Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 97

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Bundesminister ausgeführt hat, eine entsprechende Grundlage von Mindeststandards zu haben.

Ich bin, wenn ich von gesetzlichen Mindeststandards spreche, durchaus skeptisch, wenn es um die Frage geht, sozusagen von ganz oben, von Bundesebene einen Mus­tervertrag nachzuschicken. Das würde die Möglichkeit nehmen, in den einzelnen Be­reichen – Interessenvertretungen, Trägerorganisationen, private Träger auf der einen Seite und Seniorenrat auf der anderen Seite – bessere, über diese definierten Stan­dards hinausgehende Verträge im Interesse der Einzelnen zu definieren, auszu­handeln, vorzulegen, und auch die Vergleichsmöglichkeit des einzelnen Heimbewoh­ners oder künftigen Heimbewohners einschränken.

Ganz anders ist die Frage des Heimaufenthaltsgesetzes, daher auch die Trennung. Dabei geht es darum, persönliche Freiheitsbeschränkungen zu regeln beziehungs­weise – positiv formuliert –: der Staat garantiert die persönlichen Freiheiten. Mir ist schon klar, dass das keine Aufgabe ist, die man in einem zivilrechtlichen Gesetz regeln kann und die einem Vertrag unterliegt.

Gerade Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, haben gestern Abend dem Rech­nungshofpräsidenten applaudiert, als dieser gesagt hat, schlanker, aber starker Staat, es gibt Aufgaben, die der Staat nicht abgeben kann. – Ich bin ebenfalls dieser Mei­nung. Ich glaube, eine solche Aufgabe des Staates ist es auch, Freiheitsrechte zu ga­rantieren und nicht etwa Stahl zu erzeugen und zu verkaufen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Freiheitsbeschränkungen und -einschränkungen werden so geregelt, dass sie nur dann vorzunehmen sind, wenn es um die Sicherheit des Einzelnen oder seiner Umgebung geht. Sie sind vom medizinischen Leiter oder von der Pflegeleitung anzu­ordnen, sie sind zu dokumentieren und können vom Betroffenen, von den Angehö­rigen, von der Vertrauensperson oder vom Verein für Sachwalterschaft hinterfragt wer­den und gegebenenfalls – ich bin auch sehr dankbar für die in diesem Gesetz ge­setzten kurzen Fristen – gerichtlich angefochten und aufgehoben werden.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass dieser Punkt nicht nur der Sicherheit und Frei­heitsgewährleistung der Pfleglinge, der alten Bevölkerung dient, sondern auch der Sicherheit des Personals. Ich möchte daher zum Abschluss einen unserer Ausschuss­experten, Herrn Dr. Peter Schlaffer vom Verein für Sachwalterschaft zitieren, der ge­sagt hat: Diese beiden Gesetze sind ein Quantensprung. Beschließen Sie sie daher! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.43

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg eine Bemerkung zu dieser sehr un­sachlichen, unerhörten Behauptung der Kollegin Partik-Pablé machen, die sie hier unter dem Schutzmantel der Immunität gemacht und mit der sie die Pflegerinnen und Pfleger kriminalisiert hat. (Die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Neudeck: Nein!) Das finde ich ganz besonders unerhört! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich würde sagen, es ist vorbildlich, wie Wien mit diesem Problem umgeht. (Abg. Dr. Fekter: Das Magistrat! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Bürgermeister!) Dort gibt es eine öffentlich zugängliche Untersuchungskommission – da wir gestern dieses Problem diskutiert haben –, die von der Mehrheitsfraktion eingesetzt wurde. (Abg. Mag. Tancsits: Wir kennen die ... der Frau Dr. Pittermann, noch als sie hier war!)


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