Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 170

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Meine Damen und Herren! Noch etwas, was mir im Hinblick darauf auch zu sagen wert scheint. Ich habe in Vorbereitung auf diese Rede ganz kurz im „Google“ nachgeschaut, was es denn zu EUROPOL gibt. Ich habe auch im „Yahoo“ nachgeschaut und bin dabei auf eine Seite der Grünen gestoßen, für die Robert Zöchling verantwortlich zeichnet, auch für eine Seite, wo er schreibt:

Die besten Methoden, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen sind: Erstens: Sa­gen Sie den Verbrechern, dass Sie nicht zu Hause sind! Zweitens: Rufen Sie immer dann die Polizei, wenn eine ungewöhnlich große Anzahl Männer der sizilianischen Wä­schereigesellschaft in Ihrem Hausflur anfängt zu singen! – Zitatende.

Kollege Pilz, das könnte von Ihnen sein. Ich sage nur, das Problem ist dermaßen ernst, dass wir dieser Sache mit viel mehr Ernst begegnen und nicht so dumme Witze machen sollten. Das ist der Ernsthaftigkeit der Grünen, die es in vielen Bereichen auch gibt, wirklich nicht würdig. Ich denke, hier haben wir gemeinsam zu arbeiten, um dem ganzen Problem der internationalen Kriminalität einen weiteren Riegel vorzuschieben.

18.06

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


18.06

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn das Ziel von EUROPOL? – EUROPOL mit Sitz in Den Haag soll Informationen über das interna­tionale organisierte Verbrechen – den Drogenschmuggel, den Menschenhandel, den Terrorismus – sowie über Bandenkriminalität sammeln und die Mitgliedstaaten mit technischer und fachlicher Hilfe bei der Verbrechensaufklärung unterstützen.

Wenn wir heute dieses internationale Übereinkommen ratifizieren, dann geben wir EUROPOL mehr Rechte in die Hand. Es wurde heute schon erwähnt, dass gemischte Ermittlungsgruppen ermitteln können und dass ein Mitgliedstaat durch EUROPOL er­sucht werden kann, bei verschiedenen Verdachtsmomenten selbst ermitteln zu müssen.

Doch – und das ist mir auch wichtig – keine Rechte ohne Pflichten, sehr geehrte Damen und Herren! So ist für die europäischen Polizisten, wenn sie in Österreich oder in einem anderen Mitgliedsland, das diesen Vertrag ratifiziert hat, tätig werden, bei ihrer Tätigkeit, bei ihren Amtshandlungen die Immunität aufgehoben. Das heißt, dass sie genauso zu behandeln sind wie ein Polizist, eine Polizistin, der/die jetzt schon im Inland amtshandelt. Und das, glaube ich, ist ein sehr wichtiger und richtiger Schritt bei diesem Übereinkommen.

Was auch noch wichtig ist, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn es bei Amtshand­lungen zu Schäden kommt, so ist auch der Schadenersatz geregelt, das heißt, dass jene, die durch Amtshandlungen Schaden erleiden, auch schadlos gehalten werden.

Und noch etwas ist aus diesem Abkommen herauszulesen – der Minister hat es bestä­tigt –: Bei Amtshandlungen der EUROPOLizisten ist es in Wirklichkeit nur den inländi­schen Polizisten vorbehalten, Zwangsmaßnahmen auszuführen. Die EUROPOLizisten können zum Beispiel nur Verhöre vornehmen, dürfen aber nicht Handschellen anlegen, wenn ich das so übersetzen darf. Das ist auch wichtig, dass nämlich in die Hoheits­rechte der heimischen Exekutive nicht eingegriffen wird.

Zum Abschluss möchte ich darauf eingehen, was Kollege Pilz gesagt hat. Es wäre wichtig, dass das Europäische Polizeiamt auch eine parlamentarische Kontrolle erfährt, dass es also einerseits eine parlamentarische Kontrolle auf europäischer Ebene gibt und dass es andererseits auch einen Gerichtshof gibt, der sozusagen Recht spricht,


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