Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 95

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Ich sage Ihnen nämlich jetzt Folgendes, Frau Fekter – nur damit Sie gleich im Bilde sind, was das heißt –: Ich habe Ihnen erzählt, zirka 100 000 Leute leben im Heim. Wissen Sie, wie viele tagtäglich in ihrer Freiheit beschränkt werden? Wollen Sie es wissen? – 100 000! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das bestreitet ja niemand! Deswegen gibt es ja das Gesetz!) Tagtäglich! – Soll ich Ihnen sagen, wodurch allein schon eine all­tägliche Freiheitsbeschränkung erfolgt, an die Sie gar nicht denken? – Dadurch, dass in den Heimen um acht Uhr abends die Haustür zugesperrt und um acht in der Früh wieder aufgesperrt wird. Das heißt, ein Bewohner ist 12 Stunden pro Tag in seiner Freiheit beschränkt. Und das ist Freiheitsbeschränkung!

All jene, die das betrifft, haben jetzt ein Recht darauf, dass entweder richterlich be­scheidet wird, dass sie auf Grund ihrer Behinderung, ihres Gebrechens, ihres geistigen Zustandes 12 von 24 Stunden weggesperrt werden – oder nicht. Das heißt, es wachsen da 100 000 Beschwerden an – und das wollen Sie mit 50 Leuten lösen? Da machen Sie sich wirklich lächerlich, wenn Sie das glauben! Das wird es nicht spielen!

Herr Minister, ich hätte mir erwartet, dass, wenn man ein Gesetz macht und sagt, dass man es im Interesse der Betroffenen macht, man das dann auch tut. – Aber das ist es nicht! (Abg. Dr. Trinkl: Wieso sollen die 100 000 Beschwerden kriegen? – Abg. Dr. Fekter: In den meisten Heimen funktioniert es ja!)

Noch eines, Herr Minister: die Altverträge. Es gibt eine Ausschussfeststellung, dass man die Altverträge anpassen soll. Aber eine Ausschussfeststellung ist nicht Bestand­teil einer Regierungsvorlage, die zum Beschluss ansteht, sie ist nicht etwas, das heute beschlossen wird.

Wissen Sie, wen gerade diese Altvertragsregelungen am meisten betreffen? – Behin­derte Menschen! Diese haben nämlich in der Regel noch 30 bis 40 Jahre vor sich, während der Sie unfreiwillig da drinnen sein müssen. Und denen ändert man die Ver­träge nicht?! – Wenn jemand mit 25 Jahren da drinnen landet, weil es nichts anderes gibt, dann muss er praktisch für den Rest seines Lebens mit dem alten Vertrag weiter­leben.

Herr Minister! Die Altverträge müssen zumindest innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst werden. Ohne das geht gar nichts!

Deshalb, Herr Minister – ich weiß, ich habe meine Redezeit schon überschritten –: Ich biete mich an, Ihnen bei der Erarbeitung eines Mustervertrages und der entsprechen­den Änderungen zu helfen, denn ich habe die Erfahrung von draußen und von drin­nen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Justizminister Dr. Böhmdorfer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Justizminister.

 


14.35

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Herr Präsident! Sehr geehrte Da­men und Herren des Hohen Hauses! Und insbesondere sehr geehrte Frau Abgeord­nete! Ich möchte gleich auf Ihre Ausführungen antworten, damit keine Fragen offen bleiben.

Das ist kein preisgeregelter Mietvertrag. Das ist kein Gastaufnahmevertrag. Das sind Pflegeverträge für Heimbewohner, die den Aufenthalt, die Pflege, die medizinische Leistung und die Räumlichkeiten in einem Paket regeln. (Abg. Haidlmayr: Das will ich nicht! Das ist falsch!)

Die von Ihnen gewünschte Preisregelung der Einzelelemente ist nun einmal nicht Philosophie dieser Bundesregierung. (Abg. Haidlmayr: Das ist ja das Problem! Das ist


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