sundheitsschutzes,
der Entsorgung, des Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von
Atomkraftwerken und der Abfallbehandlung im EURATOM-Vertrag zu verankern
dafür
einzutreten, das Europäische Parlament in Analogie zur Verfassung in die EURATOM-Entscheidungsverfahren
einzubinden;
auf europäischer Ebene dafür einzutreten,
dass das EURATOM-Forschungsprogramm im Sinne der
bisherigen österreichischen Positionen anstelle neuer Nuklearprojekte weiter an
das Ziel eines EU-weiten Atomausstiegs angepasst wird und die zukünftig zu gewährenden
Mittel in das allgemeine EU-Rahmenforschungsprogramm integriert werden,
4 MilliM-K
dass die an der Finanzierung von AKW in Osteuropa
hauptbeteiligten Banken (Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung/EBRD und European Investment Bank/EIB) keine neuen Finanzierungen
oder Kredite für Atomprojekte vergeben, sondern Mittel in den Ausstieg
umlenken;
dafür einzutreten, dass das Wettbewerbsregime der EU im
Rahmen des Elektrizitätsmarktes strikte Anwendung findet, auch für das
Betreiben von Atomanlagen uneingeschränkte Gültigkeit hat und dass seitens der
Europäischen Union alles unternommen wird, um Stromdumping zu verhindern.
Österreich
bekräftigt seine Forderung nach der Stillegung von Kernkraftwerken, insbesondere
solcher, die nahe der österreichischen Grenze gelegen sind. Die Bundesregierung
wird daher ersucht
gegenüber
Tschechien ihre Position bezüglich eines Ausstieges aus der Kernenergie im
allgemeinen und aus dem AKW Temelin im besonderen erneut zu bekräftigen;
und
so bald als möglich in Stillegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung
einzutreten;
den
entsprechenden tschechischen Regierungsbehörden im Zuge der Erstellung des
neuen tschechischen Energiekonzeptes größtmögliche Unterstützung anzubieten, mit
dem Ziel, den Ausstieg aus der Atomenergie im allgemeinen und Temelin im besonderen
und den Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger – auch durch
eine Verstärkung der Energiepartnerschaften – zu fördern;
aktiv
gegen einen allfälligen weiteren Ausbau der Atomenergie in Tschechien einzutreten;
hinsichtlich der
Umsetzung des Melker Prozesses weiterhin für eine volle Offenlegung aller
relevanter Daten seitens der tschechischen Behörden einzutreten,
Hinsichtlich
des EU-Nuklearpakets wird die Bundesregierung ersucht
den
Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission zu Nuklearer Sicherheit und Entsorgung
von radioaktivem Abfall in der Ende 2003 vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen;
den
Richtlinienvorschlägen nur unter der Bedingung zuzustimmen, wenn – dem einstimmigen
Beschluss des Umweltausschusses des Europaparlaments vom 4. November 2003
folgend – ein höchstmögliches Maß an Sicherheit verankert wird, d.h. im
Konkreten:
hinsichtlich
des Richtlinienvorschlages betreffend Sicherheit kerntechnischer Anlagen