Nicht nur, dass diese Arbeitsgruppe aufgelöst worden ist, haben wir hier im Rahmen dieses Unterfangens auch ein Expertenhearing gehabt, in dem wir Experten darüber befragt haben, ob das, was vorgesehen ist, wirklich auch das Beste ist, ob man hier also tatsächlich all jene Maßnahmen wieder findet, die dem Jugend- und Kinderschutz nützen. Dort haben uns Experten darauf hingewiesen, dass es eben nicht so ist, sondern dass es sehr viele unbestimmte Begriffe gibt und dass es hier auch Gefahren gibt.
Das ist das, was mir persönlich
außerordentlich missfällt, nämlich dass wir hier sogar Jugendliche erfassen,
die miteinander in einer Beziehung leben, die Zuneigung zueinander haben. Und,
meine Damen und Herren, Handys hat heutzutage jeder, Fotohandys hat auch jeder,
und wir leben eben in einer Welt, in der Kommunikationsmittel wie SMS von den
Jugendlichen besonders angenommen werden. Die Frage, die hier im Raum
gestanden ist und noch immer steht (Abg. Dr. Fekter: ... wenn
wir das wirklich haben!), Frau Kollegin
Fekter, war letztlich die, ob es wirklich strafbar sein soll und darf und ob es
sinnvoll ist, wenn sich zwei Jugendliche, die miteinander in Beziehung stehen,
ein Foto von sich selbst schicken – jeder von uns kennt das (Abg.
Dr. Fekter: Es geht um Pornos! Pornos!) –, auf dem sie
sich selbst darstellen in einer Weise (Abg. Dr. Fekter: Es geht
um Pornographie!), die dann strafrechtlich ahndbar ist. (Abg. Dr. Fekter:
Sagen Sie dazu, dass Sie Pornos haben wollen!)
Was heißt
„Pornos“, Kollegin? – Das ist ja eine absolut perfide Entgegnung, die Sie
da unternehmen. Das ist grotesk! (Abg. Dr. Fekter: Es geht um
Pornographie!) Sie sind wieder einmal an sich gegen jeden wirklich am
Kinder- und Jugendschutz ausgerichteten Experten und versuchen hier, diese
eigenartige Moralisierung aufzusetzen (Abg. Dr. Fekter: Es geht
um Pornos!), wie wir sie teilweise auch aus Diskussionsbeiträgen des Herrn
Präsidenten Khol kennen, meine Damen und Herren! Sie werden zur Kenntnis nehmen
müssen, dass das der Jugend nicht nützt, sondern schadet! Da nützt Ihnen die
gesamte Argumentation, der ja jegliche sachliche Rechtsgrundlage fehlt,
überhaupt nichts. (Beifall bei der SPÖ.)
Wissen
Sie, das besonders Scheinheilige an der ganzen Diskussion ist Folgendes: Wir
alle wissen seit langem – keiner von uns freut sich darüber, aber wir sind
damit konfrontiert –, dass es im Bereich der Seelsorge massive Probleme
gibt. (Abg. Neudeck: Massive nicht!) Es gibt welche, man muss
sich jedenfalls damit auseinander setzen. Ich freue mich nicht, ich sage das nicht.
(Abg. Dr. Fekter: Bei Ihren sozialistischen ...! – Abg. Dr. Trinkl:
Portugal!) Ich habe nur gesagt: Setzen wir uns auch mit dem Thema auseinander,
nachdem bereits in der Behandlung des Entwurfs darauf hingewiesen worden ist, dass zwar
Ärzte, Psychotherapeuten und alle möglichen Gruppen genannt werden, aber diese
Gruppe sehr wohl nicht!
Wenn ich mir das hier anschaue – ich möchte nicht die Geschichte Groer nennen –: Missbrauchsvorwürfe, Priester, Sellrain, Pfarrskandal, am 17. Dezember 2003. Wir kennen den Fall aus Boston, wo es um Bischöfe geht. „Steirischer Pfarrer unter schwerem Tatverdacht“, am 12. Juni 2002. Immer wieder gibt es großen Widerstand innerhalb der Kirche, sich damit auseinander zu setzen.
Ich bin darüber nicht glücklich, und es sind auch die Kirchenvertreter darüber nicht glücklich. Es gibt auch seitens der Kirchen durchaus den Vorschlag, dies mit hereinzunehmen und anzusprechen, dass dies ebenfalls Gegenstand dieser Schutznormen sein muss. Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, warum Sie sich hier nicht dazu aufraffen können, klare Worte zu finden und zu sagen (Abg. Dr. Fekter: Die Experten haben gesagt ...!): Wir schützen, aber es gibt nicht Grenzen dort, wo wir mit Scheinheiligkeit argumentieren, und nehmen daher die Seelsorger nicht aus. (Abg. Dr. Fekter: Die sind nicht ausgenommen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)