schließen, haben – und das ist klar – wirklich schon dringlichen Charakter, weil wir Gesetze in dieser Richtung brauchen. Das ist wirklich außer Streit gestellt: Wir brauchen in diesem Bereich endlich gesetzliche Regelungen.
Nur, Herr Minister: Ich hätte mir unter einem Gesetz, das man neu macht, etwas wesentlich anderes vorgestellt als das, was jetzt daraus geworden ist – und das ist schade! Es ist vier Jahre lang darüber diskutiert worden, und das Ergebnis, das jetzt herausgekommen ist, ist verdammt mager. Wirklich, es ist sehr, sehr dürr! Ich sage Ihnen das jetzt als ehemalige Heiminsassin, die die Situation von innen und von außen kennt: Da hätten sich die Leute, die im Heim sind, etwas anderes erwarten dürfen – aber leider ist das nicht eingetroffen. So ist es, und wir müssen das zur Kenntnis nehmen.
Herr Minister, ich sage Ihnen, wo es schon damit losgeht, dass es nicht passt: Es steht in diesem Heimvertragsgesetz jetzt zwar drinnen, dass aufgelistet werden muss, was das Zimmer kostet, was die Betreuung kostet, was die Verpflegung kostet und so weiter und so fort – klingt alles, wenn man es sich nicht genau anschaut, vielleicht aufs Erste nicht schlecht. Man muss aber dann ins Detail gehen!
Wissen Sie, Herr Minister, wenn ich mir heute eine Wohnung nehme – egal, wo –, dann sagt man mir auch nicht einfach nur: Diese Wohnung kostet diesen Betrag!, sondern da muss im Vertrag drinnen stehen, wie viele Quadratmeter die Wohnung hat, und auf Grund dieser Anzahl von Quadratmetern, die jedem zur Verfügung steht, muss ein ortsüblicher Marktwert berechnet werden. Sprich: Der zahlt für seinen Platz dort eine Miete, der zahlt für seinen Platz dort Betriebskosten, weil er auch am Gang unterwegs ist oder andere Dinge macht.
Diese zwei Faktoren müssen einmal ganz klar herausgenommen werden: Es muss klar sein, dass ich pro Quadratmeter diese und jene Leistung zahle, und dann gibt es A-, B-, oder C-Kategorie, denn ob ich in einem Dreibett-Zimmer oder in einem Einzelzimmer liege, ob ich das Klo und die Dusche in meiner Wohneinheit habe oder ob das am Gang draußen ist und ich es mit 30 anderen teile, macht einen wesentlichen Unterschied, so wie das auch im Mietrecht der Fall ist. Und das, Herr Minister, gehört auseinander genommen.
Auch die Pflege sollte nicht und darf nicht pauschaliert bleiben, denn es besteht eben ein Unterschied, ob ich Pflege von diplomiertem Personal oder nur eine Altenhelferin oder nur einen Zivildiener brauche, der mit mir vielleicht einmal drei Runden im Garten marschiert. Das sind verschiedene Preise! – Das muss daher auseinander genommen werden, denn wir wollen doch endlich einmal Kostenwahrheit!
Herr Minister, das ist alles nicht passiert! Und ich sage Ihnen auch, warum es nicht passiert ist: weil sich die Heimträger auf nichts besser ausruhen und mit nichts besser sanieren können als mit den Tagsätzen. Das ist eben so. Da wird halt einfach im Tagsatz etwas verrechnet. Ich habe Badebücher gesehen, wo theoretisch jeder einmal pro Woche hätte gebadet werden müssen, aber ein Schnitt von 17 Wochen herausgekommen ist, aber der Betroffene hat es für jede Woche einmal bezahlt! – Das muss sich aufhören, Herr Minister, und das hätte ich mir in diesem Heimvertragsgesetz auf jeden Fall erwartet, dass das drinnen steht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber, Herr Minister, es ist ja noch nicht zu spät. Es ist absolut noch nicht zu spät! Sie haben immer noch die Möglichkeit, und ich bitte Sie darum – und möchte mich gleichzeitig mit meiner fachlichen Kompetenz als Unterstützerin dabei anbieten –: Machen wir einen Muster-Heimvertrag, wo genau diese Aufschlüsselungen, die ich jetzt erwähnt habe, festgelegt sind! Natürlich können wir keine Beträge einsetzen, weil das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, aber die Bewertungen und wie was zu rechnen ist und dass das Zimmer einfach einen Quadratmeterpreis haben muss, der