Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 57

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Petra Bayr, Dr. Eva Glawischnig und KollegInnen betreffend die weitere Vorgangsweise Österreichs zur Reform des EURATOM-Ver­trages in Richtung Umweltverträglichkeit, Ausstieg aus der Kernenergie und Gewähr­leistung höchster Sicherheitstandards, eingebracht im Zuge der Debatte zu TO 1: Bericht des Umweltausschusses betreffend das Volksbegehren „Atomfreies Europa“ (206 d.B.)

Am 6. November 2002 hat die Europäische Kommission dem Rat die Vorschläge – COM(2002) 456 betreffend die Aufstockung des Haftungsrahmens für EURATOM-Anleihen von derzeit 4.000 Mio. € auf 6.000 Mio. € (Änderung der Entscheidung 77/721/Euratom) und

COM(2002) 457 betreffend die Ausdehnung des Verwendungszweckes von EURATOM-Anleihen auch auf Projekte zur Sicherheits- und Effizienzverbesserung sowie Dekommissionierungsprojekte und zur Beteiligung an der Finanzierung eines Brennstoff- und Materialtestreaktors (Änderung der Entscheidung 77/720/Euratom) übermittelt.

Das Instrument der EURATOM-Anleihe gemäß Art. 172 EAG-V stellt im wesentlichen eine wettbewerbsverzerrende Förderung der Nuklearindustrie dar, da es insbesondere

günstigere Zinssätze anbietet, als jene, die zu freien Marktbedingungen zu erzielen wären,

hohe politische Risiken abdeckt, welche eine Finanzierung auf rein kommer­zieller Basis ausschließen würden und

für keine andere Art von Investitionen im gesamten Energiesektor ein vergleichbares europäisches Instrument existiert.

Am 9. Dezember 2002 hat der europäische Umweltministerrat (2473. Tagung des Rates – Umwelt) dazu beraten. Österreich, Belgien und Deutschland haben zu Proto­koll gegeben, dass sie die Vorschläge der Kommission ablehnen, den Höchstbetrag für die Aufnahme von EuratoM-Anleihen anzuheben oder Darlehen für den Bau neuer kerntechnischer Anlagen, für im Bau befindliche kerntechnische Anlagen und für Maß­nahmen zur Leistungssteigerung zu gewähren. Weiters dürfe eine etwaige Erhöhung der Euratom-Anleihen nicht die mit den Bewerberländern vereinbarte Stilllegung von kern­technischen Anlagen behindern.

Wenn auch derzeit noch nicht absehbar ist, wann eine Entscheidung des Ecofin-Rates in dieser Angelegenheit zu erwarten ist, erscheint es doch sinnvoll, bereits im Vorfeld der Entscheidung die österreichische Position klarzulegen.

Am 30. Jänner 2003 wurde nach Stellungnahme des Art. 31 Ausschusses der end­gültige Vorschlag der EK zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie der endgültige Vorschlag zur Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ange­nommen (COM(2003) 32 endg. vom 30. Jänner 2003):

Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates zur Festlegung grundlegender Ver­pflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Österreich ist der Ansicht, dass das Ziel einer Erhöhung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen ein rechtsverbindliches Instrument auf EU-Ebene erfordert. Dieses rechts­ver-


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