wesentliche Argumente, die gegen die Strafbarkeit des Besitzes von kinderpornographischen Aufnahmen sprechen.
Ich sage das, damit man sieht, wie sehr sich das Bewusstsein geändert hat. Denn heute weiß man, dass Kinderpornographie zu einem richtig großen Geschäftszweig geworden ist – Frau Abgeordnete Fekter hat schon darauf hingewiesen –, und weltweit warten die Abnehmer, und zwar riesige Abnehmermassen, darauf, dass sie neues Material bekommen. Da scheuen sie vor keinem Mittel, vor keiner Methode und vor keinerlei grauslichen Handlungen zurück, um zu diesem Material zu kommen.
Viele Kinder – das müssen wir uns hier auch ins Bewusstsein rufen – leiden unvorstellbare Qualen bei der Herstellung dieser pornographischen Darstellungen. Sie werden ausgebeutet, sie werden praktisch für ihr Leben ruiniert, weil sie für Pornos missbraucht werden. Deshalb müssen das Herstellen, das Verbreiten, aber auch der Besitz strengstens bestraft werden! Da bin ich absolut einig mit Frau Abgeordneter Fekter. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß schon, wir werden wahrscheinlich die Kinderpornographie allein mit Strafen nicht unterdrücken können. Aber auf der anderen Seite ist die gerichtliche Strafandrohung doch ein sehr wirksames Instrument, um strafbare Handlungen einzudämmen und vor allem um ernst genommen zu werden. Würden wir sagen: Wir können mit Strafen ohnehin nichts ändern, deshalb machen wir überhaupt nichts, dann würden wir ja in unseren Absichten überhaupt nicht ernst genommen werden. Deshalb sind wir dafür, dass, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, die Strafen wirklich erhöht werden, drastisch erhöht werden, und stimmen dieser Regierungsvorlage zu. Ich finde, es muss unserer Gesellschaft ganz klar demonstriert werden, dass das Herstellen, das Verbreiten und auch das Besitzen kinderpornographischer Darstellungen wirklich etwas Verwerfliches sind.
Weil heute vom Kollegen Jarolim angeschnitten worden ist – die Diskussion hat sich ja schon lange entwickelt – die pornographische Darstellung von 14- bis 18-Jährigen, die im Einverständnis hergestellt wird: Uns geht es darum, dass wir den Markt mehr oder weniger austrocknen wollen oder zumindest versuchen wollen, den Zugang zu pornographischen Aufnahmen zu verhindern. Deshalb sind wir dafür – da diese EU-Richtlinie vorsieht, dass auch die mündigen Minderjährigen in diese Bestimmungen hineinkommen –, dass auch das mit einer Strafdrohung versehen ist.
Ich möchte kurz darauf eingehen, welche wesentlichen Änderungen in der heutigen Sexualstrafrechts-Novelle außerdem enthalten sind. Erstens ist dies der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung durch Organentnahme, weiters der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, verbotene Vermittlung von Adoptionen, die Förderung der Prostitution und pornographischen Darbietungen Minderjähriger – also lauter Punkte, die in unserer heutigen Zeit wirklich ungeheuer aktuell sind – und vor allem auch die sexuelle Belästigung, das heißt beispielsweise das Grapschen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bisher hat das Opfer überhaupt keine Möglichkeit gehabt, sich dagegen zu wehren, nun gibt es einen Tatbestand.
Herr Abgeordneter Jarolim! Ich möchte auch auf den Seelsorger eingehen, wir haben ja im Vorfeld sehr viel darüber diskutiert. Sie wissen ganz genau, dass im § 212 das Autoritätsverhältnis, die Aufsichtspflicht und so weiter beinhaltet sind und auch der Missbrauch, der damit verbunden sein kann. Daher fällt natürlich der Seelsorger darunter. Meistens sind es Ministranten, die missbraucht werden; natürlich hat da der Seelsorger eine gewisse Aufsichtspflicht. Daher brauchen Sie nicht die Angst zu haben, dass der Seelsorger durch eine Gesetzeslücke fällt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube wirklich, Sie machen sich da unnötig Sorgen. Kein Mensch möchte einen