ausleben wollen und Pornographie, eigene Pornographie verbreiten, verkaufen, in den Verkehr bringen wollen. Ich bin dagegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man das liberalisiert und ab 14 Jahren alles erlaubt, dann ist es nicht mehr weit dorthin, dass Bilder von 14-Jährigen, die wie 11 oder 12 ausschauen, in den Verkehr gebracht werden. Dann bereiten wir den Boden für die Pädophilie und für diesen kriminellen, ungustiösen Markt. Das möchte ich nicht unterstützen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Daher kann meine Fraktion auch nicht dem Wunsch nachkommen, Jugendliche ab 14 vom Schutzzweck auszunehmen und Pornographie von Jugendlichen bereits ab 14 im Internet zu erlauben, deren Besitz zu erlauben, deren Produktion und Verbreitung zu erlauben.
Nach dem Expertenhearing haben wir die Definition dessen, was Pornographie ist und was bloß erotische Bilder sind, näher bestimmt. Selbstverständlich wollen wir nicht Urlaubsfotos vom Nacktbadestrand oder von Babys in der Badewanne sofort pönalisieren. Ich glaube aber, dass es nicht angeht, Kinder zu fotografieren und Nacktbilder von Kindern im Internet zu verkaufen. Bedauerlicherweise findet die pädophile Szene über sehr neutrale Nacktbilder im Internet ihren Markt. Es genügt das bloße Nacktbild, um Signale auszusenden, an welche Kundschaft das gehen soll.
Wir wissen von der Stelle für die
Bekämpfung des Cyber Crime im Innenressort, dass es nicht der Hardcore ist, der
sozusagen die Szene anspricht, sondern die Einstiegsdroge sind ganz harmlose
Dinge. Daher halte ich es für gerechtfertigt, hier den strengeren Weg zu
gehen, nicht die Einstiegsdrogen per se zu liberalisieren und dem Pädophilenmarkt
und dem Kinderpornomarkt neue Felder zu eröffnen und den Boden aufzubereiten.
Wir in Österreich wollen nicht Zufluchtsort für diese kriminellen Taten sein! (Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
18.25
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
18.25
Abgeordneter
Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist in dem Haus
unbestritten, dass alle Parteien hier der Initiative der Europäischen
Union – das muss man ja dazusagen: es ist ein europäischer
Rahmenbeschluss, der umzusetzen ist – natürlich zustimmen, weil keiner von
uns will, dass Jugendliche und Kinder sexueller Gefährdung ausgesetzt werden.
Keiner von uns will, dass hier eine Pornographieindustrie entsteht. Keiner von
uns hier will all das, was die Kollegin
Fekter in den Raum gestellt hat, unterstützen, sondern das ist natürlich
massivst zu bekämpfen. (Abg. Dr. Fekter: Gut so, wenn Sie das
nicht wollen!) Man muss sich nur anschauen, ob es auch tatsächlich um
dieses gemeinsame Anliegen geht oder ob da noch etwas mehr mitschwingt.
Meine
Damen und Herren! Ich darf Ihnen sagen, es gab auch deshalb bis 1999 eine
Arbeitsgruppe zum Sexualstrafrecht, die sich unter Beiziehung von
Experten – von Psychologen, von Therapeuten – mit diesen Folgen, mit
diesen Fragen auseinander gesetzt hat und die hier unterwegs war, um eine
effiziente Verbesserung des Schutzes auch unter Maßgabe der Bedürfnisse der
Jugendlichen, der Kinder zu erreichen. Ich persönlich und wir alle haben es
eigentlich nicht verstanden, warum einer der ersten Schritte im Justizministerium
die Auflösung dieser Arbeitsgruppe war. Ich weiß auch, dass es sicherlich nicht
der damalige Herr Justizminister war, der das betrieben hat, sondern dass es
offensichtlich eine falsch verstandene Moralität ist, sich mit derartigen
Themen überhaupt nicht auseinander zu setzen. Das ist natürlich das
Allerschlechteste, und das wird den Jugendlichen in dem Zusammenhang nicht
helfen können.