ja das Dilemma! – Ruf bei der ÖVP: Nein, das
ist kein Problem!) Es
gibt ein System von Angebot und Nachfrage.
Ich bitte um
Verständnis: Es war nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Einzelleistung zu
regeln. Dann unterbliebe ja auch – was wir nicht wollen – der
Wettbewerb. Und es soll ein Wettbewerb in diesem Bereich stattfinden! Das haben
wir also sehr bewusst gemacht.
Sie, Frau
Abgeordnete, haben sich selbst widerlegt, indem Sie gesagt haben, Sie möchten
einen Musterheimvertrag machen, bei dem wir gerne zusammenarbeiten
können – überhaupt keine Frage –, aber gleichzeitig eingeräumt haben,
Sie könnten in diesen keine Preise einsetzen.
Also wenn Sie
nicht einmal in Musterheimverträge Preise einsetzen können, können wir diese
schon gar nicht ins Gesetz schreiben! – Ihre Kritik muss ich in dieser
Form beantworten. (Ruf bei den Grünen:
Das ist ein Missverständnis!) – Das ist, glaube ich, kein
Missverständnis, das ist so herübergekommen. (Abg. Haidlmayr: Die Länder können verpflichtet werden, Preise einzusetzen!)
Und was die
Verbandsklagen, die Sie nicht erwähnt haben, anlangt: Alle Heimverträge können
durch die Einbringung von Verbandsklagen, auch durch den Seniorenrat, auch
durch die Sozialpartner korrigiert werden. Das ist in der Vergangenheit auch geschehen. –
Ich glaube, dass auch diese Kritik nicht berechtigt ist.
Wenn Sie sagen,
der Bewohnervertreter sei für 100 000 Fälle zuständig, so stimmt das
auch nicht, denn neben dem Bewohnervertreter kann das Heim, kann der Sachwalter
oder die Vertrauensperson – das kann auch ein ständiger Besucher des
Bewohners sein – diesen Antrag stellen. Wir brauchen also nicht die
Bewohnervertreter für alle genannten 100 000 Fälle.
Das nur zum
Verständnis. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten
der ÖVP.)
14.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Mag. Tancsits zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.37
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine
Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer Regelung des Aufenthaltes in Behinderten-,
Pflege- und Altenheimen wurde dargelegt, auch die Notwendigkeit der rechtlichen
Regelung einer Materie, die heute teilweise ungeregelt ist. Das hat in vielen
Bereichen auch zu Problemen geführt, und dann wird es sozusagen am Kleinen ausgetragen,
am Pflegepersonal, wenn dieses im rechtsfreien Raum agieren muss, wie wir es
etwa aus dem Wiener Pflegeheimskandal Lainz II noch in unguter Erinnerung
haben. Aus institutionellem Unvermögen heraus – auf 30 zu Pflegende zwei
Personen! – sagte man dann: Ja, das Personal – das einen
aufopferungsvollen Dienst vollbringt! – ist schuld, wenn etwas schief
geht! – Daher nun diese notwendigen, gut durchdiskutierten und auf
rechtswissenschaftlicher Basis erarbeiteten Neuregelungen.
Ich möchte auch
noch einmal auf die Notwendigkeit der Trennung eingehen, von der uns Herr
Kollege Dr. Jarolim gesagt hat, dass er sie nicht nachvollziehen könne,
und angedeutet hat, dass Sie dagegen stimmen werden. Ich bin froh, dass sich
die Meinung der Fraktion in der Zwischenzeit geändert hat.
Ich glaube, es ist schon ganz klar, dass ich, wenn ich auf der einen Seite eine vertragliche Regelung habe, das zivilrechtlich – in diesem Fall im Konsumentenschutzgesetz – regle, um in Bezug auf all jene Dinge des Pflegevertrages, die uns der Herr