbeit“
Die zentralen Anliegen dieser
Regierungskoalition im Bereich der Budget- und Finanzpolitik sind ein
ausgeglichener Haushalt über einen Konjunkturzyklus hinweg sowie die Senkung
der Steuern- und Abgabenquote auf unter 40% bis zum Jahre 2010.
Im Regierungsübereinkommen wurde daher
die größte Steuerentlastung der Zweiten Republik mit einem Volumen von 3 Mrd.
Euro vereinbart, wodurch die Steuern- und Abgabenquote bis zum Jahre 2005
auf unter 42,5% gesenkt werden soll.
Für diese Steuerreform hat sich die
Regierungskoalition folgende Ziele gesetzt:
Stärkung des Wachstumspotentials
Verbesserung der Standortattraktivität