über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend „Höhere
Strafen für Kindesmissbrauch“ (379 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (18 d.B.): Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die
Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution
und die Kinderpornographie (380 d.B.)
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den
Punkten 7 und 8 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem
durchgeführt wird.
Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung
liegt mir nicht vor.
Als Erste kommt Frau Abgeordnete Dr. Fekter
zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
18.19
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident!
Werter Herr Minister! Hohes Haus! Mehr als 40 000 Menschen haben die
Bürgerinitiative unterstützt, die höhere Strafen für Kindesmissbrauch und
Kinderpornographie gefordert hat. Am 18. September 2003 wurde diese
Petition an Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol übergeben. Darin wurde
der Nationalrat ersucht, die Strafen für Kindesmissbrauch drastisch zu erhöhen,
den Strafrahmen für die Produktion von Kinderpornos, die Verbreitung und den
Besitz von Kinderpornos anzuheben.
Hohes Haus! Heute liegt diese Verschärfung des
Sexualstrafrechtes dem Hohen Haus zur Beschlussfassung vor, und ich hoffe doch,
dass wir hier eine einstimmige Beschlussfassung zustande bringen.
Auch die EU, der Europarat und die Vereinten Nationen haben in verschiedenen Rechtsakten die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Strafbestimmungen zu erlassen, welche Kinderpornographie, die sexuelle Ausbeutung von Kindern, den Menschenhandel wirksam bekämpfen – bedauerlicherweise ein sich immer weiter wie ein Krebsgeschwür ausbreitendes Geschäft, das inzwischen den Drogenhandel wirtschaftlich schon überflügelt.
Bei dieser Gesetzesvorlage – da haben wir auch eine effiziente Bekämpfung im Auge – ist es den Regierungsfraktionen ein besonderes Anliegen gewesen, die Strafen für Kinderpornotäter nicht am unteren, liberalen Ende anzusiedeln. Wir wollen nämlich nicht das mildeste Strafrecht für Kinderpornotäter in der EU haben, sondern einen effizienten Strafrahmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Daher haben wir die Regierungsvorlage in einigen Bereichen massiv verschärft.
Die Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen und die EU schützen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, und auch wir haben dieses Alter im Gesetz verankert. Damit ist Pornographie unter 18 Jahren verboten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Prostitution unter 18 Jahren ist verboten, und ich gebe zu, es gibt natürlich gelegentlich jüngere Mädchen, die illegal der Prostitution nachgehen. Niemand denkt aber daran, nur weil es in der Praxis vorkommt, gleich die Prostitution ab 14 zu erlauben. So sehen wir das auch bei der Kinder- und Jugendpornographie. Auch sie soll in Österreich unter 18 Jahren verboten sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich möchte daher das Strafrecht für Pornographie unter 18 nicht liberalisieren. Ich weiß, dass es den Wunsch gibt, den Jugendlichen ab 14 mehr Pornofreiheit zu gewähren, wenn dies freiwillig geschieht, wenn die Jugendlichen hier ihre sexuellen Wünsche