Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 94

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ortsüblich ist, das kann ich sehr wohl hineinschreiben! Da verletze ich keine Landes­kompetenz, sondern das ist eben so – im Mietrecht ist das auch nicht anders. Das kön­nen wir schon gemeinsam machen!

Wissen Sie, Herr Minister, wenn wir das gemeinsam machen und wenn es da etwas gibt, dann ist auch die Frage – die da jetzt zwar drinnen vorkommt, aber im Grunde genommen überhaupt nicht im Detail geregelt ist – betreffend diese Platzfreihalte­gebühr oder die Frage, was zu bezahlen ist, wenn ein Heiminsasse nicht da ist, wenn er zum Beispiel auf Urlaub oder im Spital ist, geklärt: Dann zahlt er nämlich nur die Miete und die Betriebskosten, denn wenn er nicht da ist, fallen ja sonst keine Kosten an – und damit ist das klar!

In der Regel ist es so: Wenn heute jemand nicht im Heim ist, dann werden ihm für die Zeit, in der er nicht anwesend ist, nur 10 Prozent der Kosten nachgelassen. Das würde ja bedeuten, dass nur 10 Prozent der Gesamtkosten für die Assistenzleistung oder Be­treu­ung aufgewendet werden und 90 Prozent für das Zimmer mit dem Bett oder was auch immer. Das wird es ja nicht sein! (Abg. Neudeck: Aber ich kann das Personal nicht heimschicken, wenn einer einen Tag nicht da ist! Das geht nicht!) – Herr Minister, können Sie mir zuhören? Das wäre ganz wichtig, denn Sie sollten ja dann aus dem, was ich Ihnen sage, etwas machen!

Herr Minister! Es geht auch um die Rausschmiss-Klausel – ich nenne es jetzt einmal so. Natürlich kann jeder irgendwo hinausgeschmissen werden, keine Frage. Und Leute, die ein starkes Selbstbewusstsein haben, werden wahrscheinlich auch in den tra­ditionellen Heimen nicht immer die sein, die es am leichtesten haben. Nur: Wenn jemand aus einem Heim hinausgeschmissen wird, dann muss ihm zumindest ein Ersatz angeboten werden. Dass man ihn aber nur auf die Straße stellt und sagt: So, und jetzt mache, was du willst, weil du aufmüpfig warst und dich nicht an unsere Spielregeln gehalten hast!, so kann es nicht sein, Herr Minister! Auch da ist noch etwas zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt komme ich auf das Heimaufenthaltsgesetz zu sprechen: Klar, es ist wichtig, dass die Freiheitsbeschränkungen, die tagtäglich Tausende Male in Österreich passieren, endlich unterbunden werden – aber sofort unterbunden werden!

Herr Minister! Ich bin froh, dass es so genannte HeimbewohnervertreterInnen geben wird, nur: Wir wissen, in Österreich leben 70 000 alte Leute in den Altenheimen und zirka 30 000 – vielleicht sind es nur mehr 25 000 – in so genannten Behinderten­heimen. Das heißt, das sind 100 000 Leute. Und für diese Zahl von Personen, die von diesem Gesetz jetzt etwas haben sollten, nämlich dass sie ihrer Freiheit jetzt nicht mehr automatisch beraubt werden dürfen, stehen genau 50 Heimbewohnervertreter zur Verfügung! – Ist das eine lächerliche Geschichte oder nicht?

Stellen Sie sich das einmal vor: Wenn heute jemand in seiner Freiheit beschränkt wird, und das Heim ist okay und meldet das am nächsten Tag der Heimbewohnervertretung, dann kann es sein, dass diese erst in drei Wochen auftauchen kann – denn mehr als arbeiten werden diese 50 Leute österreichweit nicht können.

Herr Minister, das kann es nicht sein! Wenn man wirklich will, dass das sofort verfolgt wird, dann muss man zumindest eine ausreichende Anzahl von Heimbewoh­nerver­treterInnen zur Verfügung stellen. (Abg. Dr. Fekter: Überall ist ja nicht Lainz!) – Tun Sie mir nicht dreinreden! Sie können sich ja dann zu Wort melden! (Abg. Dr. Stumm­voll: Bitte! Bitte! ...!) – Das heißt praktisch, dass man einen Schlüssel vorsehen muss, der zum Beispiel lautet: Pro 50 Heimbewohner – vielleicht sind es auch 70 – ein Heim­bewohnervertreter. – Dann kann man darüber reden. Aber mit 50 Heimbewohnerver­tre­tern für fast 100 000 Leute, das ist lächerlich!

 


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