sonderen Konjunkturlage, von 16,2 Milliarden € im Jahre 2002 auf 16,9 Milliarden € im Jahre 2003 gestiegen ist. Demgegenüber allerdings, und auch das scheint mir sehr bemerkenswert zu sein, ist die Umsatzsteuer dramatisch gesunken: von 17,6 Milliarden € im Jahre 2002 auf 16,5 Milliarden € im Jahre 2003. Hier müssten meiner Ansicht nach noch nähere Analysen angestellt werden, wieso es zu einer solch deutlichen Senkung der Umsatzsteuer gekommen ist.
Auf Grund dieser Zahlen ergibt sich jetzt ein ganz eigenartiges Phänomen: Es ist im Jahre 2003 die Lohnsteuer vom Ertrag her über der Umsatzsteuer gelegen gewesen. Und ich muss sagen, ich kann mich nicht entsinnen, dass dies in den letzten Jahren oder Jahrzehnten jemals der Fall gewesen wäre. Stets war die Umsatzsteuer die ertragreichste Steuer – im Jahre 2003 war es die Lohnsteuer. Man kann daher mit Fug und Recht davon ausgehen, dass es die Lohnsteuerpflichtigen im Jahre 2003 – überwiegend auch schon in den Jahren davor – gewesen sind, die sehr maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir einen derart guten Budgetvollzug aufweisen.
Es zeigen diese Zahlen auch, vor allem was die Lohnsteuer anlangt, dass zu einem nicht geringen Teil die kalte Progression zugeschlagen hat. Das sollte man, bitte, auch bei allen Überlegungen für die kommende Steuerreform mit berücksichtigen.
Hohes Haus! Der Rechnungshof ist immer auf dem Standpunkt gestanden, hat das auch immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass eine Steuerreform, eine Steuersenkung notwendig ist. Wir haben von Seiten der Bundesregierung in den letzten Tagen einen Entwurf vorgestellt bekommen, wonach eine solche Steuerreform vorgenommen werden soll. Angesichts der Zahlen vor allem für die Lohnsteuer im Jahre 2003, aber auch im Jahre 2002 scheint es mir nur legitim zu sein, die Lohnsteuerpflichtigen in diesem Zusammenhang gebührend zu berücksichtigen.
Wenn man davon ausgeht, dass – wie von der Bundesregierung verkündet wurde – auf Grund dieser Steuerreform den Lohnsteuerpflichtigen rund 1,1 Milliarden € zugute kommen sollen, dann sollte man auch berücksichtigen, dass im Jahre 2003 gegenüber dem Jahr 2002 der Mehrertrag von 700 Millionen € an Lohnsteuer durch die kalte Progression zustande gekommen ist, sich also die eigentlichen Vorteile für die Lohnsteuerpflichtigen in einem relativ engen Spielraum bewegen.
Zusätzlich zu dieser Steuerreform, die sich der Rechnungshof im Begutachtungsverfahren natürlich noch ganz genau ansehen wird, müssen aber die bereits eingesetzten Reformmaßnahmen der Regierung, die in den vergangenen Jahren bereits gegriffen haben – das hat ja der Rechnungshof positiv herausgestrichen –, fortgesetzt werden.
Es bedarf weiterer Maßnahmen im Bereich der Verwaltung, und es bedarf weiterer Maßnahmen insbesondere auch im Bereich des Personals. Wir sollten alles unternehmen, um – das ist auch ein Ziel der Regierung – einen schlanken Staat zu erreichen. Ich möchte nicht missverstanden werden. Wir wollen keinen schwachen Staat haben, sondern einen schlanken Staat, der die nötigen Muskeln aufweist, um jene Aufgaben zu verrichten, die in die ureigenste Kompetenz des Staates fallen. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.)
Wesentlich im Zuge einer Steuerreform – und das wird sich der Rechnungshof ganz genau ansehen – scheint mir natürlich auch zu sein, wie die Gegenfinanzierung dieser Steuerreform aussehen wird, denn davon wird es abhängen, ob diese Steuerreform dazu führen wird, dass neue Schulden gemacht werden müssen oder aber dass die ausgabenseitigen Maßnahmen vor allem in der Verwaltung greifen.
Der Rechnungshof hat seinen Standpunkt in den vergangenen Jahren immer beibehalten. Er ist immer dafür eingetreten, mit gezielten ausgabenseitigen Maßnahmen eine Senkung des Defizits und eine Senkung des Gesamtschuldenstandes zu erreichen.