Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 92

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Was Ihren Entschließungsantrag betrifft, so fordern Sie hier etwas, was ohnehin vor­gesehen ist, nämlich einen Bericht im Jahre 2005 – und ansonsten erfolgt immer wie­der der Hinweis auf die Vorschläge Jarolim, wie ich überhaupt feststellen möchte, dass der Erstredner der SPÖ seine Redezeit vor allem dazu benützt hat, zu versuchen, die Urheberschaft dieser Thematik wieder an sich zu ziehen.

Ich stelle fest, dass dem Justizminister hier wirklich großer Dank auszusprechen ist: Er hat die Sachlage erkannt, er hat sie durch Zahlen, Daten und Fakten mit einer Unter­suchung untermauert. Er hat festgestellt, dass tatsächlich hier der rechtsfreie, ungere­gelte Raum zu einer Vielzahl von Missständen und Defiziten geführt hat. Er hat die juristische Lage geprüft, er hat die Kompetenzschwierigkeiten überwunden und gere­gelt, und er hat ein wirklich wunderbares und in seiner Wirksamkeit sich ganz sicher sehr positiv gestaltendes Gesetz geschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheit­lichen und Abgeordneten der ÖVP.)

Zu Ihrem Kritikpunkt, dass hier sozusagen eine unsachgemäße Zersplitterung stattge­fun­den hätte: Ich – als juristischer Laie allerdings, aber ich gehe es mit Hausverstand an; den kann man vielleicht auch noch ein bisschen ergänzend dazunehmen – finde es eigentlich sehr gut, dass man nicht für den Bereich der Heimbewohner einen völlig eigenen Gesetzeskomplex schafft, denn auch sie sind Bürger – die natürlich in einer be­sonderen Lage sind. Ich finde es absolut positiv, dass im Konsumentenschutzgesetz festgehalten ist, dass dieses natürlich auch in diesem Bereich gilt, darüber hinaus allerdings erweiterte Schutzbestimmungen vorhanden sind. Es kann ja nicht so sein, dass wir so tun, als gäbe man, wenn man in ein Heim geht, die bürgerliche Per­sön­lichkeit ab. Selbstverständlich sind die Konsumentenschutz-Bestimmungen in Kraft, selbst­verständlich gilt das ABGB, und – darum ist es gut, dass es in dieser Materie geregelt ist – darüber hinaus gibt es Schutzbestimmungen und Schutzvorkehrungen. Das finde ich eigentlich besonders sachgerecht! Mir gefällt das sehr gut.

Zum zweiten Gesetz, dem Heimaufenthaltsgesetz: Auch hier teile ich die Meinung derer, die das Gesetz vorgelegt haben – vor allem ist das auch im Ausschuss be­sprochen worden, die Ausschussvorsitzende hat das dargestellt. Dieser Komplex be­trifft etwas ganz Besonderes: die persönlichen Freiheitsrechte und die Menschen­würde – und das muss in einem eigenen Gesetz geregelt sein, nämlich insofern, als es notwendig sein kann, in tragischen und bedauernswerten Fällen, zum Schutz der jeweiligen Persönlichkeit und zum Schutz auch anderer die Freiheitsrechte einzu­schrän­ken, dies allerdings nur genau überlegt, gut kontrolliert und unter der Beachtung der Menschenwürde zu erfolgen hat.

Hier ist auch den Beamten ein Lob zu zollen, das nicht groß genug sein kann, denn die Regelung genau dieser Dinge erfordert ein hohes Maß nicht nur an juristischer Qualifikation, sondern vor allem auch an menschlicher Einsicht und humanem Denken. Allen voran ist hier Herrn Sektionschef Dr. Gerhard Hopf auch von Seiten des Parla­ments zu danken, federführend waren auch Prof. Dr. Georg Kathrein und Dr. Peter Barth diese haben in einer sehr kurzen Frist unter Überwindung vieler Schwierigkeiten ein Gesetz geschaffen, das in Europa einmalig ist, Vorbild sein wird und sicher seine Nachahmer finden wird. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und Abgeordneten der ÖVP.)

14.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


14.25

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese zwei Gesetzesmaterien, die wir heute be-


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