haben das, Frau Kollegin Fekter, sehr sachlich im Ausschuss dargelegt. Diesen Anregungen sind Sie nicht gefolgt.
Abschließend darf ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Gabriela Moser und KollegInnen betreffend Heimaufenthaltsgesetz
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthaltes in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz – HeimaufG) in der Fassung des Abänderungsantrages Dr. Maria Theresia Fekter und Barbara Rosenkranz wird wie folgt geändert:
In § 22 soll das Datum des In-Kraft-Tretens anstatt „1. Juli 2005“ lauten „1. Jänner 2005“.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit
diesen beiden Gesetzen, denen alle Fraktionen zustimmen werden, wird die
Situation für Menschen in Heimen verbessert. Gesetze allein aber schaffen noch
keine Besserstellung, auch deren Einhaltung muss kontrolliert werden. Daher
begrüßen wir, dass die Seniorenverbände die Möglichkeit haben, neben den
Konsumentenschutzorganisationen Verbandsklagen durchzuführen (Abg. Dr. Fekter: Nicht die Verbände, der
Seniorenrat!) – der Seniorenrat –, um Missstände, die immer noch
vorhanden sind, zu beseitigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der Grünen.)
14.20
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Maier verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Moser und KollegInnen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte.
14.20
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Jeder vernünftige Mensch – vor allem natürlich auch jeder kluge Politiker – ist gut beraten, Kritik sehr aufmerksam zu hören und sie dann zur Verbesserung seiner eigenen Vorschläge zu verwenden. Das tue ich natürlich auch, aber ich stelle fest: Mein ursprüngliches Urteil, dass es sich bei diesen beiden Gesetzen um einen wirklich bahnbrechenden Fortschritt, was die Situation unserer älteren und pflegebedürftigen, kranken Menschen betrifft, handelt und dass diese Gesetze sehr wohl durchdacht und wohl überlegt sind, hat sich durch die hier vorgetragene Kritik nicht ändern müssen.
Wenn ich mir anschaue, was im Abänderungsantrag Jarolim, Moser enthalten ist, dann stelle ich fest: Es dreht sich um das Vorziehen des Gesetzes um ein halbes Jahr. – Das ist erstens nicht sehr viel, zweitens aber muss man, vor allem wenn man ein bisschen praxisnah an die Sache herangeht, wissen und bedenken, dass die Kontrolle dieser Maßnahmen, die im Heimaufenthaltsgesetz genau geregelt sind, ja auch eine Frist erfordert, um sie wirksam durchzuführen: Der Verein wird Leute aufnehmen müssen und er wird sie ausbilden müssen. – Diese Frist von einem halben Jahr ist daher notwendig, damit das Gesetz entsprechend kontrolliert werden kann.