Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 96

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ja das Dilemma! – Ruf bei der ÖVP: Nein, das ist kein Problem!) Es gibt ein System von Angebot und Nachfrage.

Ich bitte um Verständnis: Es war nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Einzel­leistung zu regeln. Dann unterbliebe ja auch – was wir nicht wollen – der Wettbewerb. Und es soll ein Wettbewerb in diesem Bereich stattfinden! Das haben wir also sehr bewusst gemacht.

Sie, Frau Abgeordnete, haben sich selbst widerlegt, indem Sie gesagt haben, Sie möchten einen Musterheimvertrag machen, bei dem wir gerne zusammenarbeiten können – überhaupt keine Frage –, aber gleichzeitig eingeräumt haben, Sie könnten in diesen keine Preise einsetzen.

Also wenn Sie nicht einmal in Musterheimverträge Preise einsetzen können, können wir diese schon gar nicht ins Gesetz schreiben! – Ihre Kritik muss ich in dieser Form beantworten. (Ruf bei den Grünen: Das ist ein Missverständnis!) – Das ist, glaube ich, kein Missverständnis, das ist so herübergekommen. (Abg. Haidlmayr: Die Länder kön­nen verpflichtet werden, Preise einzusetzen!)

Und was die Verbandsklagen, die Sie nicht erwähnt haben, anlangt: Alle Heimverträge können durch die Einbringung von Verbandsklagen, auch durch den Seniorenrat, auch durch die Sozialpartner korrigiert werden. Das ist in der Vergangenheit auch ge­schehen. – Ich glaube, dass auch diese Kritik nicht berechtigt ist.

Wenn Sie sagen, der Bewohnervertreter sei für 100 000 Fälle zuständig, so stimmt das auch nicht, denn neben dem Bewohnervertreter kann das Heim, kann der Sachwalter oder die Vertrauensperson – das kann auch ein ständiger Besucher des Bewohners sein – diesen Antrag stellen. Wir brauchen also nicht die Bewohnervertreter für alle ge­nannten 100 000 Fälle.

Das nur zum Verständnis. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

14.37

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.37

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit einer Regelung des Aufenthaltes in Behinderten-, Pflege- und Altenheimen wurde dargelegt, auch die Notwendigkeit der rechtlichen Regelung einer Materie, die heute teilweise ungeregelt ist. Das hat in vielen Bereichen auch zu Problemen geführt, und dann wird es sozusagen am Kleinen ausgetragen, am Pflegepersonal, wenn dieses im rechtsfreien Raum agieren muss, wie wir es etwa aus dem Wiener Pflegeheimskandal Lainz II noch in unguter Er­innerung haben. Aus institutionellem Unvermögen heraus – auf 30 zu Pflegende zwei Personen! – sagte man dann: Ja, das Personal – das einen aufopferungsvollen Dienst vollbringt! – ist schuld, wenn etwas schief geht! – Daher nun diese notwendigen, gut durchdiskutierten und auf rechtswissenschaftlicher Basis erarbeiteten Neuregelungen.

Ich möchte auch noch einmal auf die Notwendigkeit der Trennung eingehen, von der uns Herr Kollege Dr. Jarolim gesagt hat, dass er sie nicht nachvollziehen könne, und angedeutet hat, dass Sie dagegen stimmen werden. Ich bin froh, dass sich die Meinung der Fraktion in der Zwischenzeit geändert hat.

Ich glaube, es ist schon ganz klar, dass ich, wenn ich auf der einen Seite eine ver­tragliche Regelung habe, das zivilrechtlich – in diesem Fall im Konsumenten­schutz­gesetz – regle, um in Bezug auf all jene Dinge des Pflegevertrages, die uns der Herr


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