Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 177

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sie sich in der Vergangenheit angekündigt haben, war es meine Erfahrung, dass die österreichische Bundesregierung, wenn es um den Schutz von Vertriebenen und Flüchtlingen gegangen ist, immer so getan hat, als wäre der Krieg aus heiterem Himmel gekommen. Sie waren nämlich unvorbereitet. In diese Situation, Herr Minister, wollen wir Sie und uns nicht mehr bringen. Das ist eine der Forderungen des Entschlie­ßungsantrages. Aber die wesentlichen Punkte betreffen die Geschehnisse der letzten Monate rund um die Verhinderung der Asylantragstellung in Österreich.

Herr Minister! Sie sind – das habe ich den Medien entnommen – Anfang November letzten Jahres beim Grenzposten in Gmünd gewesen und haben dort ein Eurodac-Ge­rät eingeweiht beziehungsweise der Öffentlichkeit präsentiert, das ein nützliches Instru­ment in Sicherheitsfragen ist. Genau in diesem Zeitraum wurden rund 70 Tschetsche­nen daran gehindert, Asylanträge in Österreich zu stellen – gehindert von österreichi­schen Beamtinnen und Beamten!

Herr Minister, wir fordern Sie im Entschließungsantrag auf, umgehend Weisung zu er­teilen, dass Vorgangsweisen wie diese, die sich nämlich – das habe durch die Zeitung erfahren – im Jänner dieses Jahres wie ein Déjà-Vu wiederholt haben, nicht mehr passieren. Wir fordern Sie auf, diese Vorgangsweise mittels Weisung zu stoppen.

Herr Präsident! Im Wesentlichen habe ich jene zwei Punkte, die Inhalt der konstruk­tiven Bitte an den Herrn Minister sind, nämlich zu handeln, für Notsituationen vorzusor­gen und Rechtswidrigkeiten abzustellen, wie sie in Gmünd passiert sind, skizziert. Es gibt schon Maßnahmenbeschwerden vom UVS, es gibt Menschen, die in Tschechien in Lagern sitzen und sagen, sie wurden daran gehindert, in Österreich Asylanträge zu stellen. Herr Minister! Das müssen Sie abstellen, das haben wir nicht notwendig.

Österreich hat nämlich Situationen in den neunziger Jahren erlebt – damit komme ich zum Schluss –, in denen weit mehr Menschen in Österreich Schutz vor Verfolgung gefunden haben als heute. Die Aussagen dahin gehend: Wir sind am Rand der Kapazi­täten, wir können niemanden mehr aufnehmen, haben in Zeiten des Bosnien-Krieges nicht gegolten. Das hat Ende der achtziger Jahre nicht gegolten. Da gab es viel mehr Menschen in der Bundesbetreuung als heute. Und die Zeiten haben sich Gott sei Dank nicht verschlechtert, sondern verbessert. Die EU hat diesbezüglich eindeutige Maß­nahmen getroffen und eindeutige Aufträge erteilt, und die sollten Sie, Herr Minister, umsetzen und befolgen. Das ist alles, was wir wollen. So harmlos und so einfach ist es!

Ich hoffe, meine Damen und Herren, Sie sind bei uns, wenn es um den Schutz von Flüchtlingen geht, und stimmen dem Entschließungsantrag zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.37

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wird verteilt, wobei ich aber darauf aufmerksam mache, dass die Frage der Verteilung nicht vom Umfang der Begründung abhängt, sondern vom Umfang des Entschließungstextes. Außerdem habe ich ein schlechtes Geschäft gemacht, weil Sie die freiwillige Redezeitbeschränkung trotzdem um 55 Prozent überschritten haben.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Stoisits, Weinzinger, Freundinnen und Freunde be­treffend unverzügliche Wiederherstellung des Rechts auf Schutz vor Verfolgung und die Sicherstellung der umfassenden Betreuung von AsylwerberInnen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über


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