Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 180

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3) das Recht auf ein faires Asylverfahren und auf Schutz gegen Zurückschiebung der AsylwerberInnen in das Land, in dem sie verfolgt wurden, allgemein – also an allen Grenzübergangsstellen – zu gewährleisten

4) Maßnahmen für den Fall von steigenden Asylantragszahlen zu treffen, damit bei einer potenziellen, neuen oder verstärkten Fluchtbewegung genug Unterkünfte für die Unterbringung von AsylwerberInnen zur Verfügung stehen

5) ein Konzept zur rechtlichen, psychosozialen, medizinischen Betreuung von Asylwer­berInnen vorzulegen, das von der derzeitigen Verwahrungspraxis weg kommt und ein echtes Betreuungssystem etabliert, das eine menschenwürdige Behandlung, eine um­fassende Betreuung von AsylwerberInnen – insbesondere von besonders verletzlichen Gruppen wie Traumatisierten und unbegleiteten Minderjährigen – durch ausreichen­des, fachlich qualifiziertes Personal und die sinnvolle Beschäftigung von AsylwerberIn­nen gewährleistet.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

 


18.37

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident, ich hoffe, Sie machen mit mir auch einmal so ein Geschäft, wenn es um die Redezeit geht.

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Dann stelle ich die Uhr gleich auf 8 Minuten, wenn Sie das wünschen.

 


Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (fortsetzend): Nein, ich glaube, ich komme mit 4 oder 5 Minuten aus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn überhaupt jemand einmal der Meinung war, dass der Misstrauensantrag gegen den Innenminister gerechtfertigt und nicht nur eine Aktion der Opposition war, um wieder einmal den Innenminister zu diffamieren, dann hätte er spätestens im Innenausschuss erwartet, dass dieser Misstrauensantrag zurückgezogen wird, denn jeder hat gesehen, dass eine Entspannung eingetreten ist auf Grund des Abkommens, das Mitte Dezember mit den Ländern getroffen worden ist.

Wenn ich mich an die Redebeiträge im Ausschuss erinnere, dann ist durchgeklungen: Eigentlich haben wir ohnehin nichts gegen Sie, Herr Minister, und eigentlich ist es nicht mehr gerechtfertigt, diesen Misstrauensantrag aufrecht zu erhalten, aber weil wir ihn schon einmal gestellt haben, deshalb bleiben wir dabei. – Das haben Sie signalisiert, meine Damen und Herren von der Opposition, und zwar nicht nur von den Grünen, sondern auch von der SPÖ.

Jetzt versuchen Sie, diesen Misstrauensantrag mühsam aufrecht zu erhalten und ihn mit allen möglichen Misstrauensvorwürfen und so weiter zu „unterfüttern“, nur damit Sie nicht zugeben müssen, dass dieser Misstrauensantrag ganz einfach nicht gerecht­fertigt war. Es wäre aber ehrliche Politik, wenn Sie sagen würden, wir hatten damals aus diesen und jenen Gründen dieses Misstrauen, aber es war nicht gerechtfertigt, wir ziehen den Antrag zurück. Aber das kann man leider Gottes von Ihnen nicht verlangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beispielsweise schreiben die Grünen in die­sem Misstrauensantrag, es sei Aufgabe des Innenministers der Republik, die Einhal­tung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonven­tion in seinem Zuständigkeitsbereich zu garantieren. – Wir alle bekennen uns zur


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