Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, Art. 19 der EU-Grundrechtscharta) und
Non-Refoulement (insbes. Art. 3 EMRK) verletzt werden“ .
Laut
Kronenzeitung vom 15.1.04 wurden am 9.1.04 ebenfalls, diesmal 42 TschetschenInnen,
von tschechischen Beamten zur österreichischen Grenze eskortiert und mit der
oben geschilderten Vorgehensweise wieder am Grenzübergang bei Gmünd angehalten
und anschließend nach Tschechien zurückgeschoben. Auch von diesen Personen wurden –
laut Sicherheitsdirektion Niederösterreich – nur zwei Asylanträge
angenommen. Es ist also zu befürchten, dass am Grenzübergang Gmünd Asylanträge
wiederholt und systematisch nicht angenommen werden und die Grenzbehörden der
beiden Länder in konzertierten Aktionen die AsylwerberInnen um ihr Recht auf Schutz
vor Verfolgung bringen. Denn nach tschechischem Recht verlieren AsylwerberInnen
ihr Recht auf Asyl, wenn sie tschechisches Staatsgebiet verlassen, was mit
Betreten des österreichischen Staatsgebiets der Fall wäre. Gleichzeitig
„entledigt“ sich die österreichische Behörde der AsylwerberInnen durch
Nicht-Annahme von Anträgen, Ausstellung von Aufenthaltsverboten und durch
Zurückschiebung in die Tschechische Republik.
Abgesehen
von diesen Rechtswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen mehren sich auch
die Medienberichte, die von katastrophalen Zuständen in der Betreuungsstelle
Traiskirchen betreffend Versorgung mit Essen, mit einem Schlafplatz und mit dem
Allernotwendigsten berichten (siehe Profil 2 vom 5. Jänner 2004). Aufgrund
der Sparpolitik des Privatunternehmens European Homecare, das als
Billigstbieter den Aufschlag für die Führung der Betreuungsstelle bekommen hat,
werde überall, beim Essen, bei der ärztlichen Versorgung, beim Warmwasser und
bei der Kleidung gespart, so die Flüchtlinge in ihren Aussagen. Das übrig
gebliebene Essen werde von den Security-Mitarbeitern an AsylwerberInnen
verkauft, wer sich über die Zustände beschwere, dem werde mit Rausschmiss aus
der Betreuungsstelle gedroht, so die Vorwürfe. Auch die Tatsache, dass derzeit
1500 AsylwerberInnen von nur 45 Angestellten von European Homecare betreut
werden, die noch dazu zum Großteil nicht als FlüchtlingsbetreuerInnen
ausgebildet sind, gibt Anlass zur großen Sorge. Die Unterbringung in
Traiskirchen gleicht mehr einer Verwahrung als einer umfassenden Betreuung von
AsylwerberInnen. Wo 1500 Menschen auf engem Raum und noch dazu ohne Betreuung
und sinnvolle Beschäftigung zusammengepfercht sind, sind Massenschlägereien mit
Todesfolge, wie dies im August 2003 bereits der Fall war, nicht auszuschließen.
Für die Sicherheit und das Wohlergehen der AsylwerberInnen ist der
Innenminister als zuständiger Ressortchef verantwortlich.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Der
Bundesminister für Inneres wird aufgefordert;
1)
den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats und seiner Kommissionen als Beratungsorgan
des Innenministers betreffend die Bezirkshauptmannschaft und den Grenzübergangsposten
Gmünd bezüglich Gewährleistung des Rechts auf ein faires Asylverfahren und auf
Schutz gegen Zurückschiebung der AsylwerberInnen in das Land, in dem sie
verfolgt wurden, zu folgen und unverzüglich für eine restlose Aufklärung der
geschilderten Vorfälle zu sorgen
2)
unverzüglich die Weisung zu erteilen, die auch vom Menschenrechtsbeirat festgestellte
Vorgangsweise der Nicht-Annahme von Asylanträgen und Zurückschiebung von
AsylwerberInnen durch die BH Gmünd zu stoppen