bindliche
Instrument muss aus österreichischer Sicht jedoch entsprechende Anforderungen
an grundlegende Verpflichtungen und allgemeine Grundsätze im Bereich der
Sicherheit kerntechnischer Anlagen erfüllen. Jedenfalls sollte die Richtlinie
aus österreichischer Sicht solche Anforderungen an die Genehmigungsverfahren
in den Mitgliedstaaten festlegen, um so das erforderliche Maß an Transparenz
und demokratischer Partizipation zu gewährleisten.
Weiters
gibt das geplante EU-Nuklearpaket betreffend einheitlicher Sicherheitsstandards
in der vorliegenden Form noch keine hinreichende Garantie für das erklärte Ziel
Österreichs, möglichst hohe Sicherheitsstandards zu erreichen.
Österreich
tritt seit langem auf internationaler und europäischer Ebene für eine Reform
des Euratom-Vertrags ein, um insbesondere den Förderzweck zu eliminieren und
Wettbewerbsgleichheit für alle etablierten stromerzeugenden Industrien zu
erreichen.
Aus
heutiger Sicht stellt es einen Anachronismus
dar, für einen relativ kleinen Wirtschaftszweig – nämlich die
Energiegewinnung aus Kernkraft – einen besonderen europäischen Vertrag zu haben, während der
überwältigende Teil der volkswirtschaftlichen Aktivität in der künftigen
Verfassung geregelt ist. Österreich fordert ein gleiches Ausmaß an Mitbestimmung
und demokratischer Kontrolle in allen Politikbereichen der Europäischen Union
und die demokratische Legitimation der europäischen Nuklearpolitik durch
Einbeziehung des Europäischen Parlaments (Anwendung des Mitentscheidungsverfahren)
sowie einen fairen Wettbewerb für alle etablierten stromerzeugenden
Industrien.
Die
österreichischen Mitglieder im Konvent – völlig unabhängig von ihrer
politischen Ausrichtung – haben sich gemeinsam mit allem Nachdruck für
eine Reform dieses Vertrages eingesetzt. Bedauerlicherweise ist die
Unterstützung durch andere Mitglieder des Konvents in bescheidenem Rahmen
geblieben. Das Ergebnis ist aus österreichischer Sicht nicht
zufriedenstellend.
Österreich fordert daher eine eigene Regierungskonferenz,
die sich der Zukunft des Euratom-Vertrages widmet und ihn in eine zeitgemäße
Form bringt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Der
Nationalrat
verfolgt
konsequent das Ziel eines europäischen Atomausstieges und hält fest, dass dazu
tiefgreifende Reformen in der EU-Nuklear- und Energiepolitik notwendig sind;
bekräftigt
insbesondere das Ziel einer möglichst raschen Stillegung grenznaher AKWs
und ersucht die
Bundesregierung,
für
das Ziel eines Umstieges auf eine Energieversorgung aus Erneuerbaren Energieträgern
europaweit aktiv einzutreten. Die Europäische Union soll – auch im
Hinblick auf die Erweiterung – zu einer gemeinsamen Politik für eine
nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung verpflichtet werden,
sich für das Auslaufen und kurzfristig für die Revision des EURATOM-Vertrages im Sinne einer Elimination der Förderziele und einer völligen Neudefinition der Inhalte dieses Vertrages wie einer Forcierung erneuerbarer Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere im Hinblick auf "Ausstiegsszenarien" einzusetzen und gleichzeitig die Fragen der Sicherheit, des Ge-