Wir wollen heute
mit dieser Regierungsvorlage die Richtlinien für den Einsatz dieser gemischten
Einsatzgruppe festlegen und gewisse Regeln festhalten, weil natürlich alles
nach rechtsstaatlichen Kriterien abgewickelt werden muss.
Ich freue mich
auch, dass wir im Ausschuss übereinstimmend zur Gutheißung dieser Materie
gekommen sind, und glaube, wir werden damit nur Erfolg erzielen. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.57
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
17.58
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man dafür ist, dass
die europäische Sicherheitspolitik immer stärker gemeinsam entwickelt wird,
sich Institutionen schafft, sich Verfahren schafft, sich Regeln gibt, dann gilt
das natürlich nicht nur für die militärische, sondern auch für die polizeiliche
Sicherheitspolitik und ihre Instrumente. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Wenn EUROPOL jetzt
als Instrument weiterentwickelt wird, dann ist es insbesondere im Rahmen dieses
protokollartigen Vorgangs für uns kein sachliches Problem, dem zuzustimmen.
Wichtig ist es
aber, bei diesem Punkt auf einige Probleme hinzuweisen, die derzeit nicht gelöst
sind. Das Problem Nummer eins ist: Überall, wo es um öffentliche Sicherheit
geht, egal, ob um polizeiliche oder militärische Sicherheit, ist es ganz
wichtig, eine verlässliche Verfassungsgrundlage zu haben.
Die Einigung im
sicherheitspolizeilichen und kriminalpolizeilichen Bereich wird nur dann von
Dauer sein und rechtsstaatlichen Kriterien mittel- und langfristig genügen,
wenn ihr eine europäische Verfassung die Basis schafft.
Da gibt es jetzt
eine Verzögerung, die nehmen wir zur Kenntnis. Dafür sind sicherlich nicht die
Sicherheitspolitikerinnen und -politiker allein verantwortlich, aber es kann
auf Dauer nicht so weitergehen.
Gleiches gilt für die parlamentarische Zuständigkeit. Machen wir uns nichts vor! Es verschwindet, wie im Bereich der Militärpolitik, Stück für Stück die Materie aus den nationalen Zuständigkeiten in die Ratszusammenarbeit und in die gemeinsamen Strukturen wie etwa EUROPOL. Da gibt es entweder eine verfassungsmäßig gesicherte Kontrolle durch ein europäisches Parlament, oder es gibt keine parlamentarische Kontrolle.
Am besten sehen Sie das bei den grenzüberschreitenden Datenübermittlungen. Da gelten auf beiden Seiten jeweiliger Grenzen – und wenn mehrere Staaten beteiligt sind, wird es entsprechend komplizierter – jeweils nationale Rechtsgrundsätze, aber es wird bereits international agiert. Bei EUROPOL gibt es etwa die Handling-Codes, also die Datenschutzbestimmungen, die national gänzlich unterschiedlich sind. Das allein stellt schon ein Riesenproblem dar, wenn datenschutzrechtlich vollkommen unterschiedlich denkende Partner beginnen, Daten auszutauschen.
Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass es sich hiebei um einen rein polizeilichen Bereich ohne Justizförmigkeit handelt. Das heißt: Das, was im kriminalpolizeilichen Bereich nationalstaatlich eng an gerichtliche Verfahren angebunden ist, ist grenzüberschreitend rein polizeiliche Materie, die vollkommen anderen Genehmigungsregeln folgt, als das etwa im justiziellen Bereich der Fall ist. Das ist die nächste problematische Auseinanderentwicklung, die darauf hinweist, wie stark wir eine entsprechende europäische Anbindung an eben europäische Gerichtsstrukturen der Zukunft brauchen.