Viertens: Bei den Veräußerungen dieser Wohnbaugesellschaften ist man ganz besonders verantwortungsbewusst vorgegangen, indem man eine Kommission gebildet und ein zweistufiges Verhandlungsverfahren gewählt hat, und bei diesem ist eine international erfahrene Firma zum Zuge gekommen.
Fünftens: Diese Vergabekommission wies höchste Kompetenz auf, es gab darin zum Beispiel einen Rechtsanwalt, zwei Universitätsprofessoren und weitere in dieser Causa kompetente Personen.
Sechstens: Es wurde ein objektives Bewertungssystem gewählt, bei dem 60 Prozent der Bewertung der Qualität zukamen und 40 Prozent dem Preis. Das ist sicher sinnvoll, denn man hat nichts davon, wenn es jemand billiger macht und wenn dann das Ergebnis schlechter ist.
Siebentens: Die Einbeziehung eines Immobilienfachmannes bedeutete keine Unvereinbarkeit, sondern es war sogar gut, dass man jemanden, der im Immobiliengeschäft bewandert ist, dabei hatte.
Achtens: Alle Verhandlungserträge übertrafen in allen Fällen die Expertenkosten. Das heißt, es hat überall ein positives Ergebnis gegeben. (Abg. Mandak: Das wäre ja noch schöner, wenn dem nicht so wäre!)
Doch was wird in den Minderheitsberichten
behauptet? – Es wird etwa gesagt, es hätte zwar eine Kostenbelastung durch
die Berater gegeben, aber keine Einsparungen. Da muss man doch den Einwand
erheben, dass die Kosten für die Berater dem Ergebnis, das dann tatsächlich
erzielt wurde, gegenüberzustellen sind, wobei das erzielte Ergebnis mit dem
erwarteten zu vergleichen ist. Dann sieht man nämlich, dass wesentlich bessere
Ergebnisse erzielt wurden. (Abg. Mandak:
Stimmt nicht!)
Weiters wurde behauptet, dass es bei Kommissionsmitgliedern eine potentielle Unvereinbarkeit gegeben habe – ich muss sagen: ein Begriff, der überhaupt sehr interessant ist –, denn es könnte sein, dass nachher durch eine Beteiligung an den Käufen die Mitgliedschaft in der Kommission potentiell unvereinbar würde.
Ferner wurde sogar behauptet, dass Anbieter Phantasiepreise gelegt hätten.
Aus all dem kann man nur eines schließen: entweder
Sie wollen nicht privatisieren, meine sehr geehrten Damen und Herren von der
Opposition, oder Sie wollen den Privatisierungsvorgang skandalisieren. Beides
ist keine zukunftsträchtige Politik! (Beifall bei der ÖVP.)
15.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.
15.59
Abgeordneter
Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Das ist eine seltsame politische Kultur, in welcher
ein Finanzminister, der sich überall sonst in einem EU-Mitgliedstaat auf dem
Weg zur Anklagebank befinden würde, hier nach wie vor auf der Regierungsbank
sitzt. (Beifall bei den Grünen. –
Abg. Gahr: Der Chefankläger Pilz! – Weitere Zwischenrufe bei der
ÖVP.)
Es ist schon ein Problem, dass es in Österreich immer noch – zwar nur in kleinen Teilen der Bevölkerung, aber in großen Teilen der Regierungsparteien – die Vorstellung gibt, dass einer erst dann, wenn er hinter Schloss und Riegel sitzt, als Regierungsmitglied untragbar ist.
Das stimmt eben nicht, weil es eines vergisst: dass es noch lange vor der strafrechtlichen Verantwortung eine politische Verantwortung gibt.