Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 179

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Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Art. 19 der EU-Grundrechtscharta) und Non-Refoulement (insbes. Art. 3 EMRK) verletzt werden“ .

Laut Kronenzeitung vom 15.1.04 wurden am 9.1.04 ebenfalls, diesmal 42 Tschetsche­nInnen, von tschechischen Beamten zur österreichischen Grenze eskortiert und mit der oben geschilderten Vorgehensweise wieder am Grenzübergang bei Gmünd angehalten und anschließend nach Tschechien zurückgeschoben. Auch von diesen Personen wur­den – laut Sicherheitsdirektion Niederösterreich – nur zwei Asylanträge angenommen. Es ist also zu befürchten, dass am Grenzübergang Gmünd Asylanträge wiederholt und systematisch nicht angenommen werden und die Grenzbehörden der beiden Länder in konzertierten Aktionen die AsylwerberInnen um ihr Recht auf Schutz vor Verfolgung bringen. Denn nach tschechischem Recht verlieren AsylwerberInnen ihr Recht auf Asyl, wenn sie tschechisches Staatsgebiet verlassen, was mit Betreten des österreichi­schen Staatsgebiets der Fall wäre. Gleichzeitig „entledigt“ sich die österreichische Behörde der AsylwerberInnen durch Nicht-Annahme von Anträgen, Ausstellung von Aufenthaltsverboten und durch Zurückschiebung in die Tschechische Republik.

Abgesehen von diesen Rechtswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen mehren sich auch die Medienberichte, die von katastrophalen Zuständen in der Betreuungs­stelle Traiskirchen betreffend Versorgung mit Essen, mit einem Schlafplatz und mit dem Allernotwendigsten berichten (siehe Profil 2 vom 5. Jänner 2004). Aufgrund der Sparpolitik des Privatunternehmens European Homecare, das als Billigstbieter den Aufschlag für die Führung der Betreuungsstelle bekommen hat, werde überall, beim Essen, bei der ärztlichen Versorgung, beim Warmwasser und bei der Kleidung gespart, so die Flüchtlinge in ihren Aussagen. Das übrig gebliebene Essen werde von den Security-Mitarbeitern an AsylwerberInnen verkauft, wer sich über die Zustände be­schwere, dem werde mit Rausschmiss aus der Betreuungsstelle gedroht, so die Vor­würfe. Auch die Tatsache, dass derzeit 1500 AsylwerberInnen von nur 45 Angestellten von European Homecare betreut werden, die noch dazu zum Großteil nicht als Flücht­lingsbetreuerInnen ausgebildet sind, gibt Anlass zur großen Sorge. Die Unterbringung in Traiskirchen gleicht mehr einer Verwahrung als einer umfassenden Betreuung von AsylwerberInnen. Wo 1500 Menschen auf engem Raum und noch dazu ohne Betreu­ung und sinnvolle Beschäftigung zusammengepfercht sind, sind Massenschlägereien mit Todesfolge, wie dies im August 2003 bereits der Fall war, nicht auszuschließen. Für die Sicherheit und das Wohlergehen der AsylwerberInnen ist der Innenminister als zuständiger Ressortchef verantwortlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert;

1) den Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats und seiner Kommissionen als Bera­tungsorgan des Innenministers betreffend die Bezirkshauptmannschaft und den Grenz­übergangsposten Gmünd bezüglich Gewährleistung des Rechts auf ein faires Asyl­verfahren und auf Schutz gegen Zurückschiebung der AsylwerberInnen in das Land, in dem sie verfolgt wurden, zu folgen und unverzüglich für eine restlose Aufklärung der geschilderten Vorfälle zu sorgen

2) unverzüglich die Weisung zu erteilen, die auch vom Menschenrechtsbeirat festge­stellte Vorgangsweise der Nicht-Annahme von Asylanträgen und Zurückschiebung von AsylwerberInnen durch die BH Gmünd zu stoppen

 


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