Gesetzen nicht zustimmen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das war der Kollege Jarolim, der diesen Eindruck erweckt hat!)
Werter Kollege Regler! Wir haben im Ausschuss für dieses Gesetz gestimmt (Abg. Mag. Regler: Kollege Jarolim hat den Eindruck erweckt, dass er jetzt nicht mehr ...!) und werden auch hier für dieses Gesetz stimmen (Abg. Dr. Mitterlehner: Habt ihr ihm eine Nachschulung gegeben?), weil es trotz bestehender Mängel aus unserer Sicht eine absolute Besserstellung für Menschen, die in Heimen wohnen, bringt. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion hat einen eigenen Antrag eingebracht. Bedauerlicherweise sind wesentliche Punkte, die die Rechte der Heimbewohner berühren, in Ihrem Antrag nicht enthalten. Herr Bundesminister, wenn Sie meinen, dass die Anregungen geprüft und aufgenommen wurden, dann verweise ich auf die Diskussion im Justizausschuss: Wesentliche Problembereiche wurden nicht behandelt.
Unser Kompliment gilt natürlich auch den Beamten des Justizministeriums, die hier eine exzellente Arbeit geleistet haben und gleichzeitig mit den föderalen Problemen konfrontiert waren, insbesondere mit der Sturheit – sage ich einmal – der Vorarlberger. Wir haben uns ja bereits in der letzten Periode in einem Unterausschuss mit dieser Materie auseinander gesetzt und mussten erleben, dass in Vorarlberg ein Heimgesetz ohne entsprechenden Rechtsschutz der betroffenen Menschen geschaffen wurde. Das war für uns nicht akzeptabel!
Daher begrüßen wir, dass es zu dieser Entscheidung des VfGH gekommen ist und nun zwei Gesetze vorliegen. Wir – das war immer unsere Forderung – haben uns vorgestellt, dass diese Materie in einem Gesetz zusammengefasst wird; bedauerlicherweise sind Sie dieser Anregung nicht gefolgt.
Jetzt möchte ich noch als Konsumentenschützer auf die Problembereiche hinweisen – ich habe auch in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen –: Es gibt private Heimträger, die von zukünftigen Heimbewohnern Reservierungskosten verlangen. Was mit diesen Reservierungskosten geschieht, ist in diesem Gesetz nicht geregelt. Es hat diesbezüglich in Österreich bereits einige Strafverfahren gegeben.
Der zweite Kritikpunkt ist, dass es zu keiner Regelung der Entrichtung und Abrechnung des Entgelts gekommen ist. Kollege Regler, ich darf das hier ganz klar sagen: Fragen der Entrichtung und Abrechnung eines Entgelts sind keine Landeszuständigkeit, sondern ausschließlich eine Bundeszuständigkeit – Kompetenztatbestand Zivilrechtswesen. Man kann darüber diskutieren, ob die Frage der Angemessenheitskontrolle in den Kompetenzbereich des Bundes fällt. Nur: Entrichtung und Abrechnung haben Sie nicht geregelt.
Ein weiterer sehr konkreter Kritikpunkt ist folgender: Es besteht das Problem, dass das Konsumentenschutzgesetz überfrachtet ist. Ich als Konsumentenschützer muss mit diesem Gesetz arbeiten. Ich sage Ihnen, auch die Experten tun sich schwer damit. Wie sollen das dann die Menschen verstehen? – Daher gibt es von unserer Seite bereits eine Anregung dahin gehend, dass das Konsumentenschutzgesetz überarbeitet und auch vereinheitlicht wird, was Rücktrittsfristen und dergleichen betrifft.
Ein weiterer Kritikpunkt, der nicht berücksichtigt wurde, ist folgender: Es sollte die Erhöhung des monatlichen Entgelts begründet werden können und Hinweise für Beschwerdemöglichkeiten geschaffen werden. Auch das ist nicht enthalten.
Der letzte Kritikpunkt schließlich: Wir sind der Meinung, dass Musterverträge auf Basis dieses Gesetzes geschaffen werden sollten, Musterverträge, die allen Heimträgern, gleichgültig, ob sie private Träger oder öffentliche Träger sind, angeboten werden. Wir