Wenn Sie wirklich Interesse an diesem Problem hätten, dann könnten Sie im Internet nachlesen, was in dieser Untersuchungskommission gesprochen wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Bürgermeister von Wien ...!) Dort ist auch festgestellt worden, dass zwar Mängel vorhanden waren, dass kleinere Mängel feststellbar sind, aber eine sichere Pflege immer gewährleistet war. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Kleinere!?) Das kann man ganz sicher sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das herrschende Problem, dass zu wenig Pflegepersonal vorhanden ist (Abg. Dr. Fekter: Was haben Sie für einen Pflegebegriff?), ist nicht nur ein Wiener Problem und ein österreichisches Problem. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich wünsche Ihnen einmal solche „kleineren“ Mängel, wenn Sie einmal in Lainz landen!) Im Vorjahr wurde von der EU eine Studie in Auftrag gegeben, um dieses Problem zu bewältigen. Daran hat sich Österreich interessanterweise nicht beteiligt. Das wird ganz sicher eine wichtige Zukunftsfrage in diesem Bereich sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Nun möchte ich aber zu diesen beiden Gesetzesvorlagen etwas sagen. Wir hatten jetzt eine vierjährige Vertröstungsphase durch die Regierungsparteien, wir können aber heute diese beiden Gesetzesvorlagen beschließen. (Abg. Neudeck: Nach einer dreißigjährigen Untätigkeitsphase!) Das ist ein Fortschritt, weil es vorher keine gesetzliche Grundlage gegeben hat. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – in Richtung Stärkung der Persönlichkeit und der Rechte der Heimbewohner und in Richtung mehr Heimrechtssicherheit. Aber es müssen ganz sicher weitere Schritte folgen. Es gibt noch eine Reihe von Kritikpunkten, Schwachstellen und Mängel in diesem Gesetz, die zum Wohle der Bewohner geregelt werden müssen.
Ich möchte dazu Professor Barta zitieren, der im Justizausschuss gesagt hat: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für alte Menschen sind gut genug, wenn sie die besten sind. – Daher ist es für mich auch nicht ganz nachvollziehbar, dass es zwei Gesetzesmaterien sind, die auseinander gerissen sind, denn gerade die alten Menschen sind schutzbedürftig, sind besonders schutzbedürftig. Es ist ihnen nicht zumutbar, nun in zwei Gesetzen suchen zu müssen, wo ihre Rechte zu finden sind. Das wäre sicher besser in einem Gesetz verpackt gewesen.
Es gibt auch inhaltliche Schwachpunkte, die anzumerken sind: Das ist zum einen die Leistungsanpassungspflicht; es ist heute schon einiges dazu gesagt worden. Das ist weiters die Angemessenheit des Entgelts, die wir in unserem Initiativantrag drinnen haben. Dies ist bei gemeinnützigen Trägern nicht das Problem, denn dort ist das gesichert, aber bei privaten Trägern stellt das ganz sicher eine Messlatte dar. Wenn das im Gesetz nicht enthalten ist, kann man auch von einer Bevorzugung der privaten Träger sprechen.
Die Informationspflicht ist ab nun verankert das ist positiv –, aber auch lückenhaft geregelt, denn man muss die Information ausdrücklich verlangen, sie muss also nicht von selbst gegeben werden. Es gibt da noch einige Überlegungen, die angestellt werden könnten, wie man das verbessern könnte; zum Beispiel, dass in den Prospekten auch Preise für Leistungen verzeichnet sind, die nicht in der Grundbetreuung inkludiert sind.
Auch wenn wir diese wichtige Gesetzesmaterie heute gemeinsam beschließen werden, so heißt das aber noch nicht, dass eine bundeseinheitliche Regelung dieser Gesetze künftig die Heimaufnahme alter Menschen bevorrangen soll, sondern wir sollten immer alles daran setzen, dass alte Menschen zu Hause betreut werden können – das vor allem auch vor dem Hintergrund, da wir wissen, dass heute jeder Vierte über 80 Jahre an Demenz leidet, dass vier von fünf demenzkranken alten Menschen zu Hause betreut werden und drei von vier wiederum von Familienangehörigen.
Zurzeit ist es so, dass auf 56 Erwerbstätige ein zu Pflegender kommt, im Jahr 2040 wird auf 18 Erwerbstätige ein zu Pflegender kommen. Da ist ganz sicher Handlungs-