Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 58

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bindliche Instrument muss aus österreichischer Sicht jedoch entsprechende Anfor­derungen an grundlegende Verpflichtungen und allgemeine Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen erfüllen. Jedenfalls sollte die Richtlinie aus öster­reichischer Sicht solche Anforderungen an die Genehmigungsverfahren in den Mit­gliedstaaten festlegen, um so das erforderliche Maß an Transparenz und demo­kratischer Partizipation zu gewährleisten.

Weiters gibt das geplante EU-Nuklearpaket betreffend einheitlicher Sicherheits­stan­dards in der vorliegenden Form noch keine hinreichende Garantie für das erklärte Ziel Österreichs, möglichst hohe Sicherheitsstandards zu erreichen.

Österreich tritt seit langem auf internationaler und europäischer Ebene für eine Reform des Euratom-Vertrags ein, um insbesondere den Förderzweck zu eliminieren und Wett­bewerbsgleichheit für alle etablierten stromerzeugenden Industrien zu erreichen.

Aus heutiger Sicht stellt es einen Anachronismus dar, für einen relativ kleinen Wirt­schaftszweig – nämlich die Energiegewinnung aus Kernkraft – einen besonderen euro­päischen Vertrag zu haben, während der überwältigende Teil der volkswirtschaftlichen Aktivität in der künftigen Verfassung geregelt ist. Österreich fordert ein gleiches Ausmaß an Mitbestimmung und demokratischer Kontrolle in allen Politikbereichen der Europäischen Union und die demokratische Legitimation der europäischen Nuklear­politik durch Einbeziehung des Europäischen Parlaments (Anwendung des Mitent­schei­dungsverfahren) sowie einen fairen Wettbewerb für alle etablierten strom­erzeu­genden Industrien.

Die österreichischen Mitglieder im Konvent – völlig unabhängig von ihrer politischen Aus­richtung – haben sich gemeinsam mit allem Nachdruck für eine Reform dieses Vertrages eingesetzt. Bedauerlicherweise ist die Unterstützung durch andere Mitglieder des Konvents in bescheidenem Rahmen geblieben. Das Ergebnis ist aus öster­reichi­scher Sicht nicht zufriedenstellend.

Österreich fordert daher eine eigene Regierungskonferenz, die sich der Zukunft des Euratom-Vertrages widmet und ihn in eine zeitgemäße Form bringt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat

verfolgt konsequent das Ziel eines europäischen Atomausstieges und hält fest, dass dazu tiefgreifende Reformen in der EU-Nuklear- und Energiepolitik notwendig sind;

bekräftigt insbesondere das Ziel einer möglichst raschen Stillegung grenznaher AKWs

und ersucht die Bundesregierung,

für das Ziel eines Umstieges auf eine Energieversorgung aus Erneuerbaren Energie­trägern europaweit aktiv einzutreten. Die Europäische Union soll – auch im Hinblick auf die Erweiterung – zu einer gemeinsamen Politik für eine nachhaltige und umwelt­freund­liche Energieversorgung verpflichtet werden,

sich für das Auslaufen und kurzfristig für die Revision des EURATOM-Vertrages im Sinne einer Elimination der Förderziele und einer völligen Neudefinition der Inhalte dieses Vertrages wie einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere im Hinblick auf "Aus­stiegsszenarien" einzusetzen und gleichzeitig die Fragen der Sicherheit, des Ge-


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