Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima,
Petra Bayr, Dr. Eva Glawischnig und KollegInnen betreffend die weitere
Vorgangsweise Österreichs zur Reform des EURATOM-Vertrages in Richtung
Umweltverträglichkeit, Ausstieg aus der Kernenergie und Gewährleistung
höchster Sicherheitstandards, eingebracht im Zuge der Debatte zu TO 1: Bericht
des Umweltausschusses betreffend das Volksbegehren „Atomfreies Europa“
(206 d.B.)
Am 6. November 2002 hat die
Europäische Kommission dem Rat die Vorschläge – COM(2002) 456
betreffend die Aufstockung des Haftungsrahmens für EURATOM-Anleihen von derzeit
4.000 Mio. € auf 6.000 Mio. € (Änderung der Entscheidung
77/721/Euratom) und
COM(2002) 457 betreffend die
Ausdehnung des Verwendungszweckes von EURATOM-Anleihen auch auf Projekte zur
Sicherheits- und Effizienzverbesserung sowie Dekommissionierungsprojekte und
zur Beteiligung an der Finanzierung eines Brennstoff- und Materialtestreaktors
(Änderung der Entscheidung 77/720/Euratom) übermittelt.
Das
Instrument der EURATOM-Anleihe gemäß Art. 172 EAG-V stellt im wesentlichen
eine wettbewerbsverzerrende Förderung der Nuklearindustrie dar, da es
insbesondere
günstigere
Zinssätze anbietet, als jene, die zu freien Marktbedingungen zu erzielen wären,
hohe
politische Risiken abdeckt, welche eine Finanzierung auf rein kommerzieller Basis
ausschließen würden und
für
keine andere Art von Investitionen im gesamten Energiesektor ein vergleichbares
europäisches Instrument existiert.
Am 9. Dezember 2002 hat der europäische
Umweltministerrat (2473. Tagung des Rates – Umwelt) dazu beraten. Österreich, Belgien und
Deutschland haben zu Protokoll gegeben, dass sie die Vorschläge der Kommission
ablehnen, den Höchstbetrag für die Aufnahme von EuratoM-Anleihen anzuheben oder Darlehen für den Bau neuer
kerntechnischer Anlagen, für im Bau befindliche kerntechnische Anlagen und für
Maßnahmen zur Leistungssteigerung zu gewähren. Weiters dürfe eine etwaige
Erhöhung der Euratom-Anleihen nicht die mit den Bewerberländern vereinbarte
Stilllegung von kerntechnischen Anlagen behindern.
Wenn auch derzeit noch nicht absehbar ist, wann eine
Entscheidung des Ecofin-Rates in dieser Angelegenheit zu erwarten ist,
erscheint es doch sinnvoll, bereits im Vorfeld der Entscheidung die
österreichische Position klarzulegen.
Am
30. Jänner 2003 wurde nach Stellungnahme des Art. 31 Ausschusses
der endgültige Vorschlag der EK zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie
der endgültige Vorschlag zur Entsorgung abgebrannter
Brennelemente und radioaktiver Abfälle angenommen (COM(2003) 32 endg. vom
30. Jänner 2003):
Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates
zur Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im
Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen
Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates
über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
Österreich ist der Ansicht, dass das Ziel einer Erhöhung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen ein rechtsverbindliches Instrument auf EU-Ebene erfordert. Dieses rechtsver-