Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 59

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sundheitsschutzes, der Entsorgung, des Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von Atomkraftwerken und der Abfallbehandlung im EURATOM-Vertrag zu verankern

dafür einzutreten, das Europäische Parlament in Analogie zur Verfassung in die EURATOM-Entscheidungsverfahren einzubinden;

auf europäischer Ebene dafür einzutreten,

dass das EURATOM-Forschungsprogramm im Sinne der bisherigen österreichischen Positionen anstelle neuer Nuklearprojekte weiter an das Ziel eines EU-weiten Atomausstiegs angepasst wird und die zukünftig zu gewährenden Mittel in das allgemeine EU-Rahmenforschungsprogramm integriert werden,

4 MilliM-K

dass die an der Finanzierung von AKW in Osteuropa hauptbeteiligten Banken (Eu­ro­päische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung/EBRD und European Investment Bank/EIB) keine neuen Finanzierungen oder Kredite für Atomprojekte vergeben, sondern Mittel in den Ausstieg umlenken;

dafür einzutreten, dass das Wettbewerbsregime der EU im Rahmen des Elektrizitäts­marktes strikte Anwendung findet, auch für das Betreiben von Atomanlagen uneinge­schränkte Gültigkeit hat und dass seitens der Europäischen Union alles unternommen wird, um Stromdumping zu verhindern.

Österreich bekräftigt seine Forderung nach der Stillegung von Kernkraftwerken, ins­besondere solcher, die nahe der österreichischen Grenze gelegen sind. Die Bundes­regierung wird daher ersucht

gegenüber Tschechien ihre Position bezüglich eines Ausstieges aus der Kernenergie im allgemeinen und aus dem AKW Temelin im besonderen erneut zu bekräftigen;

und so bald als möglich in Stillegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung einzutreten;

den entsprechenden tschechischen Regierungsbehörden im Zuge der Erstellung des neuen tschechischen Energiekonzeptes größtmögliche Unterstützung anzubieten, mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Atomenergie im allgemeinen und Temelin im be­sonderen und den Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger – auch durch eine Verstärkung der Energiepartnerschaften – zu fördern;

aktiv gegen einen allfälligen weiteren Ausbau der Atomenergie in Tschechien einzu­treten;

hinsichtlich der Umsetzung des Melker Prozesses weiterhin für eine volle Offenlegung aller relevanter Daten seitens der tschechischen Behörden einzutreten,

Hinsichtlich des EU-Nuklearpakets wird die Bundesregierung ersucht

den Richtlinienvorschlägen der EU-Kommission zu Nuklearer Sicherheit und Entsor­gung von radioaktivem Abfall in der Ende 2003 vorliegenden Fassung nicht zuzu­stimmen;

den Richtlinienvorschlägen nur unter der Bedingung zuzustimmen, wenn – dem ein­stimmigen Beschluss des Umweltausschusses des Europaparlaments vom 4. Novem­ber 2003 folgend – ein höchstmögliches Maß an Sicherheit verankert wird, d.h. im Konkreten:

hinsichtlich des Richtlinienvorschlages betreffend Sicherheit kerntechnischer An­lagen

 


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