Young zeigen, das sich ebenfalls dieser Ansicht anschließt. Es gibt noch weitere drei Gutachten von Professoren, die alle diese Ansicht teilen. (Abg. Öllinger: Wer ist Ernst Young?) Ernst & Young. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)
Einkommensteuer: Herr Abgeordneter Kräuter, ich möchte Ihnen den Unterschied noch einmal erläutern. (Abg. Dr. Kräuter: ... der Unterschied zwischen den Aussagen!) Bei dieser Homepage ist es um die steuerrechtliche Beurteilung gegangen: Liegt mit der Homepage ein Vorteil aus einem Dienstverhältnis vor? – Um diese Frage ist es gegangen. Es ist hier irrelevant, ob das direkt vom Dienstgeber bezahlt wird oder von einer dritten Seite wie hier von dem Verein.
Das Finanzamt hat eindeutig festgestellt, dass die Homepage nicht der Person Karl-Heinz Grasser als Privatperson dient, sondern sie dient dem Finanzminister in seiner Funktion als Politiker. (Abg. Mandak: Als Katastrophenopfer?) Daher jetzt ein Vergleich: Wenn ein Dienstgeber seinem Bediensteten ein Kraftfahrzeug gibt und sagt, dass er es nur für dienstliche Zwecke benützen darf, dann ist keine Steuer zu bezahlen, weil er es eben nur für die dienstlichen Zwecke benützt. Wenn er es jedoch zusätzlich auch für private Zwecke benützen kann, dann ist eine Steuer zu bezahlen. (Abg. Mag. Kogler: Nur wenn er im Untersuchungsausschuss sitzt! Dann gilt wieder das Gegenteil!) Das ist die gleiche Frage, und nach dem wurde die steuerrechtliche Seite untersucht.
Das hat aber überhaupt nichts mit Vollziehungsfragen und Auskunftsrechten zu tun, das ist allein eine einkommensteuerrechtliche Frage, wo die Funktion ... (Abg. Dr. Van der Bellen: Ist der Herr Finanzminister der Dienstnehmer der Industriellenvereinigung? Das ist wohl ein Witz!) Der Verein hat die Homepage erstellt. Das ist die steuerrechtliche Beurteilung des Finanzamtes gewesen (Abg. Dr. Van der Bellen: Wissen Sie überhaupt, was Sie jetzt gesagt haben?), dass der Verein hier eine Homepage zugestellt hat (Abg. Dr. Van der Bellen: Das wird ja immer besser!) und dass das wie eine Zuwendung von einem Dienstgeber zu beurteilen ist. (Abg. Öllinger: ... auch schon ein Katastrophenopfer!) Ja, das ist die einkommensteuerrechtliche Situation, wie Sie das beurteilen müssen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Die Körperschaftsteuer war deshalb nicht zu bezahlen, weil keine Vereinbarung hinsichtlich einer Gegenleistung getroffen wurde. Daher ergab sich auch keine umsatzsteuerrechtliche Frage.
Es ist also in allen diesen Fragen die
Steuerpflicht verneint worden. Es ist ein völlig ordnungsgemäßes Verfahren
gewesen. Es hat keinen Eingriff mit einer Weisung gegeben, jedes Finanzamt hat
diesen Bescheid von sich aus gemacht. Ich weise jeden in der Öffentlichkeit
erhobenen Vorwurf, dass hier das Verfahren rechtswidrig gewesen wäre, auf das
Äußerste zurück! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.03
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Die Uhr ist wunschgemäß auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Man hat leider auch jetzt bei dieser Stellungnahme des Herrn Staatssekretärs wieder gesehen, dass Sie die Wahrheit, wenn sie Ihnen nicht in den Kram und nicht in Ihr Konzept passt, gar nicht hören wollen. Sie sind nicht einmal bereit, ihm zwei Minuten lang Aufmerksamkeit zu schenken und dann zu beurteilen (Abg. Dr. Van der Bellen: O ja! Wir waren wirklich aufmerksam!), statt das ständig zu verwerfen, wegzuwischen und zu sagen: Das interessiert uns nicht, weil das