Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 176

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ken qualifiziere ich jetzt nicht, den vertreten Sie heute. Wir reden von jetzt und heute und nicht über die Situation im November, als der Misstrauensantrag dem Ausschuss zugewiesen wurde.

Bestimmte Dinge haben sich zum Besseren gewandt, aber – und jetzt bleibe ich bei den Tatsachen – Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Österreich, der die Rechtsstaatlichkeit in der Vorgangsweise eingemahnt hat, was seine Pflicht ist, zu ignorieren, ist etwas anderes. Als politisch Verantwortlicher sagen Sie, ich zeige jetzt, wer den Rechtsstaat in der Ausgestaltung der faktischen Durchsetzung darstellt, näm­lich nicht der Oberste Gerichtshof mit seinen Entscheidungen, sondern ich als Innen­minister, denn ich bestimme, wer in die Bundesbetreuung aufgenommen wird, wer aus der Bundesbetreuung hinausfliegt oder gar nicht in die Bundesbetreuung kommt.

Diese Kritik an der Monate lang geübten Praxis, den Rechtsstaat zu ignorieren, halte ich aufrecht, und sie ist gerechtfertigt, denn sie hat den Glauben an den Rechtsstaat in Österreich unterminiert. (Beifall bei den Grünen.)

Dass wir heute nicht mehr so viele obdachlose Flüchtlinge haben wie noch im Novem­ber, das konzediere ich Ihnen auch. Darum gilt, Herr Bundesminister, meine Sorge, aber auch mein Bemühen einer konstruktiven Lösung der Situation, mit der wir heute konfrontiert sind.

Über diese Übergangssituation bis zum 1. Mai, wonach die Artikel 15a-Vereinbarung über die Betreuung von AsylwerberInnen in Österreich in Kraft tritt, und über die Mög­lichkeiten, die ein Innenminister hat, nämlich Einfluss zu nehmen auf das, was in nach­geordneten Dienststellen, aber auch mittels privatrechtlicher Verträge mit Betreuungs­organisationen passiert, möchten wir uns heute unterhalten und an Sie eindeutige Appelle, aber vor allem eindeutige Aufforderungen richten.

Deshalb haben wir einen neuerlichen Entschließungsantrag formuliert, um Ihnen bei­zustehen, Herr Minister! Sie beschäftigen sich schon eine Zeit lang mit Asyl- und Flüchtlingsfragen, denn bald ist der 4. Feber, und dann sind Sie vier Jahre lang Innen­minister. Sie sind sozusagen derjenige, der sich am intensivsten damit beschäftigt – ich sage jetzt nicht: beschäftigen sollte. Sie sind der oberste Dienstherr über all jene, die in diesen Fragen Verantwortung haben. Deshalb bemühen wir uns, jetzt für jene Fälle, in denen es zu Notsituationen, was die Betreuung angeht, kommen kann, Vorsorge zu treffen.

Herr Präsident! Ich möchte jetzt zu unserem Entschließungsantrag kommen. Ich habe gehört, dass er nicht kopiert und nicht verteilt wird, obwohl er sehr umfangreich ist, aber vielleicht überlegt man es sich noch einmal. Ich schreibe die Entschließung so, um Papier zu sparen, hätte ich einen großen Zeilenabstand gemacht, dann wären es dreieinhalb Seiten gewesen, und dann wäre er schon verteilt. So sind es drei Seiten!

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Er wird verteilt, Frau Abgeordnete! Streiten wir nicht, halten Sie dafür die Redezeit ein! (Allgemeine Heiterkeit.)

 


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): Herr Präsident! Ich streite nicht, ich argumentiere, und zum Austausch von Argumenten sind wir ja im Parlament.

Herr Präsident! Ich möchte dem Herrn Minister den Inhalt des Entschließungsantra­ges – so schreibt es die Geschäftsordnung auch vor – in kurzen Worten skizzieren; das muss ich ja tun. Das ist jetzt an den Herrn Minister gerichtet, gar nicht so sehr an den Herrn Präsidenten, weil dem Minister gilt dieser Entschließungsantrag, Herr Präsident!

Herr Minister! Es sollen jetzt Maßnahmen für den Fall steigender Asylantragzahlen getroffen werden, um potenzielle Situationen, die sehr schnell auftreten können, zu entschärfen. Kriege kündigen sich manchmal nicht lange vorher an; und selbst wenn


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