Seelsorger decken, der sich an minderjährigen Kindern vergeht. Da glaube ich wirklich, dass Sie nur aus reinem Spektakel hineinreklamieren wollten, dass der Seelsorger eben auch in diese Gruppe gehört. (Abg. Dr. Jarolim: Die Ärzte stehen aber drin!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit diesem Sexualstrafrechtsänderungsgesetz wirklich etwas getan haben, um zu zeigen, dass es uns ernst ist mit der Bekämpfung der Pornographie, mit der Bekämpfung sexuellen Missbrauches und dass wir darauf Wert gelegt haben, immer wieder zu betonen, wie wichtig die sexuelle Integrität ist. Ich glaube ja, dass alle zustimmen werden, und es ist besonders schön, dass wir zu diesem Konsens gefunden haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.40
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.
18.40
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Eigentlich wollte ich nicht über die Seelsorger sprechen, aber jetzt, nachdem dieses Thema angesprochen wurde, möchte ich mich dazu auch nicht verschweigen. Es ist jetzt nämlich genau jene Art von Diskussion entstanden, wo sozusagen – wir Grünen nehmen uns da jetzt heraus – hier die Regierung steht und da die Opposition, in diesem Fall die Sozialdemokraten, Letztere mit einer Forderung, die ich hundertprozentig unterstütze.
Was
passiert jetzt in dieser Diskussion, wenn die Regierung sagt: Uh! Die
Seelsorger werden in dieser Begrifflichkeit der Seelsorger nicht in dieses Gesetz
aufgenommen!? – Ich habe in der Vorwegdiskussion im Ausschuss und im
Vorgespräch immer wieder den Vorschlag gemacht: Bitte nehmt sie auf! Nehmt sie
auf zum Schutz der Seelsorger in diesem Land!
Die
Seelsorger – und ich verwende jetzt bewusst die männliche Form, weil ich
noch nie Fälle von Seelsorgerinnen, mit kleinem „i“, gehört habe, wo das ein
Problembereich gewesen wäre; aber Kollege Jarolim hat Ihnen all das ohnedies
aufgezählt – wären, auch vor diesen Pauschalverdächtigungen, die es immer
wieder gegen sie gibt, am besten dadurch zu schützen, dass man klar hineinschreibt,
dass sie nicht nur dann, wenn sie – wie die Vorsitzende des
Justizausschusses gesagt hat – insbesondere Erzieher oder Lehrer sind,
einer strafrechtlichen Verantwortung ausgesetzt sind. – Sie sind nur dann
einer strafrechtlichen Verantwortung ausgesetzt, wenn sie Lehrer oder
Erziehungsberechtigte sind (Abg.
Dr. Fekter: ... Aufsichtspersonen! ...
Autoritätsverhältnis! So wie der Bürgermeister! ... Sozialarbeiter!),
aber sie sind es nicht als Seelsorger! Sie sind es dann genau nicht!
Meine
Damen und Herren! Gerade jene, die Seelsorger kennen und mit ihnen in Kontakt
kommen – nehmen wir an, das sind entweder evangelische oder katholische
Menschen –, wissen ja extrem genau, wo die Abgrenzungen sind. Die wissen
genau, dass Seelsorger – und das hat gerade meine Kollegin Sabine Mandak
gesagt – als solche ja Seelentherapeuten sind. Sie haben ja vielfach genau
diese Wirkungen, dass es zu einem – und ich spreche auch aus Erfahrung,
ich bin nämlich auch römisch-katholisch – völlig anderen
Abhängigkeitsverhältnis zwischen Menschen kommt als zwischen irgendjemand
anderem. Das Verhältnis zwischen einem Seelsorger und seinem
„Schützling“ – „Schützling“ hier nicht im Sinne von jenem eines Erziehers
oder Lehrers, sondern im Sinne von gläubigem Menschen – ist
ein anderes als in anderen Berufen, und es kommt einem solchen, das beim Beruf
eines Therapeuten gegeben ist, durchaus nahe.