Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 84

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um Menschen, die oft ihr restliches Leben in einem Heim verbringen müssen, die oft nicht einmal Angehörige haben, die sich um ihr Wohlergehen kümmern. Das heißt, viele alte Menschen, behinderte Men­schen sind total abhängig von der Leitung des Heimes, vom Pflegeheim, und deshalb ist es dringend notwendig, dass der Gesetzgeber hier entsprechende Voraussetzungen schafft, damit es nicht zu einer schlechten Behandlung oder zu Misshandlungen kommt.

Wie notwendig diese Regelungen sind, die wir heute treffen, zeigt auch eine Über­prü­fung der Heimverträge. Der Herr Sozialminister hat die Heimverträge in Österreich über­prüfen lassen – 300 waren es –, und nahezu jeder der 300 überprüften Verträge enthält mehrere rechtswidrige Bestimmungen in Bezug auf diese Heimaufenthalte. Das zeigt doch, dass ein dringender Handlungsbedarf gegeben ist, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Mein Vorredner hat es schon gesagt: Es müssen in Zukunft ganz bestimmte Bedin­gungen im Vertrag enthalten sein, die auch eingehalten werden müssen, eine Auf­schlüs­selung darüber, was die Verpflegung, was die Leistung betrifft, sodass jeder, der in ein Heim kommt, weiß, was er erwarten kann, und er hat auch die Möglichkeit zu vergleichen, ob er nicht in einem anderen Heim besser behandelt wird.

Ein Wort nur noch zum Heimaufenthaltsgesetz, konkret zu den Freiheitsbeschrän­kun­gen. Wir haben anhand des furchtbaren Beispiels Pflegeheim Lainz gesehen und ge­hört, in welcher Form Freiheitsmaßnahmen verhängt worden sind. Um alte Menschen zu disziplinieren, sind sie in Zwangsjacken gesteckt worden, aus denen sie sich nicht selbst befreien konnten. Das soll jetzt ebenfalls unterbunden werden: Die freiheits­be­schränkenden Maßnahmen werden an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft, sodass es ganz einfach nicht mehr möglich ist, dass, wenn das Personal nicht mehr zurande kommt, in irgendeiner Weise die Freiheit beschränkt wird.

Wie gesagt: Beide Gesetze sind dringend notwendig, um den Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können, die gezwungen sind, in Altenheimen oder in Behin­derten­heimen ihr Leben zu fristen, eine entsprechende rechtliche Situation zu gewährleisten und ein Leben in menschlicher Würde und mit dem nötigen Respekt zu ermöglichen. Wir stimmen jedenfalls zu. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.57

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Krainer –: Lainz gehört nicht zu Wien, oder?)

 


13.57

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Frau Abgeordnete Pablé hat ge­rade behauptet, Präsident Fischer hätte gestern einen Ordnungsruf erteilt. – Das ist nicht wahr!

Präsident Fischer hat gestern keinen Ordnungsruf erteilt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


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